Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-12-12 · Heft 50 (12.12.1847) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 50 (12.12.1847)
Date
1847-12-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2566751-2567098-2567149--2924-2570898
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

394 werbe» anzuhalten, die Landbcwolmer vornehmlich zur Ergreifung des Landbaues anzufeuern und nachdrücklich darin zu unterstützen." Er theilte mir, daß in Schmichenn im Laufe dieses Jahres ein Ackerbau-Verein gegründet worden, dessen Fonds, aus der Kasse eines Woblthätigkeits-Vereins und freiwilligen Beiträgen bestehend, dazu verwendet wurde, daß Güter angekauft und den Armen zur Cultivirung überlassen werden, welcher bereits schöne Früchte hervorgebracht, und daß es daselbst kaum drei jüdische Familien gebe, die nicht den Ackerbau betreiben. Herr vr. H o ch st ä t t e r glaubte, „das Haupthinderniß für den Betrieb der Gewerbe und des Ackerbaues müsse vielmehr in dem unter einem Theile des Volkes noch herrschenden- Wahne gesucht werden, daß diese Beschäftigung unvereinbar mit unsren Religionssatzungen sei. An den Rabbinen und Volkslehrern sei es, diesen-Wabn, wo er sich noch finde, zu verscheuchen und darauf hinzuweisen, daß unsre Religion die Ergreifung von Gewerben und Ackerbau überall gebiete" Herr vr. Kusel erblickt in der falschen Auffassung und dem Mißverständnisse vieler andern Religionssatzungen die wichtigste Schwierigkeit für Ackerbau und Gewerbe. Er erinnert zunächst, außer dem Sabbath, an die vielen jüdischen Feiertage, zumal an die im Früblinge und Herbst, welche ersterc bisweilen, wenn sie nämlich mit den christlichen Ostern Zusammentreffen, eine ganze Woche audauern. Lader könne der Jude den Ackerbau nur durch Knechte, das Handwerk durch Gesellen betreiben. Manche Gewerbe müßten zu Zeiten ganz eingestellt werden, z. B. „die Bäckerei, Bierbrauerei u. a. m. während desPessahfestes", und fährt fort: „So lange die Rabbiner das Volk nicht aufklärcn über seine Religionsformen und die vielen erschwerenden, aste freie Bewegung hemmenden Satzungen auf demselben lasten lassen, so lange kann weder der Ackerbau noch der Gewerbfleiß einen gedeihlichen Fortgang nehmen." Herr Schott, welcher sich der badischen Rabbiner annahm, machte bei dieser Veranlassung folgende -freisinnige Aeußerung: „Wenn der jüdische Familienvarer Sa 'U trnge seinen Sohn ein Handwerk crlernen zu lasse: -veil dieser in den Lehrjahren und auf tcr Wandene-u vt das Kcremonialgefetz nicht strenge befolgen könne, fo fei das Volk zu belehren, daß das Moralgesetz hö be: stehe als das Ceremonialgesetz; letz- U‘iä müsse fc - lauge weichen, bis der Handwerker sich als Meister ansässig gemacht habe, was auch die Erfahrung lehre." Wir sind freilich überzeugt, daß die Beobachtung des Ceremonialgesetzes und der Sabbathfeier dem jüdischen Handwerksmeister eben so wenig als dem jüdischen Handwerksgesellen oder Lehrjungen mög« lich ist, wären jedoch begierig die talmndischen Autoritäre» kennen zu lernen, welche Herr Schott für diese vom Ceremonialgesetze thcilweise entbindende Unterscheidung anzufübren im Stande wäre; nicht unsertwegen, wir kümmern uns wenig um den Talmud und dessen Anhängsel, wohl aber seinetwegen, da ohne solche Grundlage die Aeufferung im Munde eines Mannes, der Hrn. Frankel auf der großen Retirade aus der zweiten Rabbiner-Versammlung Begleiter war, befremdlich und inkonsequent erscheinen würde. Sollte vielleicht der Grund und die Konsequenz darin zu suchen sein, daß damals die Rabbinerstelle zu Hannover zu vergeben gewesen und min etwa eine in der oder jener weniger obscuren Gemeinde vacant ist? Dritter Gegenstand der Besprechung war eine Eingabe an den jüdischen Oberrath wegen Berufung einer Landcs-Synode, welche nebst der vorangeschickten Begründung vom Verfasser, Herrn Advocaten Levinger aus Carlsruhe, verlesen ward, und sich mit Recht des allgemeinen Beifalls zu erfreuen hatte. Die Discussion führte zu lebhaften Erörterungen, zunächst über die badischen Rabbiner. Herr Schott hatte zn ihrer Verteidigung bemerkt: „Die Rabbiner sind ihrer prekären Stellung wegen entmuthigt, etwas für die Gemeinde zu unternehmen, von deren Gunst meistens noch jetzt die Anstellung derselben abhängt. Dem Rabbiner steht großcntheils nur die Ausübung der Kasuistik zu; inwiefern derselbe bei eigentlichen Religionsfragcn zu Ralbc zu ziehen sei, bleibt dem Ermessen des Synagogenraths anheim gegeben. Die Rabbiner wollen nichts wirken, weil man nicht will, daß sie etwas wirken." Darauf hatte schon Herr Breisacher erwidert, daß die Abhängigkeit der Rabbinen allerdings beklagenswerth sei; indcß dürfte die Unabhängigkeit aller Rabbiner des Landes noch beklagenswerther werden, denn vergesse man nicht, daß Viele von ihnen den siebenundsiebzigern angehören." Herr Levinger aber ging im Resüms, welches er als Referent am Schluffe der Discussion machte, weitläufiger und schärfer auf den Gegenstand ein; er äußerte sich dahin: „Schmerzlich berührte mich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.