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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-10-17 · Heft 42 (17.10.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 42 (17.10.1847)
Date
1847-10-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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330 bekleidet fein Amt bereits seit dem October 1843. (Was unfern Berichterstatter noch im Sommer 1844 bestimmen konnte, da die Verhältnisse seines Vaterlandes ihm örtlich und beruflich nahe stehen, die Rabbinatsangelegeuheiten in Diez als noch nicht definitiv geordnet darzustellen, vermögen wir nicht nachzuweisen. An und für sich ist die Sache rein örtlicher Natur, und die Geschichte kann nicht von jeder Amtsbesetzung Notiz nehmen. Die Nachholung geschiebt hier nur, um jeden Gedanken au persönliche Verletzung fern zu halten.) 2. Einen wesentlichen Fehler enthält folgende Stelle: Culturgeschichte, S. 258, „und so entstand eine Partial-Rabbiner-Versammlung in Mannheim, welche auf dem alten historischen Boden reformiren zu wollen erklärte, und zu diesem Ende die Anstellung eines tüchtigen Theologen als Oberraths-Mirglied beantragte. (Die ganze Stelle und die folgende sind dem bereits früher nach Berlin gesandten Manuskript theils nachgeschickt, theils in den Correkturbogen eingetragen worden, woraus sich der Mißgriff leicht erkennen läßt) Diese Stelle muß also lauten: Und so entstand eine Partial-Rabbiner-Versammlung in Mannheim, welche auf dem alten historischen Boden refornurcn zu wollen erklärte; während eben dasklbst ein Verein zur Verbesserung der jüdischen Zustände eben seinen Fortgang nahm und bald, schon im Sctober 1845 in einer zahlreichen Versammlung intelligenter Männer zu Bühl, einem „Allgemeinen Landesverein znr Verbesserung der innern und äußern Zustände der Juden" Raum machte, welcher auch die Ideologische Seite sorgfältig beachten zu wollen erklärte, und zu diesem Ende die Anstellung eines tüchtigen Tbeologen, als Oberraths-Mitglied beantragte. 3. Zn der Culturgeschichte S. 224 könnten die Worte „Zu gleicher Zeit die Gesetzgebungen zurecht, weisend" mißverstanden werden. Zn der That glaub, len wir bei Betrachtung des L nzz a l t osch en Gutachlcns aus mehreren Seitenbemerkungen schließen zu dürfen, daß Herr Luzzatro mit seiner gewöhnlichen .'»kurze eine derartige Rüge beabsichtige. ' Da aber der derubmte Gelehrte uns versichert, daß solches nicht bezweckt worden ist, so muß statt Gesetzgebungen gelesen werden: Die Nabbinen derjenigen Regierungen. 4. Ein Freund hat uns getadelt, daß die Kulturgeschichte Kossarski's Dichtungen nicht erwähnt. Wir können dies nur dadurch rechtfertigen, daß solche unsers Wissens 1845 noch nicht erschienen waren, und daß dieselben im Allgemeinen noch zu wenig bekannt geworden, um in einer Geschichte, die mit 1846 jedenfalls abschließt, einen Platz beanspruchen zu können. Frankfurt a. M. den 6. Oct. 1847. Z. M. Z o st. Geschichte des Tages. Freimaurerthum. / (Frankfurt a. M. im October.) Wir haben im Juli (Nr. 31) v. I. über den Stand der Judenfrage in der Frei» maurerwelt Bericht erstattet, und sind nun im Stande, solchen zu vervollständigen. Es hatte uns nicht unmöglich geschienen, daß andere Großlogen dem von der englischen gegebenen Beispiele folgen und den offiziellen Verkehr mit den preußischen Logen einstellen würden. Dieses ist seitdem wirklich geschehen, und zwar, was insbesondre erfreulich, von Seiten einer deutschen Großloge, der zu Hamburg. Die preußische Loge „zur Bruderliebe" (Iueu8 a non lucendo) hatte ein jüdisches Mitglied des Hamburger Logenverbandes zu ihren Arbeiten nicht zugclassen und in dessen Folge die Großloge zu Hamburg, nachdem sie bei der in Berlin deßhalb vergeblich Beschwerde geführt, am 8. Mai d. I. einstimmig beschlossen, mit den preußischen Logen den offiziellen Logenverkehr bis dahin abzubrechen, als ihr nicht die Gewißheit geworden, daß in Zukunft allen Mitgliedern ihrer Logen, ohne Unterschied des Glaubens, der Besuch jener Logen gestattet sei, und überdies alle Logen von diesem Beschlüsse vermittelst Rundschreibens, in welchem sie ihre unzweifelhafte Berechtigung darlegte, in Kenntniß gesetzt. In dem Rundschreiben ward den preußischen Großlogen „ihr unmaurerisches Festhalten an Vorurtheilen", wie die „Rücksichten und Verhältnisse, die sich in den höheren Regionen jener Logen geltend machen", ernstlich vorgehalten. In ihrem diesjährigen Johannis-Rundschreiben besprach die große Landesloge zu Berlin diesen Streit, welcher ihrer Meinung nach

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