Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 42 (17.10.1847)
- Date
- 1847-10-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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334 des Judenthums aussprechen zu müssen glaubten, und getreu der Ausgabe, die wir uns für eine Reform im Juventhum gestellt haben, wie sie aus dem Bedürfniß der Gegenwart hervorgehen'soll, halten wir es jetzt mehr denn je für unsere Pflicht, die thatkräftige Mitwirkung der Gleichgesinnten für diese Aufgabe in Anspruch zu nehmen. Und darum fordern wir dieselben zu einer gemeinsamen Berathung auf, in welcher jene allgemeinen Ueberzeugungen zu einer bestimmteren Fassung entwickelt werden mögen, um auf diese Weise eine festere Grundlage für die Fortführung und Verwirklichung der gemeinsamen Reformbestrebungen zu bilden. Die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Reform im Judenthum ist hinreichend anerkannt; nur die Vereinbarung zu einer gemeinsamen Wirksamkeit auf diesem Gebiet ist es, an der es mangelt. Ganz besonders aber tritt dieser Mangel als ein fühlbarer hervor bei der in verschiedenen Gemeinden im Geiste der Reform theils beabsichtigten, theils bereits begonnenen Einrichtung von Gottesdienst und Religionsschule. Denn wenn auch wohl nicht eine volle Gleichmäßigkeit dieser Institute in allen einzelnen Formen und Anordnungen erzielt werden kann und soll, so muß sich doch in den Grundsätzen, nach denen sie begründet und geleitet werden, überall derselbe Geist, dieselbe religiöse Uebcrzcugung bekunden, wenn sie in Wahrheit von der neuen und höheren Entwickelung im Judenthum Zeugniß geben, und für die Ausbreitung und Befestigung derselben wirken sollen. Ganz besonders aber scheint der gegenwärtige Zeitpunkt für das Zusammentretcn einer solchen Versammlung angemessen, da es bei der nahe bevorstehenden Ausführung des in Preußen erlassenen Gesetzes über die Gemeindeverfassung der Juden, mehr als je nothwendig sein wird, daß die Freunde der Reform sich auf die vereinte Lrast der Gleichgesinnten stützen, um übereinstimmend für die Erreichung des gemeinsamen Zieles wirken zu können. Ohne Zweifel wird daher die bezcichnete Versammlung Gelegenheit bieten, sich auch über diese wichtige Angelegenheit in angemessener Weise zu verständigen, und den Weg zu ermitteln, auf welchem in allen Theilen unseres Vaterlandes eine friedliche und befriedigende Lösung dieser schwierigen Aufgabe hcrbeigeführt werden kann. Für diese Zwecke und in diesem Sinne möge daher eine freie Versammlung von Rcformfreundcn wirken, zu welcher die Genossenschaft durch Gegenwärtiges die Anregung geben will, ohne in derselben irgend ein anderes Recht für sich in Anspruch zu nehmen, als dasjenige, sich als Glied einer Gesammtheit ansehen zu dürfen, die sich zur Wahrung der heiligsten Interessen des Judenthums und seiner Bekenner verbindet. Eben so wenig aber wird dieser Versammlung das Recht zuerkannt werden können, durch ihre Beschlüsse die Wirksamkeit oder gar die Ueberzeugung der Einzelnen und der Gemeinden zu binden, die sich an derselben betheiligt haben, sondern es kann und soll ihre Aufgabe lediglich darin bestehen, diejenige Gemeinsamkeit des Wirkens herbeizuführen, die auf einer allgemeinen Verständigung der Gesammthcit und auf der freien Ueberzeugung jedes Einzelnen beruht und in derselben ihre Kraft findet. Indem wir nun in keiner Weise den Anträgen vorgreifen wollen, welche von andern Seiten an die Versammlung gelangen sollten, werden wir unsrerseits einen Antrag vorlegen: „Auf Feststellung der allgemeinen Grundsätze, nach „welchen Form und Inhalt des Gottesdienstes und „des Religionsunterrichts bestimmt werden, und ins- „besondere die Bearbeitung der betreffenden Gebet- „und Lehrbücher statt finden soll," und werden wir einen zu diesem Zweck ausgearbeiteten Entwurf vorlcgen und den Mitgliedern der Versammlung rechtzeitig zur Kenntnißnahme mittheilen. Und so fordern wir denn zur Theilnahme an dieser Versammlung nicht nur alle Genossenschaften auf, die fich unseren Bestrebungen angeschlossen, sondern auch alle diejenigen, die sich unabhängig von der Genossenschaft für ähnliche Zwecke vereinigt haben, sowie überhaupt alle Freunde der Reform im Judenthum, die sich zunächst als Einzelne dem gemeinsamen Wirken für dieselbe anschließen wollen, um sie sodann in ihrem Kreise durch Bildung neuer Vereinigungen zu fördern. Ueber die Sttmmberechtigung der Thcilnehmenden, je nachdem sic nur als Einzelne oder als Vertreter kleinerer und größerer Gcsammtheiten in der Versammlung erscheinen, wird diese selbst bei ihrem Zusammentreten die angemessenen Bestimmungen zu treffen haben, wie dieselbe auch wohl Gelegenheit nehmen wird, über Ort und Zeit künftiger Versammlungen der Art Beschlüsse zu fassen. Den Anmeldungen zur Theilnahme an der Versammlung, sowie der Mitthcilung zu stellender Anträge sehen wir bis spätestens den 15. October entgegen, um die Theilnehmendcn noch vor Beginn der Bcrathungen von sämmtlichen Vorlagen inKenntniß setzen zu können. *) Berlin, den 24. September 1847. Das provisorische Central-Comit^ der Genossenschaft für Reform im Judenthum. *) Aus verschiedenen Theilen Deutschlands sind uns bereits Zusicherungen der Theilnahme, so wie einzelne Anträge zugegangen, deren Erledigung höchst wünschenswerth erscheint.