Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-11-28 · Heft 48 (28.11.1847) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 48 (28.11.1847)
Date
1847-11-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2566751-2567098-2567147--2908-2570880
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

380 Geschichte des Tages. Versammlung jüdischer Reformfreuude in Berlin. / (Frankfurt a. M. im November.) — Wir können es nicht bedauern, daß bei der Versammlung von jüdischen Reformsrcunvrn zu Berlin im vorigen Monate der erwartete Prinzipien- Emwurf nicht zur Vorlage gekommen ist; er würde vielleicht Stoff zu einer interessanten Debatte gegeben, schwerlich aber zu einem praktischen Resultate geführt haben. Darüber ist man in Deutschland unter unsern Glaubensgenossen so ziemlich einverstanden' daß das Judenthum, wie es noch auf uns gekommen, nicht langer haltbar, selbst nicht mehr verbanden ist; eS dürsten sich jedoch nicht zehn zusammen finden, welche sich über eine prinzipielle Grundlage, wenn für das heutige Judenthum seine solche in Worten festzustellcn wäre, zu einigen vermöchten. Es ist dies aber glücklicherweise nicht nothwendig; hat das Judenthum nun schon Jahrtausende sich ohne bestimmte Glaubensprinzipien beholfen, so möchlen wir eS hierin nicht reformirt sehen; in diesem Mangel sind wir nur einen Vorzug zu erkennen im Stande. Damit wollen wir einem ganz prinziplosen Handeln keineswegs das Wort geredet haben, man muß freilich wissen, was man will; allein es bandelt sich nicht um Stiftung eines neuen Glaubens, für welchen erst Bekenner zu werben, und es ist nicht nöthig, Grundprinzipien w:e etwa bei dem Entwürfe einer neuen demoeratischen Staats. Verfassung die declaration des droits de l’homme, voranzustellen; mag im Judcnthumc zum wenigsten jeder auf seine Weise selig werden können. Der Prinzipienentwurf des Herrn Rebenstein No. 44, 45) ist schon geeignet, endlose Debatten zu veranlassen, was soll es erst werden, wenn noch andere hinzukommen? Dieser Entwurf hat überdies den Fehler, daß ihm ein ephemeres Produkt zum Grund liegt, der Berliner Aufruf vom 21. April 1845, welcher seinem damaligen Zwecke entsprechen mochte, gewiß aber nicht darauf berechnet war, einem Neubaue zum Fun. damente zu dienen. Auch die an die Versammlung gelangten Anträge (No. 46) können wir nicht durchgängig praktisch finden. Wie der Gottesdienst einzurichten und wie ein Gebetbuch abzufasscn, darüber müssen sich diejenigen einigen, welchen das Liturgische obliegt; hierüber konnte die Versammlung unmöglich zur Beschlußnahme competent sein. Ueberdies ist grade die Einrichtung eines Gottesdienstes etwas blos locales, und was Berlin angemessen ist, kann darum doch in Soest z. B. unausführbar sein; auch unsre sogen. Aufgeklärten sind noch voller Vorurtheile und wir zweifeln nicht, daß selbst manche jüdische dilettanti Berlins, welche der Aufführung einer neuen Oper des Maestro Verdi wie einer neuen Verkündung entgegen sehen nichts destoweniger die Kol - Nidre . Melodie nicht entbehren möchten; mit ihr kann bei denselben der ordinaireste Chasan gegen die gefeierten Nationallieder der schwedischen Nachtigall in die Schranken treten. Wir finden dieses nur natürlich, da es bekanntlich nicht der Vorstand allein ist, welcher den Menschen bestimmt, und man zuweilen zufrieden sein muß, wenn es nicht der bloße Unverstand ist, der ihn leitet. So gehört einerseits unser hiesiger Rabbiner gewiß nicht zu den Fortgeschrittensten unter den Fortgeschrittenen, und anderseits sein Publikum nicht zu den frömmsten, ja, es dürften unter letztem sich kaum einige finden, die den Sabbath feiern und die Vorschriften des Ccremonial - Gesetzes beobachten. Dessen ungeachtet war Herr Stein genöthigt, Einrichtungen welche er am letzten Rosch Haschanah hinsichtlich des Recitircns von' Gebetstücken getroffen, am Jom Kippur wieder abzuändern, und der Gemeinde das gewohnte Mitsummen wieder frei zu geben; schon standen zahlreiche Auswanderungen nach Winkelsynagogen, in welchen /die Spinnen und — die Frommen Hausen, in Aussicht; wie wollen Sie solchen Leuten einen Gottesdienst nach Grundsätzen Herrichten? — Der Antrag der Kösliner Reformgenossen trifft mit unsrer Ansicht ziemlich zusammen, hat jedoch statt einer negativen eine positive Fassung, welche imh ganz unpraktisch erscheinen und gewissermaßen in sich zerfallen läßt. Von größter Wichtigkeit und Dringlichkeit war dagegen der Antrag des Herrn Dr. Honigmann in Breslau für die jüdischen Gemeinden in Preußen, deren Organisation nach dem neuen Judengesetze bcvorsteht. Daß allenthalben von Seiten der Gemeinden die geeignete Verwahrung gegen dieses Gesetz, ehe es irgendwie zur Ausführung kommt, eingelegt werden muß, darüber haben wir uns schon in No. 37 ausgesprochen. Fehlt ^auch in dieser Zeit der Muth, überkommene und gewährleistete Gerechtsame auf rechtlichem Wege aufrecht zu erhalten, so darf letzter doch späteren Geschlechtern nicht abgeschnitten, und wird es mit der Verwahrung wenigstens gewagt werden. Die Zerwürfnisse in den Gemeinden dürfen keinen Einfluß auf Wahrung und Sicherung bürgerlicher Rechte üben, in der Beziehung müssen alle Parteien zusammen stehen, dieses Interesse ist ein gemeinsames. So hat die hiesige Gemeinde in ähnlicher Lage gehandelt; sie nahm keinen Anstand Schutz gegen Besitzstörung in ihrem Rechte bei der deutschen Bundes - Versammlung zu suchen, und hat darum an Achtung bei ihren Mitbürgern nicht verloren. Wäre der Antrag des Herrn Dr. Honigmann in Berathung genommen worden, so würde man nicht umhin gekonnt haben, auf die Rechtsverhältnisse der preußischen Juden im allgemeinen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.