Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1847)
- Date
- 1847-08-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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345 oder sich auf eine mysteriöse Weise mit demselben in Ver- | bindung zu setzen und dadurch den freigcwordenen Naturgeist reell in sich aufzunehmen, war Hauptzweck des heidnischen Opferkultus, denn dieser Brauch vcrhalf dem Opferer zur Identificirung mit seiner Gottheit. Darum verbindet der Pentateuch mit seinem Verbote, sich der heidnischen Mystik hinzugcben, das, bei dem Blute zu essen. (.3 Mos. 19, 26.) Saal verhindert das Volk, bei dem Blute zu essen, damit es sich nicht gegen Gott versündige (1. Sam. 14, 32. 33.) und Iecheskeel (33, 25.) stellt das Essen bei dem Blute, sowie das Essen auf dem Gebirge, dem Berggeist zu ehren, (18, 5.) dem Aufheben der Augen zu den Götzen gleich. — Mit seinem Verbote, das Blut zu genießen, wollte der Pentateuch nicht nur die menschliche Seele vor moralischer Verschlechterung schützen, sondern auch einen damals sehr verbreiteten heidnischen Enltns — der stets als eine Depravation der Seele betrachtet wird — entgegen treten, weßhalb er auch den Genuß des Blutes mit denselben Worten verpönt, welche bei dem Verbote des Moloch-Dienstes gebraucht werden und weßbalb er auch den Fremdling, welcher in Israels Mitte weilt, wegen dieser Sünde mit derselben Strafe bedrohet, damit dieser nicht seinen heidnischen Enltns in Israel cinfübre. (3 Mos. 17, 10. 20, 3. ck. More Nebuchim 3, 46.) — Jene durch das Opscrblut frei gewordenen Naturgeister, mit denen der Heide durch das Opferblut sich in Wechselwirkung zu versetzen glaubte, bezeiehnete der Pentateuch mit dem Worte , denen die Israeliten in der Wüste so gern ihre Tbiere seblachteteu. — (3 Mos. 17, 7.) Tie Wüste dachte man sich besonders als Aufenthaltsort dieser Dämonen (Ies. 13, 21. 31, 14). Darum sollten die Israeliten in der Wüste (in den bewohnten Städten durfte das Blut später wie Wasser hingegossen werden (5 Mos. 12, 24.) — niemals außerhalb des j Stiftzeltes animalisches Blut vergießen, und dasjenige der Thiere und Vögel, welche auf der Jagd erlegt werden, mußte sorgfältig zugedeckt werden, denn der Hang zu dieser Tömonen - Verehrung war sehr mächtig (3 Mos. 17, 1 — 14. 5 Mos. 32, 17.) und forderte eine bedeutende moralische Kraft um ihn zu unterdrücken (5 Mos. 12, 23. Maimonides I. e.) — Das Verbot Blut zu essen, hat demnach seinen Grund nicht blos im Opferculrus, sondern weit mehr in dem Hange des damaligen Israels, dem heidnischen Dömonen-Tienste sich i zu ergeben und es bildet wie das Verbot des Moloch- Dienstes und das der heidnischen Zauberkünste (3 Mos. 20, 1 — 6.) eine einzelne Gattung der allgemeinen Verwarnung nicht nach den Bräuchen Aegyptens und Kanaans zu leben. (3 Mos. 18, 3.) 4) Unmittelbar an das Verbot Blut zu genießen, reihet sich das Verbot Gefallenes oder Zerrissnes zu essen. (3 Mos. 17, 15. 16 ) Fleisch von einem auf dem Felde zerrissenen Vieh zu genießen ist früher schon verboten, weil die Israeliten heilige Leute sein sollen und solch Zerrissenes die Speise eines Hundes ist. (2 Mos 22, 30.) Ebenso ist das Verbot gefallenes Vieh zu essen später nochmals wiederholt und begründet, weil Israel ein dem Ewigen geheiligtes Volk sei; weßbalb auch solches gefallene Vieh vom Fremdlinge, der vor den Thoren wohnt und demnach in den Verein Israels noch nicht getreten ist, genossen werden darf. ( 2 Mos. 14, 21.) Wie so aber der Genuß von solchem gefallenen und zerrissenen Vieh die Heiligkeit Israels verletzt, gibt der Pentateuch nur da au, wo dieses Verbot an das Verbot des Blutes sich anschließt, und zwar wegen eines bei dem Blute nicht erwähnten Grundes, weil nämlich Gefallenes und gerissenes Kia ist. (3 Bios. 17, 15. 16. II, 40.) Denselben Grund, daß xca die Heiligkeit Israels verletzt, gibt der Pentateuch auch da au, wo er 5 > ganze Thierarten als Speisen dem Volke verbietet, (3 Mos. 11, 41. 20, 25. 26. 5 Mos. 14, 2.) nur den Worten ihr sottet dieses nicht genießen, es ist euch (3 Moi. 11, 1 — 7. 29. 5 Mos. 1t. 7. 8 U>. 19). Statt stehet auch bei einigen verbotenen Thierarten als Grund angegeben: es ist euch (3 Mos. 11, 10. 13. 20. 41.), daß aber unter ppr hier zu verstehen sei, beweist nicht nur 3 Mol. 5, 2. 11, 13. sondern ganz deutlich 5 Mos. 14, 10. 19. wo yyv | durch K'rj ersetzt ist. Was versteht nun der Pentateuch unter , unter diesem Grunde jener Art von verbotenen Speisen? — Js'Sü betrachtete man als Gegensatz von -iml:, dieses übersetzt man rein demnach jenes unrein, daß man aber unter diesem Worte unrein einen ganz vagen, unbestimmten Ausdruck batte, beweisen die Bibelerklärer von Maimoniccs bis auf Bähr herab, welche diesem Worte nsb bei den verschiedenen Stellen des Pentateuchs auch die verschiedenartigsten Bedeutungen unterschoben, ohne zu erwägen, daß der Pentateuch unter diesem Ausdrucke einen und denselben Sinn über-