Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1847)
- Date
- 1847-09-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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309 daß die Befähigung der mosaischen Glaubensbekcnncr zum Zeugnißablegen, welche im Abschnitte von dem Prozesse in Frage gestellt ist, uns zuerkannt werde. In tiercr Untcrthänigkeit wagen wir zu bitten, daß Ew. königl. Mas. geruhen mögen, beim nächstfolgenden Reichstage den Reichsständen gnädige Propositionen Behufs dieser Gesetzesveränderungen vorzulegen; sie werden ohne Zweifel auf die hohen gegen alle Mitbürger wohlwollenden Absichten Ew. königl. Maj. mit Bereitwilligkeit eingehen, indem diese aufgeklärten Repräsentanten eines freien Volkes nicht anstehen werden, dem Zuge der Duldung und bürgerlichen Eintracht zu folgen, die, wie wir vorhin darzulegen versucht, unter allen civiftsirten Nationen Europas unv auch immer mehr in unserem Vaterlande sich geltend macht. . Auch in dem Gebiete der ökonomischen Gesetzgebung sind manche Vorschriften vorhanden, die der von uns ersehnten Gleichheit vor dem Gesetz hinderlich sind; da aber die Beseitigung dieser ,AzMxnisse von dem Wollen Ewr. königl. Maj. allein abhängig w^^^^in Unterthänigkeit uns der Hoffnung hiuzugeben, dg^^Ms^Wigl. Mal. alle beschränkenden Bedingungen in der D^H^«E>om 30. Juni 1838 und vom 21. Sept. deff. Jahres rüDW^er Niederlassung überall im Reiche, des Ankaufs von Gütern'.üüf dem Lande, so wie der Zulassung zu mehreren Comnmnalämtern, wenn auch mit Beibehaltung der Unzulässigkeit zu den, die kirchlichen Angelegenheiten und den Religionsunterricht betreffenden Funktionen, aufheben werden. Im vollen Vertrauen auf die edlen Gesinnungen und die huldreiche Gewogenheit Ewr. Königl. Majestät, die billigen Wünsche von Dero Unterthanen zu erfüllen, sehen wir mit hoher Zuversicht der, durch die sämintl-chen Gesetzesveränderungen bedingten Gleich, heit vor dem Gesetze mit -rer übrigen Landesbevölkerung entgegen. Sollten jedoch Ew. Königl. Majestät in Gnaden der Meinung sein, daß eine Erfüllung unsers unterthänigcn Gesuchs um Betheiligung an der Nationalrepräsentation die bedeutenden Schwierigkeiten, die schon ohnehin bei der Lösung der Frage über deren Umgestaltung sich ergeben, noch häufen sollte; so sind allerdings diese Interessen die überwiegenden, und unsre bürgerliche Pflicht mahnt uns, unser Gesuch auf die übrigen politischen und bürgerlichen Rechte zu beschranken, um die wir hier in Unterthänigkeit angetragen, in der zuversichtlichen Hoffnung, daß sich ihrer Gewährung keinHinderniö entgegenstcllcn werde. Gnädigster Königin Fast zweitausend Jahre haben unsere Vorältcrn unzählige Leiden und Demüthigungen erlitten durch ungewöhnliche und in der Weltgeschichte unerhörte Verfolgungen wilder, eroberungssüchtiger Völker in dem heidnischen Dunkel roher Zeiten, und auch später ist dieser Druck unter verschiedenen Formen von civilisirien und sonst friedlichen Nationen fortgesetzt worden. Lange schon haben die eigenen Lehrer des Christenthums vergebens Duldung und Gerechtigkeit gepredigt und die vortrefflichsten, edelsten und aufgeklärtesten Männer unter den Christen haben den Haß zu mildern, das fanatische Vorurtheil zu bekämpfen versucht, die im Iudenthum etwas dem Gemeinwohle Gefährlicheres als in einer jeden andern Religionsverschiedcnheit erblicken wollten. Allmählich haben sich jedoch bessere Gesinnungen geltend gemacht. Man hat den Irrthum eingesehen und ist von rer Gründlichkeit der Anschuldigungen des blinden Hasses überzeugt worden; man hat sich nach uns nach daran gewöhnt, die Wahrheit der Aufklärung und die Erfahrungen des gesellschaftlichen Lebens zur Mtlvcrung der harten Ausnahmsgesetze, denen dw mosaischen Glaubensbekenner unterworfen waren, in Kraft treten zu lassen. Große Nationen, Muster der intellectuellen und materiellen Wirksamkeit, haben schon den letzten Schritt gethan, oder sind bereit, ihn zu rhun, um den kommenden Geschlechtern die unfern Vorälrern Jahrhunderte lang zugefügte Schmach zu sühnen. Möge Schweden in dieser Aus- Übung der Gerechtigkeit und Klugheit nicht zurückstehcn. Auf Ew. königl. Maj. beruhet eS. unser unterthänigcs Anliegen zu prüfen, und im Falle der gnädigen Genehmigung, mit dem Zutrauen, welches das ganze schwedische Volk zu den erhabenen und erleuchteten Gesinnungen Ewr. königl. Maj. hegt, den Zeitbcstrebungen, die darauf hinzielen, den Vortheil des Allgemeinen mit rer billigen. Anerkennung menschlicher Rechte zu vereinigen, die angemessene Richtung zu geben. Wir vertrauen daher mit Zuversicht in dieser Angelegenheit unser Wohl den Händen Ewr. königl. Mas. an, überzeugt, daß wenn sie unftrm Wunsche gcniäß cnr''ch'.cde'.i werden kann, solches nur zum wahren Heil res geliebten Vaierlandes und zu unserer Mitbürger, von unserer eigenen unzertrennlichen, Ehre und Wohlfahrt gereichen wird. Wir schließen sämmtliche schwedische Unterthanen mosaischen Glaubens in den gnädigen Schutz und Schirm Ew. Königlichen Majestät ein, mit der Versicherung der tiefsten unterthänigsten Ehrfurcht und Ergebenheit, mit welcher wir verharren, gnädigster König; Ew. Königlichen Majestät . ganz gehorsamste Diener und Unterthanen. Die Vorsteher der mosaischen Gemeinde in Stockholm. (Hier folgen die Unterschriften.)