Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-11-07 · Heft 45 (7.11.1847) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 45 (7.11.1847)
Date
1847-11-07
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2566751-2567098-2567144--2883-2570852
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

35S berühmten Advokaten am Kanzleihofe, Herrn Egan, zu Rathe gezogen hat, um zu wissen, ob bestimmte Gesetzesterte sich wegen der israelitischen Religion, zu der er sich bekennt, dem entgegensetze«, daß er in's Unterhaus eintrete. Das von dem befragten Rechtsgelehrten erlassene Gutachten ist folgendermaßen sormulirt: Ich bin der Meinung, 1) daß, da der Herr von Rothschild auf regelmäßige Weise zum Parlamentsveputirten für die City in London erwählt worden, feine Eigenschaft als Israelit ihn nicht verhindern könne, im Parlamente zu fitzen; 2) daß der Baron den Abschwörungseiv nach dem jüdischen Ritus, d. h. auf's alte Testament wird leisten können; 3) daß der Abschwörungseiv dem Baron Rothschild gültig auferlegt werden könne, wenn man die letzten Worte des Statuts 6 Georg III., Kap. 33, welche heißen: „bei dem wahren Glauben eines Christen" auslasse. Der Advokat citirt verschiedene Gesetzentschcidungen, um zu zeigen, daß seit 70 Jahren die Sitte, die Gebräuche und die religiösen Grundsätze in gerichtlicher Beziehung geachtet und zugelaffen worden find, daß man den Israeliten erlaubt hat, auf's alte Testament den Eid zu leisten und daß dieses Recht bis auf König Johann ohne Land (um's Jahr 1200) hinauf reicht. Der christliche Staat. (Paris, 12. Juli. Journal des Debats.) — Neue Menschen mußten unfehlbar auch ein neues Princip cinführen; der Geist des Jahrhunderts, durch treuere Vertreter auf die öffentliche Bühne gebracht, mußte sich schnell durch das, was es Entschiedenes hat, kundgeben. Das wahrhafte Werk dieser Zeit, das Werk, welches von 89 datirt, besteht darin, den Staat außerhalb der Sanctio« der Culte aufgestellt, d. h. ihm eine eigene Berechtigung, eine besondere Legitimität zuerkannt zu haben, die er nicht erst von dieser oder jener geheimnißvollen Weihe zu empfangen hätte; es besteht darin, ihn auf sich selbst erbaut zu haben, statt ihn auf einer Kirche zu erbauen. Man denke nur gehörig darüber nach: Alles geht heutzutage davon auS. Bis 89 vereinigten sich Kirche und Staat mehr oder weniger schlecht mit Hülfe mehr oder weniger lügnerischer Zugeständnisse; der Staat, welcher seine Gewalt mißbrauchte, um schwer auf die Kirche zu drücken, schrieb sich nur dadurch eine moralische Autorität zu, daß er sich mit den Dogmen, deren Hüterin die Kirche ist, empfahl; indem er das Gesetz seines Oberhauptes diktirte, that er dies nie anders als so, daß er auf dasselbe ein Glaubensbekenntniß.schrieb, über welches die Kirche Richterin war. Die Gesetzgeber von 89 haben für immer die vollständige Unabhängigkeit des Staats gegenüber den Dog» men und Culten ausgerufen; sie haben das moralische Recht, das Recht, dem Staate anzugehören, auf rein vernünftige Begriffe gegründet. Von dem Beginn ihrer Laufbahn an haben die preußischen Gesetzgeber nach Maßgabe ihrer Macht eben so gehandelt; sie haben für ihr Land die Bezeichnung eines christlichen Staates zurückgewiesen. Mit seinen durch den westphälischen Frieden anerkannten drei Confessionen konnte Preußen eigentlich keine Staatsreligion haben; unv doch mußte es sich mitten in dem mystischen Eifer von 1815 auch auf diese gemeinsame Grundlage der alten Throne stützen. Es war ihm nicht erlaubt, ausschließlich calvinistisch, lutherisch oder katholisch zu sein; es fand den Namen »christlicher Staat" und der Name hat seitdem auch noch sonst einiges Glück gemacht, weil er vage genug war, um bequem zu sein. Was ist denn nun der christliche Staat? Wenn man, und das ist in Preußen der Fall, darunter eine Gesellschaft versteht, die durch gewisse dogmatische Bande so verbunden ist, das sie sich allen denjenigen verschließt, welche dieselben nicht tragen können oder wollen, so ist der christliche Staat ein Abstraktions-Ungeheuer und die Ketzerei in Permanenz. De Maistre, auf den man bei diesen Fragen immer zurückkommen muß, sagt einmal, er wisse wohl, was ein Spanier, ein Engländer oder ein Deutscher, aber nicht was ein Mensch sei und er sei niemals einem Menschen begegnet. Er hätte mit seiner unbeugsamen Logik eben so gut sagen können, daß er den von jenen erhabenen Gottesfürchtigcn, welche doch von ihm herzustammen sich einbilden, erfundenen christlichen Staat nicht kenne. Er hätte jenen unvollkommenen Mischmasch entschieden verschmäht, welcher nur ein unbestimmtes Dogma zur Grundlage, nur nebenbuhlerische Kirchen zu Stützen hat. Vom Standpunkte einer wie immer beschaffenen Orthodoxie begreift man wohl einen katholischen oder lutherischen oder kalvinistischen Staat, aber nimmermehr dienen christlichen Staat. Der christliche Staat eristirt jedoch und wird täglich größer, aber nur dann, wenn man ihn in einem andern Sinne, in einem Sinne nimmt, der von dem ganz verschieden ist, den man jenem Worte leiht, wenn man sich damit schmücken will, verschieden von dem Sinne, in welchem die preußischen Minister ihn so unglücklich vertheidigt haben. Er eristirt und wird größer in dem Maaße, in welchem die politischen Gesellschaften mit mehr Einsicht jene natürlichen Prinzipien der Gerechtigkeit und der Liebe handhaben, deren Einfluß die christliche Moral so glücklich entwickelt hat; in dem Maaße, als die menschliche Person an und für sich freier und geachteter ist, ohne Annahme einer Kaste und eines Credo. Dieser wahrhafte christliche Staat ist nicht derjenige, welcher einen Gliedern eines oder mehrere For-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.