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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-12-12 · Heft 50 (12.12.1847) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 50 (12.12.1847)
Date
1847-12-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
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300 lich, religiöse Institutionen anderer Religionsverfassungen, wenn sie unferm Cultus ersprießlich sind, aufzunehmen. Dieses beweis uns die Einführung der deutschen Predigt, des deutschen ChoralS, der sabbathlichen Kinderlehren in der Synagoge, die Aufstellung von Orgeln und ihre Verwendung beim Gottesdienst, die Consirmation und andere zeitgemäße religiöse Einrichtungen. Man wirst uns ein Niederreißen des Hergebrachten vor und gesteht nicht zu, daß wir schon mehr aufgebaut als niedergeriffen haben. Selbst die ältesten Rabbinen gefallen sich mit dem Tatar, ihrer geistlichen Uniform, und entblöden sich nicht ihre Predigerweisheit „Gotteswort" zu nennen. Will man aber ei- «en Mißbrauch abstellen, abnehmen eine alte Kruste unter der da» edlere Leben verkümmert, so schreien sie Zeter und Weh. Wir wollen und fodern eine Umgestaltung unserer Liturgie, Einführung deS dreijährigen Cpklns beim Vorlesen aus der Thora, Wiedereinsetzung der biblischen Feste nach alter palästinensischer bitte. Mit einem Worte, wir wollen emancipirt sein von den Hemmschuhen, die Heuchelei unS anlegt. Und wenn jene Zionswächter - Ligue sich dagegen sträubt, so wollen wir ihr noch mehr ins Ohr rufen, was sie, nach ihrer Ueberzeugung AutijüdischeS eiugeführt hat und wollen dem irregeleiteten Volke die Augen öffnen. Wechsel an Festtagen. Hamburg. Zn England finv Wechsel, an einem Sonn- oder Festtage fällig, nach Gebrauch und Herkommen den vorhergehenden Tag zahlbar. Dieß ist eine gute Einrichtung, da es den Inhaber eines solchen Wechels in den Stand setzt, sich desselben an seinem Verfalltage zu bedienen, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, welche aus einer zufälligen Verrechnung entstehen könnte. Andererseits wirkt der Gebrauch dadurch vortheilhaft, daß er gewisse Personen abhält, Wechsel zu datircn, daß dieselben an einem Festtage fällig werden, mit der Absicht, den Tag der Zahlung aufzuschieben. Mit Bezug auf die Festtage der Juden jkönnte dasselbe Gesetz auf eine vortheilhafte Art eingeführt werden, d. h. Wechsel, fällig an einem jüdischen Festtage, sollten 'auf gesetzliche Art den Tag vorher zahlbar gemacht werden und darnach zu protestiren sein, ausgenommen, wenn der Trassat gleich beim Accept seine Bereitwilligkeit erklärt, den Wechsel an dem Festtage einzulösen, indem er etwa seiner Unterschrift: „zahlbar ben 17. Oct. rc." beifügte; solcher Wechsel folglich, wenn er nicht an diesem Tage gezahlt wird, protestirt werden kann. Diese Ausnahme würde diejenigen Äauflrute und Banquiers jüdischen Glaubens, w.lche nichts dagegen einwenden, ihre Acceptirungen an ihren Festtagen einzulösen, von der Nothwendigkeit befreien, dasselbe den Tag vorher zu thun. — Ich gehöre nicht zu denjenigen Personen, welche die jüdische Gemeinde mit Lasten zu beschweren suchen. Im Gegenthe le, ich hege den besten Wunsch für die Abschaffung jeder Spur von Intoleranz und wünsche, die Juden in den vollen Genuß aller und jeder Privilegien der christlichen Glaubensgenossen eingesetzt zu sehen, allein ich sehe keine Bedrückung irgend einer Art in einer Verordnung, welche nur dazu bestimmt sein würde, diejenigen Juden, welche ihre religiösen Festtage gewissenhaft halten wollen, zu nöthigen, dieselbe Maaßregel für die Zahlungen ihrer eigenen Accepte durch dritte Personen zu treffen, welche sie anwenden, wenn die Zahlungen an solchen Festtagen an sie selbst stattfinden sollten. Der gallizische Jude. Lemberg. Trotz der günstigen Ernte sehen wir einem trüben Winter entgegen, und das Elend, heraufbeschworen durch einen weitverzweigten Wuchergeist, der nach und nach in die untersten Schichten der Producenten gedrungen und eben daher um so schwieriger auszumerzen ist, macht sich breiter und immer breiter. — ... Es ist ein erschütternder Anblick, im Lande des Ueberflusses — ein solches darf diese Provinz genannt werden — Tausende von Menschen nach einer ergiebigen Ernte verhungern zu sehen. So lange der Jude verhindert ist, selbst zu produciren, so lange er angewiesen ist, von der Ueberlistung seiner christlichen M.tbrüder zu leben, .so lange keine energischen Schritte gethan werden, der jüdischen Bevölkerung dieser Provinz Mittel an die Hand zu geben, sich ihren Unterhalt auf rechtliche Weise zu erwerben, so lange der jüdische Handwerker mit dem christlichen nicht auf gleicher Stufe steht, so lange ist für Gallizicn kein Heil. Das Verhaltniß der Juden und Christen ist beispielsweise im Lemberger Kreise wie 1 zu 5. Was soll mit dieser Masse von Juden geschehen, wenn sie nicht, in gewerblicher Beziehung mindestens, den Christen gleichgestellt werden? Der gallizische Jude, wie er jetzt beschaffen, ist noleos volens das größte Hinderniß des gesellschaftlichen und industriellen Aufschwungs: er muß von schwindelvollen Spekulationen aller Gattung leben, Ml er anders nicht verhungern. Man sagt, der Jude sei arbeitsscheu, seine Körperkraft weise ihn vorzugsweise einer leichteren Beschäftigung zu. Wie kann er stark werden, wenn auf seinen Lebensmitteln der Fluch einer immensen Steuer ruht, die den Armen hindert, auch nur einmal in der Woche kräftige Speisen zu genießen? Wie kann er mit seinem christlichen Nebenmanne concurriren, wenn ihm das Sabbathlicht einen großen Theil des Verdienstes raubt? dazu

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