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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-10-24 · Heft 43 (24.10.1847) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 43 (24.10.1847)
Date
1847-10-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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340 Wir verstehen aber unter Gewissensfreiheit nicht das, wofür sie Manche nach dem Ursprünge des Wortes gern ausgcben möchten, daß nämlich Jeder glauben oder denken könne, was ihm überliefert ist. oder was fonst irgend ihm recht scheint. Eine solche Freiheit braucht man nicht erst zu fordern; die ist mit uns geboren, und manche Macht auf Erven kann zwar Einfluß auf die Ansichten des Einzelnen und der Menge üben, aber keine kann dieselben unbedingt erzeugen oder erdrücken. Was in des Geistes tiefstem Schacht sich regt, ist frei und wird es ewig bleiben. Auch das allein können wir noch nicht Gewissensfreiheit nennen, daß es Jedem erlaubt sei, soweit der Staat davon keinen Schaden erleidet, seinen Glauben zu bekennen und zu üben. Got. tesdienst zu halten und seine Ceremonien zu beobachten. kein Fleisch zu essen am Freitag, wenn man katholisch, den Sonnabend zu ruhen, wenn man jüdisch ist. oder sich auch gegen die Confession, in welcher man geboren, völlig gleichgültig zu verhalten, wenn der Glaube mangelt. Dies Recht wird freilich noch immer von manchem europäischen, selbst deutschen Staate seinen Bürgern versagt wir führen beispielsweise Spanien, mehrere Kantone der Schweiz, Norwegen , Lübeck unv Bremen an; in den zuerst genannten Länvern darf man nur katholisch, in Norwegen nur lutherisch, in den beiden angeführten Städten nur christlich seinen Schöpfer loben. Wir können daraus ersehen, daß man an manchen Orten noch nicht einmal begonnen hat, die Lösung der uns hier vorliegenden Aufgabe zu versuchen; keineswegs aber dürfen wir dieselbe des. halb für weniger erhaben und umfangreich halten, als die fortgeschrtttene Zeit, alö dre erleuchtetsten Geister aller freien Völker sie stellen. Gewissensfreiheit, die wir meinen in der Gegenwart, ist die volle Freiheit, uns in religiösen Dingen zu verhalten, wie wir es selber für recht finden und nur vor unscrm eigenen Gewissen zu verantworten haben, ohne daß der Staat oder die Gemeinde die geringste Rücksicht darauf zu nehmen haben. Trennung von Kirche und Staat, res Geistlichen unv Weltlichen in allen nicht rein religiösen Angelcgeuheiten. das ist es, was wir erstreben. Ist aber mit vem Siege der Gewissensfreiheit die Judcnfragk völlig gelöst? Wir sagen nein und weilen beispielsweise auf die Niederlande und den Elsaß hin, wo die politischen Schranken be^ reite vor einem halben Jahrhundert gesunken find, und trotzdem Juden unv Nichtjuden sich noch gar schroff gegenüberstehen. Je lauter wir für jede geistige Richtung in Rücksicht auf die Religion das vollste Recht freier Entwickelung fordern, desto dringender wird unsre Pflicht. auch für ein friedliches Nebcneinanverbestedcn rer mannigfachsten Gegensätze auf diesem Gebiete zu sorgen, und auS allen Kräften dafür zu wirken, daß die scharfe Sonderung auf demselben keinen sonstigen trennenden Einfluß übe. Aber nicht nur im politischen Leben inuß dieser ferngehalten werden.- Was namentlich die Stellung der Juden zu ihrer Umgebung betrifft, kommt es mindestens eben so wesentlich auf eine sociale Einigung, auf eine Ausgleichung im Bereiche des Verkehres und dds geselligen Lebens an. Da ist die brennendste Wunde, va thut vor Allein Heilung Noth." (Schluß folgt.) Holdheim als Reformprediger. (Berlin im Oct.) Holoheim ist nun bereits in unserer Mitte und freut sich seines neuen Wirkungskreises. Wie er denselben auffaßt und was die hiesige Reformgcmeinde und mittelbar die ganze deutsche Judenheit von ihm zu erwarten, darüber wird das, was er selbst hierüber in seiner Antritts- Predigt (die nun hier erschienen) sagt, am besten Auskunft geben. Ich darf es mir daher nicht versagen, Ihnen Einiges daraus mitzutheilen: „Es sei mir" — sagt er in der Einleitung — „das eine Mal vergönnt, Euch zu sagen: ich habe ein in gesetzlicher Beziehung sehr wichtiges Amt niedergelegt, um ein in moralischer Beziehung noch wichtigeres anzutretcn. Der Verein von Glaubensgenossen, dem ich bis jetzt diente, wird auch in seinem religiösen Verbände vom Staat als eine moralische Person anerkannt, und seine Diener genießen des vollen geistlichen Ansehens. Aber, meine Freunde, je weniger gesetzliche Anerkennung von Außen, je mehr moralische Kraft von Innen, je loser der Schutz der Gesetze, je fester der Schirm der eigenen Ueberzeugung. Das Vertrauen Weniger hat mich auf gesetzlichem Grunde dorthin berufen, und das Vertrauen Vieler habe ich mir auf sittlich freiem Boden erworben. Durfte dort meine Überzeugung der Unterstützung des Gesetzes sich erfreuen, so werde ich, was mir unter Gottes Beistand hier gelingen wird, der Kraft meiner Lehre zurechnen dürfen." „Ich werde" — sagt er weiter — „eine dreifache heilige Aufgabe zu lösen haben: als Verkündiger der Religion, als Lehrer des Judenthums, als Mitarbeiter an der Reform de.^ Judenthums. In erster Beziehung äußert er nun u. A.: „Fürwahr, nicht das Gefühl für Religion überhaupt, sondern ein bestimmtes religiöses Gefühl, wie es eine trübe Vorzeit empfand, ist uns verloren gegangen. Nicht jener lebendige Quell des Gemuthes ist bei uns verstecht, sondern nur jene stehenden Wasser, womit der reißende Strom das fruchtreiche Land überschwemmte, sind von der milden Frühlingssonne ausgettocknct und in blühende Fluren umgewandelt worden. Nicht jener milde

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