Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1847)
- Date
- 1847-12-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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405 stehen lassen, so läßt sich nicht begreifen, wie solch eine Emancipation, bei solcher Gleichgültigkeit gegen das Princip des Christenthums, auf welches doch unsere christlichen (?) Staaten basirt sind und hoffentlich auch basirt bleiben sollen, den Ländern zum Segen gereichen kann; wie nicht eben durch solche Vermischung auch die Verwirrung in dem, was nach christlichen Grundsätzen dem Staate zum Wohl over zum Wehe gereicht immrr größer werden sollte." Also nur ob der Staat Vortheil oder Nachtheil habe, kommt in Betracht, ob Recht oder Unrecht geschehe, wenn diejenigen, die jede Pflicht erfüllen, an den Rechten keinen Theil haben, braucht in einem Staate gar nicht in Erwägung zu kommen!! Und hat es denn wirklich keine Vortheile? ist der Segen wirklich so unbegreiflich? Wenn alle Einwohner des Landes gleiche Rechte genießen und gleiche Pflichten erfüllen, der sollte nicht zum Segen des Landes sein? Das dagegen, daß ein Theil der Bevölkerung Alles leistet, was jeder Bürger zu leisten hat und dennoch von allen Wohlthaten der bürgerlichen Rechte ausgeschlossen wird, das soll dem Lande zum Segen gereichen? Da haben wir die materielle Selbstsucht, den bürgerlichen Eigennutz wie er nicht handgreiflicher von den meisten Gegnern der Emancipation an den Tag gelegt werden kann. Ich will gerne glauben, daß Hr. Pfarrer St. nicht von diesen Motiven geleitet wird, aber um die Vertheiviger zum Schweigen zn bringen, oder doch ihre Bemühungen unwirksam zu machen, kann es für einen Theil des Publikums nichts schaden, auch dieses Geschütz in's Feld rücken zu lassen. (Schluß folgt.) Das Gebetbuch der Nabbiner-Versammlung. (Ans dem Mecklenburgischen im Dez.) — Irren wir nicht, so ist vor längerer Zeit schon einmal in diesen Blättern von dem geehrten Referenten an der Müritz eine Rüge über das Nichterscheinen res Gebetbuches der Nabbinerversammlung ausgesprochen worden, und wir fügen hinzu, daß dies mit großem und vielem Rechte geschehen ist. — Schon in der 2. Rabbinerversammlung ist eine Commission für das Gebetbuch ernannt und in der 3. das Bedürfnis desselben als ein höchst dringendes anerkannt worden. — Nur sind digen, aber kaum kann man den Verdacht von sich abwehren, es sei auch eine Portion Judenhaß mit im Spiele, denn nur dieser nimmt zu solchen Verdächtigungen seine Zuflucht. Bei diesen ist cs das gewöhnliche Manöver, da die Waffen, die man sonst aus der Rüstkammer Eisenmenger's rc. nahm, unbrauchbar geworden sind, die religiöse Freisinnigkeit politsch zu verdächtigen, dessen Jrrthümlichkeit und Unrichtigkeit jeder Unbefangene wohl erkennen wird. wir aber bis heute — also nach zwei ein halb Jahren — noch ohne alle Nachricht darüber, ob und wann ein solches erscheinen wird, ja wir haben schon vielseitig die Befürchtung aussprechen hören, dasselbe werde gar nicht erscheinen. — Sollte die Rabbinerversammlung aber durch die auffallend lässige Behandlung eines von ihr richtig erkannten höchst dringenden Bedürfnisses nicht eine sehr schwere Verantwortung auf sich laden? — Ww wollen nicht alle einzelnen nachtheiligen Folgen aufzählen, welche hiedurch theils schon entstanden find, theils aber auch noch erst entstehen mögen, nur das Eine wollen wir hervorheben, daß durch das bisherige Nichterscheinen des Gebetbuches in vielen Gemeinden in Bezug auf gottesdienstliche Verhältnisse ein Zustand herbeigeführt worden ist, den man einen anarchischen nennen möchte. — Wir wünschen aus innigster Theilnahme an dem Entwickelungs- Prozeß unserer religiösen Verhältnisse und im aufrichtigen Interesse für die gute Sache, daß die verehrt. Mitglieder der liturgischen Cominisston das neue Gebetbuch recht bald mögen erscheinen lassen,'und sich dadurch ihrer übernommenen Verpflichtung entledigen wollen. .... pi». Die Wephälischen Gemeinden. Werl. Unter der Rubrik. Unna, 15. Okt., in No. 44 der Zeitung des Judenthums wird den westphältschen israelitischen Gemeinden und deren Leitern der Vorwurf der Unthatigkeit in Betreff der Regulirung rer Gemeinde-Verhältnisse gemacht. Jeder der mit den westphälnchen Zuständen bekannt, wem, daß dieser Vorwurf des Jnvifferelitismus unsere Gemeinden und noch weniger deren Vorstände treffen kann. Der größte Theil unserer Gemeinden gehören der Reform an und haben Herrn Obervorsteher Hellwitz in Soest zu ihrem Vertreter gewählt, der bereits auch, wie ich aus amtlicher Quelle versichern kann, alle nöthigen Maßregeln ergriffen, um die neuen Gemeinde - Verhältnisse zu reguliren und was praktisch noch nicht ansgesührt beruht le. diglich darauf, daß Herrr H. während 3 Wochen beim Berliner Reform-Vereine weilte. Der vorwitzige Berichterstatter aus H. (nicht aus U.) möge also künftig nicht aus trüber Quelle schöpfen noch allzuängstlich streben bei den neuen Verhältnissen eine neue Stelle sich zu erringen, sonst wird Einsender sich veranlaßt finden, die in jüngster Zeit startgefundenen Machinationen dieses Herrn, die, wenn sie durchgingen nur unfern westphälischen Zuständen nachtheilig werden könnten, der Oeffentlichkeit zu übergeben.