Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 42 (17.10.1847)
- Date
- 1847-10-17
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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335 Verhältnisse der Israeliten im Wrstenthume Birkenfeld. (Vom Rhein*). In Folgendem will ich es versuchen, Ihnen über die Zustände unserer Glaubensgenossen im Fürstenthume Birkenfeld eine kurze Darstellung für den „Israeliten des 19. Jahr- Hunderts" zu liefern. Bevor ich jevoch a) über die bürgerlichen und socialen Verhältnisse derselben in der Gegenwart einige Notizen gebe, erlauben Sie zuerst einige mit vieler Mühe erhaltene Bemerkungen über die frühem Israeliten dieses Ländchens nievcrzulegen, um so eher, als selbst die gründlichen und vollständigen Geschichtswerke des Herrn Dr. Jost über die Geschichte der Juden im Fürstenthum Birkenfeld gänzlich schweigen. Die Einwohner des gedachten Fürstenthums gehorchten vor der französischen Occupatio« (im Jahre 1792) steben verschiedenen Negierungen. Die Aemter Birkenfeld (in welchem jetzt 203) Ob er st ein (wo 100) und Nohfelden, (wo gegenwärtig 376 Juden sind, also in den 3 Aemtern zusammen 679), in welchen sich Israeliten niederließen, gehörten früher den Markgräflich Badischen, den Herzoglich Zweibrückischen Herrschern und den gemeinschaftlichen Regierungen von Lim bürg.Stirum und Chur-Trier an. Die Marrgräflich Badische Negierung gestattete den Juden bis-zu Ende des 17. Jahrhunderts keine Aufnahme. Unter der Regierung des Zweibrückischen Hauses waren zwar Juden geduldet, aber ein von ihnen zu zahlendes beträchtliches Schutzgeld war landesherrliches Regal und fremde Juden hatten Leibzoll zu entrichten. Unter der Negierung von Limdurg-Stirum und Chur-Trier, welchen die Juden zu Oberstein und Jveor unterthan waren, waren nur Einzelne und zwar gegen schweres Schutzgeld geduldet. Da von einem Gebiete in's andere ein bedemender Leibzoll zu verabreichen war, diese Gebietstheile aber sehr klein waren, so mußten die Juden in einem Tage mehrmals diese drückende Abgabe entrichten und es erzählen be. tagte Männer, daß der größte Tbeil der Israeliten fast die ganze Woche, vom eigenen Hause entfernt, mit Brod und Wasser vorlicb nahmen und nehmen mußten, um die schweren Geldforderungen zu erschwingen. Auch das christliche Volk verhöhnte und drückte sie. wie überall, sehr und soll besonders hier das „Juv mach mores" beliebt gewesen sein. Unter der französischen Herrschaft (von 1792 —1814) fiel jedoch dies bald weg. Napoleon, der für die Juden zu früh geschiedene Napoleon endete auch in diesem Lande ohne Ständekammer uns langwierige Verhandlungen das traurige und drückende Loos der Juden. Ein Gesetz vom 17. März 1808 regelte die Ausübung des jüdischen Culms. Nach diesem war Trier die Consistorial-Synagogc für die Israeliten des Saar-DeparrementS, welchem auch das Fürstenthum Birkenfelv einverleibt wurde. Im Uebrigen waren hier jevoch noch manche drückende AuSn?chmsgesetze geltend. Die Wirksamkeit dieses Dekretes sollte sich nur auf 10 Jahre erstrecken. Nach Ablauf dieser Zeit wurde ihm sann auch von der gegenwärtigen humanen Regierung die verbindliche Kraft entäußert. Während dem noch in der benachbarten Königl. Preußischen Rheinprovinz die betreffende Verfügung des s. g. Moralitäts-Patentes für geschäfttreibende Israeliten erst ganz kürzlich aufgehoben wurde und das in der bayerischen Pfalz noch in Kraft besteht, wurde dasselbe hierorts schon im Jahre ISIS außer Geltung gebracht und den Juden überhaupt völlige Gleichstellung mit den Christen gewährt. Gleichheit vor dem Gesetze und vor Gerichte ist jetzt unbeschränktes Prinzip auch den Juden gegenüber, man kennt keine Vorzugsrechte, keine Privilegien und keine Befreiung von Abgaben, weder Einzelner noch irgend eines Standes, aber auch keine Vermehrung derselben, keine Privatsteuer und Privatgelder. Nur Ehebündnissc zwischen Christen und Juden sind gesetzlich verboten, (Barestedt Gesetzessammlung Band I Rr. 17) was jevoch nicht als Folge einer Rechts-Ungleichheit, sondern als als Folge wohlbegründeter Religions-Ansichten betrachtet werden muß. Als Inkonsequenz der Gesetzgebung oder als Rechts. Beschränkung können die verminderten Bcr'ugntsse der jüdischen Schule gegenüber der christlichen angesehen werden. Doch sieht man auch den Wegfall dieses einzigen Ausnahmepunktes vertrauensvoll entgegen. Es liegt bereits eine energische Vorstellung des Landrabbiners vr. Einhorn, von den Beamten der verschiedenen hiesigen Gerichte und von sämmtlichen Regierungsmitgliedcr kräftigst befürwortet, dem h. Ministerium unterbreitet unv gewäriigt mau Gewährung der gerechten Bitte. Daß nun mit der gänzlichen Rechtsgleichheit gänzliche Gewerbefreiheit verbunden, versteht sich von selbst, dessen ungeachtet ist der bei Weitem größte Theil der Juden immer noch dem Handel mit Vieh, Ellenunv Specereiwaaren ergeben, nur die Liebe zum Ackerbau, nimmt alljährlich überhand, so daß wohl die Hälfte ihres Bedarfs von Zeldfrüchcen von den Juden selbst gezogen wird. Auch sind etwa ü—8 Gastunv Scheukhäuscr von Juven-Besitzer und stehen diesem Verriebe auch vor. Zu Handwerken zeigt sich indessen biS setzt noch wenig Sympathie, so wohlthätig nach meinem Dafürhalten solche für die hierländischen Religionsgenossen auch wären; allein die Macht ver Gewohnheit und des Herkommens hat auch in dieser Beziehung einen unverkennbaren Einfluß und würde sich wohl in einer nicht zu fernen Zeit den Professionen mehre Subjekie sich zu wenden *) Durch Zufall verspätet abgcdruckt.