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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-12-12 · Heft 50 (12.12.1847) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 50 (12.12.1847)
Date
1847-12-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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307 kommt noch, daß er zwei Tage in der Woche müßig zu gehen gezwungen ist: am Sonnabende, weil sein Gesetz, am Sonntage «eil das christliche es ihm gebietet. Wer nur in einer gallizischen Judenwohnung war, kann sich, wie der lachende Demokrit sehr richtig bemerkt, keinen Begriff von der menschlichen Unsauberkeit machen. Aber ist es denn auch anders möglich? Fünf bis sechs Familien leben eingepfercht in einer einzigen Stube, die, an und für sich schon sehr niedrig, mittelst Brettern zuweilen noch unter, schlagen wird, um 2 Stockwerke zu gewinnen, welche durch eine Leiter als CommunicationSweg verbunden sind. Der arme Jude, ausgefetzt allen schrecklichen Einwirkungen einer verpesteten Luft in seiner Kabache, sucht daS Freie, treibt sich den Tag über trotz Wind und Wetter in den Straßen umher und finkt erst kurz vor Mitternacht auf den elenden Ruheplatz, um zu schlummern, falls dies die vielfüßigen Bewohner desselben irgendwie zugeben. Naht diesen Höhlen des Jammers eine Seuche, dann wüthet sie furcht, bar, und wie vor 15 Jahren, wird auch jetzt die Cholera unter diesem erbarmungswürdigen Theile der hiesigen Bewohner zahlreiche Opfer hinraffen. Möge der gegenwärtige Landeschef die« sem Uebelßande einige Aufmerksamkeit schenken. Juden - Emancipation. London. Unter der Aufschrift: „Ministerielle Pläne" gibt das Wochenblatt ^t1a8 u. A. Folgendes: .... Lord John Russe! wird in der bevorstehenden Parlamentssesfion eine Bill Behufs vollständiger Juden - Emancipation einbringen, die auch, auf wel« chen Widerstand sie immer stoßen möge, am Ende unvermeidlich durchgesetzt werden wird. Eine gemischte Ehe. (Marseille.) — Ein hier wohnhafter Katholik, Herr Vecchi, hatte vor einigen Jahren ein junges Mädchen aus Florenz geheirathet, das der jüdischen Religion angehörte. Er konnte bisher den Ehedispens vom heiligen Stuhle nicht erhalten und die Verbindung bestand nur unter dem Schutze des Civilgesetzes; als der jetzige Pabst aber zur Regierung kam, wandte sich Herr Vecchi an ihn und er hat jetzt den Dispens erhalten, ohne jede andere Bedingung als die: daß er mit seiner Gattin in getreuem Einverständniß leben solle, und daß Beide einander eine vollständige religiöse Toleranz zu gewähren hätten." Die Schule von Galata-Serai. (Konstantinopel.) In die großherrliche medizinische Schule von Galata»Serai waren bisher keine jüdische Zöglinge ausgenommen worden. Auf deshalb ergangene Beschwerde verfügte der Sultan die Zulassung derselben. Nunmehr zählt man daselbst 38 jüdische Zöglinge, von denen 23 in der Schule selbst, (17 aus Konstantinopel, 3 aus Smyrna und 3 aus Salonichi), die übrigen in Privatwohnungen unterhalten werden. Auch find im Haufe 2 jüdische Präfecten angestellt. Juden in der Schul-Deputatio«. (Berlin.) In der am 21. Oct. gehaltenen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung fand die Bertheilung der neueingetretenen Mitglieder in die verschiedenen Deputationen statt. DieSchul-Deputation hatte geglaubt, nach dem neuen Judengefrtz vom 23. Juli d. I. ein in ihrer Mitte befindliches Mitglied jüdischen Glaubens nicht länger darin belassen zu können. D e Versammlung fußend auf die Ständeordnung von 1808, welche.keinen confesfionellen Unterschied in dieser Beziehung kennt, sprach sich indeß durch Acclamation für die Beibehaltung des Mitgliedes aus, und trat der Interpretation der Schuldeputation nicht bei. Civilregifter. (Rom.) Der 61ste Artikel des päbstlichen Moto proprio über die Organisation der Stadtverfassung Roms bestimmt, daß die städtische Verwaltung die Register veS Civilstandes führen solle, in welche die Geburten, die Ehen und auch die Todesfälle eingetragen werden, zu welcher Kirche auch die Personeu gehören mögen. Advokat Lipmann. (Amsterdam.) (Nach der Köln. Ztg.) Die Regierung giebt endlich der öffentlichen Meinung, die sich laut für eine Revision des Grundgesetzes erklärt hat, nach. — Ein Manifest des Advokaten Lipmann hat auf die Masse Wunder gewirkt; es ist so überzeugend als scharf geschrieben, wie Alles, was aus seiner Feder fließt. DerAsmodeus, das nunmehrige Organ der liberalen Partei, hat dieses Manifest vollständig gebracht, und es scheint, daß Herr Lipmann in den bevorstehenden Kämpfen um die Revision und um die Heifchungen unserer politischen Zukunft die erste Stelle behaupten wird. Herr Lipmann gilt unbestritten für einen der ersten Advokaten und Rechtskenner deS Landes; daß er Jude ist und bleibt, wird in unscrm Lande kein Hinderniß für ihn sein, die erste Stellung zu erringen.

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