Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 44 (31.10.1847)
- Date
- 1847-10-31
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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350 -eit zu sühnen ist, noch viel weniger aber, wie viele Tausende an andern Orten den Schmerz dieser Trennung nur umso tiefer fiihle» und nach Befreiung von ihm sich sehnen. Indem wir daher in der angegebenen Absicht zusammentreteo, um durch vereinte Kraft das Ziel um so sicherer und bälder zu erreichen, rufen wir nicht nur unsere hiesigen christlichen und jüdischen Brüder zum Anschluß an uns aus, sondern unser Ruf ergeht zugleich über die Grenzen unserer Stadt hinaus, an das ganze deutsche Vaterland! Es gilt gut zu machen, was vergangene Jahrhunderte verschuldet, — möge Keiner diese Pflicht versäumen, es ist eine — Ehrenpflicht! Möge unser Ruf, der sich zunächst mit demjegcu der in Hamburg von Juden gegründeten ähnlichen Gesellschaft vereinigt, offene Ohren und warme Herzen finden, unv durch Zusammenführen aller Gleichgesinnten uns dem schönen j Ziel cntgegevbringeo. Berlin, 1. Sept. 1847. (Folgen die Unterschriften.) (Berlin.) An dev Vorstand der hiesigen Kaufmannschaft ist kürzlich die Bescheidung gelangt, daß auf den Wunsch, auch die jüdischen Mitglieder der Corporation von der Wählbarkeit zum Handelsrichteramt nicht auszuschließen, den bestehenden Principien nach — wonach die Juden kerne richterlichen und exekutiven Funktionen bekleiden dürfen —nicht eingegangen werden könne. Es besteht allerdings schon seit längerer Zeit ein zum Reffort der Aeltesten der Kaufmannschaft gehörendes Schices- > gericht in Handelsstreitigkeiten, zu welchem auch jüdische Kauf-! leute gewählt werden können; doch ist diese Einrichtung eine! rein freiwillige, die jede Partei ablehncn kann, was bei der j neuen Constitution nicht der Fall ist, welche letztere aber den von der hiesigen unv von der Breslauer Börse abgegebenen Erklärungen zufolge in diesen beiden Hauptstädten vorläufig nickt eingeführt werden würde. (Berlin.) Die erste Beilage zur heutigen Nummer in der Voss. Zeitung enthält eine Einsendung, welche sich mit Recht darüber beklagt, daß in zwei im Zollvereine befindlichen Staaten , dem Königreiche Sachsen und dem Herzogthume Altenburg, den jüdischen Kaufleuten, Krämern und Handelsleuten aus Preußen unwürdige Beschränkungen auferlegt werden, während Russen, Türken «. s. w. dieselben nicht erleiden. Eben so schlimm ergehe es dort jüdischen Handwerksgesellen aus Preußen.! Phon. Gottesdienstliche Reform. (Aus WestpHalen.) — Unser hochverdienter und unermüdlich für die sociale und religiöse Veredlung seiner Glaubensgenossen wirkende Herr Obervorsteher Hellwitz in Soest hat nun auch das Beten mit unbedecktem Haupte in seiner Gemeinde eingeführt und diese auch durch einen gottesdienstlichen Vortrag hierüber zu belehren gesucht. Er weist nämlich in demselben die Rcchtmäßigkeit jener Reform in der alten Weise nach, aus dem Verstände; (WtPTl p) aus der Schrift Oman p.i und aus der Tradition (r&3pn p) und äußert darüber u. A. „Die Vernunft weiset uns nach, daß der vormalige Gebrauch, nur mit bedecktem Haupte zu beten, niemals eine religiöse Pflicht, sondern eine morgenländische Sitte gewesen." rc. Gehet die heilige Schrift durch, ihr findet auch, nicht die leiseste Spur von einer Verordnung mit unbedecktem Haupte nicht beten zu dürfen, oder von einem Gebote, nur mit bedeckten Haupte zu beten. Wohl finden wir, wie Moscheh und! Ahron gebetet, sie fielen auf ihr Angesicht, wie Salomon j gebetet, er breitete seine Hände aus gen Himmel; wie Daniel gebetet: auf denKn'ieen liegend rc., aber nirgends ist auch nur erwähnt, daß sie mit bedecktem Haupte ihre Andacht verrichteten. — Aus der Mischnah (Jomah) und der Gemara (das. 25) ist unverkennbar zu ersehen, daß der Priester in dein Heiligthume unbedeckten Hauptes verweilen durfte, und aus cem Buche Orach Chajim geht deutlich hervor, daß man in den ältesten Zeiten mit unbedecktem Haupte die Synagoge besuchte." - So weit Herr Hellwitz. Jndeß hat ein berühmter jüdisch lehrter ein Gutachten über die Sache abgegeben, in man u. A. Folgendes liest: Obgleich vas Beten mit dem Hute o' Kopfe zur Gewohnheit geworden, so zum Gesetze gediehen, weder zum l — Es ist nichts als eine Orient, man vor dem Sultan selbst m Unsere Sitte ist eine a» an Achtung oder eine gr>- vor einer Perlon zu r Im Talmud Sabb' „Der Beten' Herr." — T wenn er v Alles A"