Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1847)
- Date
- 1847-08-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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»44 Verbot des Blutgenusses aber nicht das des Fettgenusses wiederholt wird. 3) Das Verbot, das Blut derjenigen Geschöpfe, welche warmes Blut haben (3. Mos. 3, 17.) zu genießen, stehet zwar mit dem Verbote, das den Genuß des Fettes untersagt, in Verbindung, (3 Mos. 3, 17.) wird aber doch durch eine andere Ursache begründet. Bildet den Grund zu letzterem Verbote nur der Eultus und stehet somit mit anderen Tempelvorschriftcn auf gleicher Stufe, so erscheint das Verbot Blut zu genießen mehr mit einem universellen, monotheistisch theologischem Charakter. Das Blut wird als der Sitz der VS2, des animalischen Lebens, betrachtet, (3 Mos. 17, 14. 5 Mos. 12, 23.) in ihm, besonders im warmen Blute, liegt nicht nur die bewegende und vegctirende Lebenskraft, sondern auch der Instinkt, der Naturtrieb mit allen seinen Neigungen und Lastern. (Ps. 5, 7 26, 9. 55, 24.) Als der edelste Theil des thicrischen Organismus gehört darum ebenfalls wie das Fett das Blut dem Altäre an. Es vertritt aber auch außerdem noch hier, im symbolischen Opfcrdienste, die menschliche Seele. Nicht derart, daß man sich bei der Opferung des Blutes eine mystische Verschlingung der essentiell für sich bestehenden Sunde dachte, denn solch eine Personifikation der Sünde und solch eine mystische Transsubstauktation gehört nur dem Heidentbume und seiner Tochter, der Kabbala an, vielmehr symbolisirt diese Opferung der tbicrischcn Seele insofern die menschliche, daß die Opferbaudlung psychologisch auf das Bewußtsein des Opfernden einwirken und in ihm die Erkenntniß und das Gefübl erwecken sollte, daß er aus Dankbarkeit gegen Gott oder wegen seiner Sündhaftigkeit fein eignes Leben bingeben sollte, daß ibm aber der liebende Gott gestattet, dieses Opfer als ein Lösegeld für feine Seele, '£»£3 (2 Mos. 30, 12. Zes. 43, 3. Pf. 49, 8.) zu betrachten. Daher wird die menschliche Seele durch das Bkut, diese Seele des Opfers, losgekauft, sie wird cntsündigt, ihre Sunde bedeckt, (3 Mos. 17, 11. 14.) Daß das Opfern nicht als opus operatum, sondern nur durch jenes rationelle Einwirken auf des Opfcrers Geist und Herz seinen höhern Einfluß hervorbringen sollte, beweist die Vorschrift, daß der Opscrer seine Hände auf das Haupt des Opfertbieres legen mußte, damit es zur Versöhnung angenommen werde, (3 Mos. 1, 4. 2, 3. u. s. f.) und das damit verbundene Sündenbekenntniß, so er seiner Sünden sich erinnern kann (3 Mos. 5, 5. 5 Mos. 5, 7. u. v. a. St.) Doch hat das Verbot, das Blut zu essen, nicht darin seinen Grund, weil es dem Altäre angehörte, wie dieses bei dem Genüsse des Fettes der Fall ist, sondern als den einzigen Grund dieses Verbotes gibt der Pentateuch den an, weil das Blut der Sitz der £03 ist und der Mensch dieselbe nicht genießen soll. Daher gebietet der Pentateach noch ehe er seine Opfervorschriften mittheilt, „jedoch das Fleisch mit seinem Leben, iwdtQ, seinem Blute, sollt ihr nicht essen" (1 Mos. 9, 4.) und auch später, wo er das Schlachten des ungewcihten Viehes erlaubt, wiederholt er nachdrücklich dieses Verbot nnd zwar nur wegen dieses einzigen Grundes. (5 Mos. 12, 23.) Dem Genüsse dieses animalischen Lebens schrieb man, und dies nicht grundlos, eine direkte Einwirkung auf den moralischen Charakter des Menschen zu; indem man die Erfahrung machte, daß nur diejenigen Tbicre zu wahren Haustbieren sich zähmen ließen, welche durch Vegetabilien sich nähren, daß dagegen jene, welche ihre Nahrung ausschließlich aus dem Animalischen nehmen, trotz aller Cultur, eine gewisse Wildheit nicht ablegen können. Hat nun der Genuß des Blutes auf das menschliche Leben einen derartigen Einfluß, daß durch denselben der Mensch dem thicrischen Instinkte zuletzt sich hingibt, so depravirt er den rein menschlichen Typus, er führt von der Höhe des Menschen herab zu der Tiefe des Tbieres; der das Blut genießende Mensch handelt somit gegen seine Bestimmung zum Ebenbilde Gottes und versündigt sich gegen seinen Schöpfer (vergl. Biur zu 3 Mos. 17, 14.) Das Heidenthum hatte denselben Glauben, daß durch den Genuß des Blutes das animalische Leben in das menschliche übergebe, jedoch erkannte das Heidenthum bei seiner Natur-Apotheose in diesem Uebergchen ins Naturgebiet keine Depravation deS Menschen, sondern gerade ein Sichauflösen in das Pleroma seiner Gottheit.*) Das Opferblut zu genießen, *) Da ich hier die Charakteristik des Heidenthums als Gegensatz vom Zudcnthum nicht so ausführlich auseinander setzen kann, wie das Bcrsta'ndniß dieser Theorie es verlangt, so erlaube ich mir auf meine Schrift „die Religion des Geistes" zu verweisen, wo ich, besonders von S. 153 bis 175 diesen Gegenstand ausführlicher darzustellen und wissenschaftlich zu begründen versuchte. Man vergleiche auch Michaelis Mosaisches Recht, Vierter Theil §. 206.