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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-11-07 · Heft 45 (7.11.1847) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 45 (7.11.1847)
Date
1847-11-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
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356 Geschichte des Tages. Der Eid, more Iudaico.! Vom Main. — Ich kann es mir nicht versagen, Ihren | Lesern eine Notiz von einem Schriftchen zu geben, welches Hrn. : Rabbiner Stein in Frankfurt a. M. zum Verfasser hat, und : durch welches er sich ein rechtes Verdienst um seine Gemeinde; und indirect auch um die Juden anderer deutschen Staaten erj worben hat. *) Das Schriftchen ist betitelt: „Der Eid, more j Iudaico", wie solcher bei den Gerichten der freien Stadt Frankfurt noch in Uebun g ist, und hat seinen Anlaß in der daselbst noch fortbestehenden und bisher unangefochtencn erceptionellcn Art der Eidesleistung für Israeliten. Herr Stein hielt sich nun verpflichtet, Schritte für deren Abschaffung zu thun, und übergab zu diesem Behufe dem Gemeindevorstande eine Denkschrift, die diesen nuu zu veröffentlichen beschloß um dieselbe zunächst in die Hände Aller zu bringen, denen bei der gesetzlichen Regelung dieser Sache ein entscheidendes Wort zusicbt. So äußert sich nämlich der Verf. selbst in der Vorrede und geht nun in der Schrift auf die Betrachtung des Gegenstandes selbst über, aus welcher wir nun für unfern Zweck folgende Aeusserung entnehmen: „Zu den schönsten Siegen, welche der Israelit das Recht über das Unrecht, die Wahrheit über die verleumderische Lüge bereits hat davon tragen sehen, zählen wir die in manchen Ländern gänzliche, in andern doch theilweise Beseitigung des Eides more Iudaico. Hier nämlich ward der Israelit am tiefsten und vielseitigsten verletzt. Denn der Eid ist das potencirte Wort; wer unserm Eid mißtraut, der hälk auch dessen Wurzel, unser Wort, unsre Gesinnung, unsere ganze sittliche Existenz für wurmstichig. Da nun der Eid zugleich einen doppelten, relrgiösen und juridischen Charakter besitzt, so war er in der Hand des Judenhasses ein dreischneidiges Schwert, um Ehre, Religion und Recht mit Einem Male tief zu verwunden. — Es folgt nun ein Rückblick auf die Geschichte des Judeneides in der freien Stadt Frankfurt, worin es u. A. heißt: „Aber selbst nach Einführung jener strengeren Eidesformel (der des „Sächsischen Weichbilds") war hier die Eideshandlung für die Juden eine noch wenig überladene; es fehlen immer noch Synagoge, *) Wir können dieses durch eigne Ansicht jener Schrift, welche von Fleiß, Klarheit und ächt-sittlicher Anschauung der Sache zeugt, vollkommen bestätigen und empfehlen sie der Beachtung aller derer, welche diese hochwichtige Sache angeht. Die Red. große Thora, unnütze Verwarnungen und Vorreden. Allein auch diese blieben nicht aus. Die neue Stätigkeit, welche die Juden im Jahre 1616 nach der von Vincenz Fettmilch angezetteltcn Meuterei erhalten, bringt einen Theil jener Herrlichkeiten mit. Der Jude hat da nicht weniger, als vier Eide auf einmal zu schwören: einen ersten, daß der vorliegende Pentateuch ächt sei; einen zweiten, in welchem er sich im Voraus selbst verflucht, daß er wahr schwören wolle; einen dritten, dabei er endlich schwört und einen vierten, in welchem er sich nachträglich verflucht, daß er den Eid halten wolle l" — Im Verlaufe wird nun gezeigt, .wie nach bestehenden Förmlichkeiten beim Eide (die Leistung desselben in der Synagoge, das Legen der Hand auf die geschriebene Gesetzrolle, Thora rc.) einer religiös gesetzlichen Begründung durchaus ermangeln, und sehr treffend gesagt: „Das Volk gewöhnt sich durch die Nachricht von allwöchentlich im Gotteshause geschworen werdenden Eiden gar schnell an den Gedanken, daß es gleich sei, wo immer der Eid geleistet werde, wobei die Angst, welche hier und da scrupulöse Gcmüther an den Tag legen, wenn sie in der Synagoge schwö-' ren sotten, durchaus nicht maßgebend sein darf. Denn diese würden sicher auch in der Gerichtsstube nur in Wahrheit schwören, die heilige Stätte aber macht einen solchen Eindruck auf sie, daß sie selbst einen Eid, den sie in Wahrheit leisten können, lieber unterlassen, ehe sie solchen in der Synagoge ablegen. Ist das aber nicht eine Gewiffensfolter? Und darf ein solcher moralischer Zwang auferlegt werden, durch welchen gerade die Gewissenhaftesten lieber ihr Eigenthum fahren lassen, als daß sie einen Eid an heiliger Stätte schwören? rc." „Dazu kömmt endlich noch, daß die meisten Eidesleistungen sich auf niedere Vorkommnisse des bürgerlichenLebens beziehen durch Zänkereien zwischen Nachbaren und Nachbarcn, zwischen Herrin und Dienerin. Da wird die heilige Lade feierlich aufgethan, ernst tritt ver Richter die Stufen hinan, heißt die Hand auf die heilige Thora legen, man lauscht der großen Dinge, die da kommen werden. Und welcher Sache gilts? Eine Köchinn hat zu beschwören, daß ihre Gebieterinn ihr vorgeworfen, sie habe aus der Küche Zucker, Salz und wie die Ingredienzien alle heißen, die abgelesen werden, entwendet." — „Weiter sagt Herr Stein in Beziehung auf die von der ersten Rabbinerversammlung selbst ausgesprochene Vereinfachung der Eidesformen: „Ich erkläre noch insbesondere, daß das Ergreifen eines heiligen Gegenstandes beim Eide durchaus unnöthig, im Gegentheile, das feierliche Erheben der rechten Hand, welches den Sinn des Schwörenden nach der Höhe zum Gotte der Wahrheit lenkt, als der Würde der Handluag gemäßer und der bib-

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