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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-11-14 · Heft 46 (14.11.1847) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 46 (14.11.1847)
Date
1847-11-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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365 wenn Gott will, hier zu eben dem machen, was die Juden Europas sind. Dein Wille ist auch der meinige." Ein (von den Eidgcn. Ztg. mitgetheiltes) Privatschreiben ei. nes Italieners über die Volksfestlichkeiten, welche in den letzten Tagen in Livorno stattgefunden, sagt zum Schlüsse: „Noch muß ich Ihnen erzählen, daß unter den vielen Aussöhnungen auch die Verbrüderung der Christen mit den Juden stattgefunden hat. Folgende, fast von allen christlichen Einwohnern unserer Stadt unterschriebene Bittschrift ist jüngster Tage der Regierung eingereicht worden: Indem die Unterzeichneten wissen, daß die israelitische Behörde in Livorno sich vornimmt, die Großh. Regierung um die bürgerliche und politische Emancipation aller Israeliten in Toskana zu ersuchen, so erklären wir hiermit als unsere aufrichtige Meinung, daß die Einführung einer solchen Maaßregel ein Act der Menschlichkeit und Gerechtigkeit wäre und nur zum Nutzen und Vortheil des Staates gereichen könnte. Unsere Wünsche gehen daher ebenfalls dahin, daß ihr Gesuch so schnell als möglich bewilligt werde. Juden zu akademischen Lehrern. (Königsberg.) — Ein wichtiger und erfreulicher Beweis, welchen Einfluß die Debatten des Landtags auch auf unsere Gelehrten gehabt, ist der vorgestern gefaßte Beschluß des Concilium generale unserer Universitäi, beim nächsten Zusammentritt des Conciliums (im November) eine Petition an die höchste Stelle zu berathen, welche eine derartige Abänderung derUniversitätsstatuten bezweckt, daß auch die Angehörigen anderer Consessionen, als die protestantische, besonders Katholiken undJuden, zu akadem.Lehrämtern befähigt sein sollen' (Brem. Ztg.) Der Eid, more judaico. (Königsberg.)— Der Eid more judaico wird hier thatsächlich zu eristiren bald aufhöreu. Vor Kurzem sollten auf einem Gerichte einige jüdische Kaufleute oder Handelsleute einen Zeugeneid leisten. Sie erklärten ihre Bereitwilligkeit hiezu, doch nur mit der Bedingung, daß die dabei bisher beobachteten Ceremonien nicht vorgenommen würden, weil sie in ihnen nichts Religiöses und Heiliges zu entdecken vermöchten. Die Abnahme des Eides wurde verschoben, weil das Gericht noch erst mit dem Rabbiner über diesen Gegenstand Rücksprache nehmen wollte. Von Gottberg. (Aus Hinterpommern.) — Dem Abgeordneten der stolpischen Ritterschaft, von Gottberg, der beim Vereinigten Landtage die gänzliche und völlige Emancipation der Inden beantragte und verfocht, wurde im Namen der israelitischen Gemein, den Hinterpommerns durch eine Deputation eine Dankadresse überreicht, bei deren Empfangnahme Herr von Gvltberg unter Anderm sagte: „Es ist nicht die Sucht nach Ruhm, oder nach einem Danke, sondern lediglich das Gefühl für Recht und Wahrheit gewesen, welches mich bewogen hat, für Ihre Sache auch meine schwache Stimme zu erheben. Ich betrachte es als etwas sehr Großes, daß es den Deputirten des Landes vergönnt worden ist, im Angesichte der Welt den Kampf mit dem Jahrhunderte alten Vorurtheile, welches auf den Bekennern der jüdischen Religion lastet, zu beginnen. Ist Ihre Sache eine gerechte, so wird das Ende des Kampfes der Sieg dieser Sache sein. Mögen wir das auch nicht mehr erleben, so wird uns doch bis an unser Ende die Erinnerung begleiten, der Zeit angehört zu haben, in der dieser Kampf begann." Der Eid, more Judaico. (Breslau, im Scpt.)Auch hier kam vor Kurzem ein Fall der Weigerung den Eid more Judaico zu leisten vor. Rabbiner Geiger, als Zeuge in einer Civilprozeßsache vernommen, erklärte sich bereit, seine Aussage zu beeidigen, aber ohne die den Juden bisher vom Lanvesgesetze vorgeschriebenen Formalitäten, und zwar, weil er durch das neue Judengesetz alle den Juven als solchen auferlegten Erschwerungen und Mißtrauensbezeugungen, insoweit sie nicht in das Gesetz ausgenommen sind, als aufgehoben betrachten müsse. Der den Termin abhaltentc Assessor erklärte über die Sache nicht instruirt zu sein und dieselbe dem Collegium übergeben zu wollen; die Beeidigung unterblieb daher vorläufig ganz." Das Kitzinger'fche Handelslehrinstitut. (Aus Bayern.) — Wenn schon der „Israelit" resp. diese Zeitschrift weder mit dem Handel, noch mit den Anstalten zur Erlernung desselben etwas zu thun hat und also die Besprechung des rubrizirten Gegenstandes hier nicht am rechten Orte sein dürfte, ein gedoppelter Grund mag diesmal für die Ausnahme sprechen. Wenn ein streng orthodoxer Mann, wie der alte Kitzinger in Ansbach war, der auf diese Richtung im ganzen Kreis nicht ohne wesentlichen Einfluß blieb, seinem zum praktischen Kaufmann bestimmten Sohn eine sovielseitige wissenschaftliche Bildung geben ließ, die ihn jetzt zu einer solchen hohen geachteten Stellung, wie die eines Vorstandes einer Handelslehr - Anstalt ist, befähigt, so zeigt dies den Unterschied zwischen einem indischen

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