Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 40 (3.10.1847)
- Date
- 1847-10-03
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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319 Wenn die Menschen sich hinsichtlich der ihnen zunächst liegenden leiblichen Bedürfnisse bedrückt und eingeschränkt fühlen, so werden sie nur selten mit freiem Blicke ihre höheren geistigen Bedürfnisse überschauen, und mit rüstiger Kraft für die Hinwegräumung der Hindernisse wirken, welche der ungehemmten Entfaltung und Entwickelung des religiösen und sittlichen Lebens im Wege stehen. Der bürgerliche Druck zieht nicht selten den noch größeren Nachtheil nach sich, daß durch ihn auch der Geist und das Gemüth niedergedrückt werden, so daß die, welche denselben lange Zeit tragen, in einer Art von Betäubung und Verdumpfung versunken, allen Sinn für das Höhere verlieren und wie sie im Aeußerlichen die Fessel zu tragen gewohnt sind, so auch die geistige Knechtschaft im Dienste von erstarrten und sinnlos gewordenen Formeln, denen die Religion einen Schimmer von Heiligkeit verliehen, geduldig ertragen, ja sogar unwillig diejenigen von sich stoßen, welche bemüht sind, die Bande dieses Joches zu lockern oder es ihnen ganz und gar abzunehmen. Hoffen wir daher, daß mit der bessern Gestaltung unserer bürgerlichen Lage, wozu uns im gegenwärtigen Augenblicke Aussicht eröffnet ist, auch ein regeres Streben nach Erhebung und Veredlung des gesunkenen religiösen Lebens in unserer Mitte erwachen werde.; Die hauptsächlichsten Beschwerden und Beschränkungen, über welche wir uns in Rücksicht unserer politisch-bürgerlichen Stellung in Bayern zu beklagen haben, sind aus den zahlreichen auch durch die Presse verbreiteten Petitionen der hierländischen Israeliten bei dem Landtage 184Y4g §u bekannt, als daß eine weitläusige Auseinandersetzung derselben nothwendig wäre. Wir wollen sie deshalb hier nur kurz berühren und bei den einzelnen derselben bemerken, in wie weit uns vordersamst Hoffnung auf Abhülfe gegeben ist. Vor Allen fühlen wir uns beschwert durch die vielen erceptionellen Bestimmungen, welche in den aus alter Zeit herstammenden Gesetzbüchern, die der Rechtspflege in den verschiedenen bayerischen Provinzen zur Norm dienen, noch hinsichtlich der Juden bestehen. Nach der Berechnung eines rechtsgelehrten Mitgliedes der Ständekammer beläuft sich die Zahl dieser heute noch in Kraft bestehenden Ausnahmsgesetze auf die enorme Zahl von 100. Es steht jedoch mit Zuversicht zu erwarten, daß alle diese von den Borurtheilen einer finstern Zeit eingegeben Bestimmungen aus den neuen Gesetzbüchern, an welchen mit Eifer gearbeitet wird, verschwinden werden, wenn nicht schon vor Vollendung dieser Gesetzbücher durch ein eigenes Judengesetz die oft schreienden Ungerechtigkeiten, welche aus jenen Ausnahmsgesetzen entspringen, und welche keine geringe Schmach auf unsere Justiz werfen, beseitigt werden sollten. Sehr drückend ist ferner die Beschränkung in der Ansäßigmachung in Folge des verrufenen Matrikelgesetzes, nach welchem die an einem gewissen Orte bis zum Jahre 1813 ansäßig gewesene Familienzahl von Israeliten als Normalzahl angenommen wird, über welche hinaus die Erlaubniß zur Ansäßigmachung und Verehelichung bloß von der allerhöchsten Stelle ertheilt werden kann, und das auch nur zu Gunsten von Handwerkern und Landbauern, so daß an solchen Orten, wo die Normalzahl bereits erfüllt ist, Kauf- und Handelsleute nur mit großer Mühe und oft nach jahrelangem Warten einen Hausstand begründen können. In solchen Orten, wo vor dem Jahre 1813 gar keine Juden wohnten, dürfen solche nur mit Einwilligung der ganzen Gemeinde und unter Vorbehalt der allerhöchsten Genehmigung zugelassen werden. In diesem Gesetze hauptsächlich ist der Grund zu suchen, warum die Neigung zur Auswanderung unter den bayerischen Israeliten stärker angetroffen wird, als unter denen irgend eines andern deutschen Landes. Doch hegt man auch in dieser Beziehung die wohl nicht unbegründete Hoffnung auf baldiges Befferwerden. Es haben vor einigen Tagen erst die Augsburger Allgemeine Zeitung und andere bayerische Blätter gemeldet, daß sechs israelitische Gemeinde glieder zu München, welche um ihre Ansäßigmachung zum Theil seit Jahren vergeblich baten, ihre Gesuche gleichzeitig bewilligr erhielten. Erstere fügt die Bemerkung bei: „Von der freundlichen und liberalen Gesinnung Sr. Majestät des Königs läßt sich insbesondere n it Grund erwarten, daß nunmehr auch seinen jüdischen Unterthanen, wo nicht völlige Gleichstellung mit den andern Eonsessionen, doch wesentliche Erleichterung ihrer politischen Lage, in demselben Maaße zukommen werden, als rieß in andern deutschen Staaten, neuerlich auch in Preußen, geschehen ist." Geht diese gewiß nicht zu hoch gespannte Erwartung in Erfüllung, dann müssen auch die Schranken fallen, welche den bayerischen Israeliten hinsichtlich des freien Betriebes der Gewerbe, im Vergleich mit den übrigen Staatsgenossen, hemmend entgegen stehen. Es sind dieser Schranken freilich nur wenige. Wir können nämlich alle Gewerbe gleich den Christen betreiben, bloß diejenigen nicht, welche einer besonderen polizeilichen Aufsicht und fiskalischen Controlle unterworfen sind, wie das der Müller und der Bierbrauer. Hoffentlich wird auch dieses wie so manches andere aus Mißtrauen gegen die jüdische Rechtlichkeit entsprungene Ausnahmsgesetz der besseren Erkenntniß und der Einsicht weichen, daß ein solches Mißtrauen gerade dazu geeignet ist, das Ucbel zu erzeugen, welchem es Vorbeugen soll, und daß im Gegentheil ein offenes Vertrauen.und freundliches