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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-11-21 · Heft 47 (21.11.1847) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 47 (21.11.1847)
Date
1847-11-21
Page
– (sequence 7)
Language
German
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375 Ihre Bemerkung gegen Einhorn ist richtig und habe ich dieselbe in einem Aufsatz in Geigers Monatsschrift (August) ausführlich erörtert. Doch theilen Sie auch den Jrrthum mit Einhorn, raß die NeinigkcitSgcsetze durch den Taldmuv thatsächlich aufgehoben worden seien. Schwerin den 8. August 1847. Ihr Holdheim. Literarisches. (Prag im Nov.) — Ich berichte Ihnen heute über eine Schrift „die Landtagsvcrhandlungen über die Juden in Preußen mit Beziehung auf Oesiereich," (Leipz. 1847), welche einen unserer Landesleute zum Verfasser hat und aus den gedachten Verhandlungen „längere Ercerpte und ganze Reden von der einen wie von der andern Seite gibt, je nachdem sie zur Vervollständigung einer klaren Uebersicht dienlich erschienen." Vorn abgcdruckt ist das Edikt von 1812 und der Judcngcfetz. Entwurf von 1847 und angehängt eine äußerst zweckmäßige tabelarifche Uebersicht der jetzigen Zustände der Juden in Deutschland und der übrigen europäischen Staaten. Treffend ist, was der Verfasser in diesem Betreff über Oesterreich sagt: Anders steht cs aber noch in einigen kleineren Staaten, sowie in dem großen, obwohl dem Fortschritt sich immer mehr Eröffnenden Oesterreich. Hier handelt es sich nicht blos um politische Rechte, sondern vorerst noch um bürgerliche, nicht um die ehrenhafte Existenz, sondern um die Existenz überhaupt. Da streitet aber auch der Fortbestand der Beschränkungen und Lasten gegen so Vieles, was dem Individuum sowohl als irgend einer wohlgeordneten Staatsverwaltung als theuer und unverletzlich vorauszusetzcn erscheint. Er streitet gegen das Recht, indem er der Unterziehung aller bürgerlichen Pflichten gegenüber besondere Religionsabgaben beläßt und dazu die Rechte der Heimathszuständigkeit, die Freizügigkeit, der selbstständigen Ausübung des Gewerbes, des Bürger- und Meisternamens des Grund- und Häuserbesitzes, geschweige denn ddr Befähigung zu Communal- und Staatsstellen verwehrt hält. Er streitet gegen die Religion, indem er Verfolgung und Aechtung gegen rechtliche und patriotische Unterthanen verhängt, während vom staatlichen wie vom religiösen Standpunkte selbst dem Uebertreter der Gesetze, der Wiedereintritt in alle Rechte und Freiheiten eröffnet bleibt. Er streitet aber nicht nur gegen die christliche Liebe, sondern auch gegen die Liebe zu den Christen, er streitet nämlich gegen den Staatsärorsheil, indem er durch jene Verengerung des Wirkungskreises^E Juden, deren Concurrenz in manchen gewerblichen Handelsunv heilswissenschafrlichen Fächern zum Nachtheil ihrer christlichen Mitbürger verwehrt, in so vielen anderen aber sie völlig ausschließt und zwar gerade da, wo die so wichtigen Factoren des Geistes und des Geldes, welche Freund und Feind ihnen vorzugsweise zugestchen, die heilsamsten Früchte für das große Ganze in Aussicht stellen." Was aber vielleicht noch mehr ist, er streitet auch gegen gesunde Vernunft und Conseaueuz. Jüdische Adelige, Ritter und Freiherren, jüdische Regierungsräthe und Offiziere, selbst bis zum Major, kommen in Oesterreich vor, aber in Wien besteht noch ein Leibzoll für fremde Juden, obwohl der kleinste Bürgerkram, das geringste bürgerliche Handwerk selbst den dazu aufgemuntertcn Eingeboruen versperrt wirr, und die Hano, die aus das purte-i-pee schlagen darf, streckt sich vergebens nach der Pike des Nachtwächters oder nach dem Stock eines k. k. Portiers aus, dergestalt, daß der Inee in Oesterreich den Ofsiziersrock, aber nicht die k. k. Hausknechtslivree zu tragen befähigt erscheint. Solche Anomalren können in civilisi'rten Staaten nicht mehr von langer Dauer sein, am wenigsten aber in einem solchen wie Oesterreich , das in hochwichtigen Zeitsragen die Initiative ergriffen, und die auf ihre Fortschritte am eifersüchtigsten Staaten darin überholt hat. lieber solchen vielfältigen und in alte Interessen tief einschneidenden Streit wird - ja muß bald und in unseren Tagen der Friede in goldener Wolke sich senken." Möchte diese Hoffnung keine Täuschung sein, und die Schrift in die Hände aller derer kommen, denen die Entscheidung unserer und jetzt die Sache aller Rechtsliebenden anvertraut ist. -- Cobden und Hamburg.. Hamburg. Nicht der Reichlhum und die Jnte'.liaen; Hamburgs, wie sich manche hamburgnche Blätrer auserückren, wohl aber eine würdige Repräsentation dieser Potenzen war jüngsthin in der Kräuterschen Reitbahn vereinigt. They gave us a very good diuner indeet, war das resumirende Urtheil eines Engländers über dasselbe. Dem Deutschen aber ziemt eS sich, eine würdigere Auffassung desselben zu gewinnen. Es galt nämlich ein Fest zu geben. Eobden sowohl wie Hamburg zu Ehren, denn die Anerkennung fremder Größe ist eine geheime Huldigung, der eigenen dargebracht. Aber noch eine zweite größere, nachhaltigere Bedeutung lag in diesem Feste. Es muß als eine populaire De. monstration Hamburgs im Interesse des Freihandels gelten. Denn als jüngsthin der Senat seine berühmte Schrift gegen die Diffe-

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