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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-10-03 · Heft 40 (3.10.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 40 (3.10.1847)
Date
1847-10-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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314 Richtung — zu finden ist, als die des dahingeschwundenen und so häufig zurückgewünschten goldnen Zeitalters , worin noch jede kleinste Ceremonie mit ängstlicher Genauigkeit vollzogen wurde, und in welcher es weiter nichts bedurfte, um zu Würden und Ehren zu gelangen, als nur recht fleißig zu beten, zu fasten, und das Gesetz zu studiren, abgesehen davon, wie diese Frommen dann die weitere Zeit mitunter vergeudeten und ob sie auch der Menschheit sonst irgend etwas nützten. Vielmehr erscheinet uns unsere Jugend in einer weit schöner» Gestalt indem sich bei ihr ein gemeinnütziger, frischer und thatkrafriger Geist zu regen beginnet, empfänglich für alles Wahre, Schöne und Gute auf dem Gebiete des Lebens; ein Geist, welcher sich bei den Regungen der Zeit berheiligt, mit und in ihr lebt und schafft, ohne einer einseitigen Richtung angehören zu wollen; der sich ferner unablässig bemüht, Schranken zu entfernen, die eine verfinsterte Zeit hoch aufthürmte, und welcher — wenn schon noch vielfach verkannt und eingeengt — sich durch seine Wahrheit sicher diejenige Stellung erringen und erkämpfen wird, die ihm mit vollem Rechte gebührt, wenn es erst einmal allgemeine deutsche Sitte geworden sein wird, den Menschen nur nach seinem moralischen Werthe, und nicht nach der Zufälligkeit seiner Geburt oder seines angecrblcn Glaubens zu beurtheilen und zu achten. — Haben wir uns so eben das vorhandene junge Geschlecht im Verhältniß zur gegenwärtigen Zeitfrage betrachtet und in Bezug darauf die zweckdienliche Einführung der Sonntagsfcier erläuternd nackzuweisen gesucht, so finden wir sie noch dringender, ja sogar unabweisbar nötbig, für die nächste Zukunft. Denn, der sich gegenwärtig im Jünglingsalter oder am Eintritte ins eheliche Leben befindliche Jfraelite, besuchte als Knabe noch, an der Hand seines Vaters am Samstage das Gotteshaus, bis ihn dann später das Leben mit seinen Anforderungen hievon abhielt. Hier wurden in dem Kinde religiöse Begriffe gewirkt; cs konnte im letzten Jahrzehnt schon Zuhörer einer deutschen Predigt sein und sich hiedurch an einem Gottesdienste betdeiliaen, der freilich auch in seiner gegenwärtig noch bestehenden kalten und leblosen Form das reifere Alker unmöglich mehr befriedigen würde. — Allein das inzwischen hcrangewachsene Geschlecht, wenn cs in der Stellung als Eltern vorgerückt sein wird und seinen Pflichten als solche genügen will, wo soll es seine Kinder binführen? Sie, die inzwischen am Sabbath weder das Gotteshaus besuchten, noch die Heiligkeit desselben beobachteten; in deren Haus die Kinder nicht mehr die religiösen Gebräuche in der seitherigen Ausdehnung übersehen werden, sollen sie, — die Eltern — von dem inzwischen befolgten Wege zurück treten und — gegen ihre bessere Ueberzeugung, — aus bloßer Nachgiebigkeit, eine Umänderung in ihrer seitherigen Lebensweise vornehmen, oder sich sogar von Manchem — bei allenfallfiger Nachgiebigkeit — als einen vom Jrrthum zurückgekommenen Sünder betrachten lassen?! — Nein! nie wird ein freier Geist sich so verläugnen können noch wollen, daß er dasjenige aufgeben wird, was ihm, nach reiflichem Ueberdenken, als gut und wahr erschienen ist und zwar nur in der Absicht, um andern. Schwächeren, sich gefällig zu erweisen. — Lehren und erziehen wir vielmehr unsere Kinder, in den von uns gesammelten und uns zur klaren Anschauung gewordenen achtungsvollen Wahrheiten, nnd suchen wir sie in jeder Beziehung zu rechtlichen und guten Menschen heranzubilden, ohne im Widerspruch mit uns selbst zu erscheinen. Auch hiezu erscheinet uns wiederum die Einführung des sonntäglichen Gottesdienstes als ein mächtiger Hebel, denn das Kind wird in Begleitung seines Vaters und seiner Mutter im Gotteshause erscheinen und hier Lehren empfangen, die das Gepräge wahrer Humanität und Sittlichkeit tragen, die, fern von aller confessioneller Parteilichkeit, ihm die Menschen als eine Gesammtgescllschaft mit gleichen Rechten und Ansprüchen, nach einem Ziele strebend, erkennen lassen. — Was noch endlich die bei dem in Rede stehenden Gottesdienste äußerlich beobachteten Formen betrifft, die gleichfalls ihre heftigen Widersacher gefunden haben, so glaubt man kaum, daß solche Unbedeutendheiten noch irgend einen denkenden Geist beschäftigen könnten; doch sehen wir darin, besonders aber in dem Erscheinen mit entblößtem Haupte, nur eine ganz sachgemäße Anstandsregel, indem man — nach deutscher Sitte wenigstens — in jeder anständigen Gesellschaft ebenso erscheinet, und gewiß Ort und Umgebung vollkommen berechtigt sind, auf diese Achtungsbezeugung gebührenden Anspruch zu machen.

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