Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1847)
- Date
- 1847-08-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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843 tionelle Erklärung aber, welche das Gesetz nicht als symbolisches Mittel für die Veranschaulichung einer metaphysischen Idee, sondern als Selbstzweck hinzustellen sich bemüht, ist entweder wabr oder unwahr, ist demnach diejenige Methode, welche allein von der Kritik eine Berücksichtigung verdient. Es dürste deshalb Zeit sein, diese Methode zur Erklärung einiger mosaischen Vorschriften, welche ein Licht auf die Speisegesetzr zu werfen vermögen, anzuwende«, ebe die Symbolik auch hier das Terrain gänzlich in Beschlag genommen hat. Der Pentateuch verbietet dem Israeliten aus verschiedenen Gründen den Genuß folgender Speisen: 1) die Spannader, 2) bestimmte Theile des Fettes des Rindviehes, 3) das Blut der Thiere und der Vögel, 4) das gefallene und zerrissene Vieh, 5) ganze Arten aus dem Thierreiche. 1) Daß die Kinder Israel sich des Genusses der Spannader, welche an der Hüftpfanne ist, enthalten, führt der Pentateuch als einen zu seiner Abfassungszeit herrschenden Gebrauch an, datirt seine Entstehung von dem Hinken Jakobs her und gibt uns für denselben weiter keinen Grund an. (1. Mos. 32, 32. 33.") Das Unterschieben irgend eines subjektiven Grundes ist Produkt der Willkühr, darum unzulässig. 2) Bei dem Verbote, bestimmte Theile des Fettes zu genießen, wird uns vom Pentateuch deutlich der Grund mitgetheilt, welcher auch von allen rationellen Bibelforschern als der einzig richtige geltend gemacht wurde. Dieser Grund bestehet darin, weil a^>n, bestimmte, mit dem Fleische nicht verbundene, bei den Opferthieren mehrmals näher bezeichnete, Fettheile geopfert werden sollten. 'nV a^>n (3 Mos. 3, 16.). 2bn wurde als der vorzüglichste, kostbarste Theil des Rindviehes betrachtet, daher bezeichnet dieses Wort in seiner tropischen Anwendung den besten, vorzüglichsten Theil eines jeden Gegenstandes; so den besten Theil des Landes (1 Mos. 45, 18. vergl. 1 Mos. 27, 28. Zes. 28, 1.), des Waizens (5 Mos. 32, 14. Ps. 81, 17. 147, 14.), ja sogar den besten, vorzüglichsten Theil des Menschen, das Herz (Ps. 73, 7.). So wie aber aus der Heerde das beste Thier (Malachi 1, 8. 14.), so mußte vom Tbiere der beste Theil auf den Altar Gottes als Ausdruck der Ehrfurcht vor dem Höchsten geopfert werden. Darum war vom Schaafe, welches geopfert wurde, auch das Schwanzstück, welches bekanntlich bei den orientalischen Schaafen sehr fett ist, dem Altäre geweihet (3. Mos. 3, 9.). Auch außerhalb der mosaischen Gesetzgebung bezeichnet der Pentateuch die Fettstücke als die vorzüglichsten Gaben, die dem Altäre geweihet wurden, (1 Mos. 4, 4. 5 Mos. 32, 38.) darum waren sie „als Feuerspeise zum lieblichen Gerüche" (3 Mos. 3, 16.) ein Geheiligtes Gottes und dem Menschen zum Genüsse verboten; gerade so wie es verboten war, zum profanen Gebrauche sich das beschriebene Salböl und Räucherwerk anzuferligen und zu verwenden. (2 Mos. 30, 31 — 33. 37. 38.) Auch der Commentar des Eb'n Esra zu 3 Mos. 7,18. beweist klar, daß nach dem Wortsinne des Pentateuchs (3 Mos. 7, 22 — 25.) das Fett nur desjenigen Thieres zu genießen verboten ist, welches zum Opfer bestimmt sei und daß der Zusatz r.3 Mos. 3, 17.) „es ist dieses eine ewige Satzung für eure Geschlechter in allen eueren Wohnungen" dennoch nur eine begrenzte Zeit andeute. Allein der Beweis für diese Ansicht, welchen Eb'n Esra aus den Worten 'nb ,-ikw ruaa anp* nanan;a (3 Mos. 7, 25.) derart ableiter, daß das Thier selbst geopfert werde, wird mit Recht vom Biur z. d. St. verworfen, weil dieser Ausdruck nur die Gattung des Viehes bezeichnet, bei welcher der Genuß des Fettes verboten ist; der Beweis hierfür liegt vielmehr einfach darin, wie auch Eb'n Esra selbst am Schlüsse bemerkt, weil bei Ertbeilung dieses Verbotes, kein Rindvieh geschlachtet werden durfte, wenn es nicht in der Stiftshütte zugleich als Opfer geweihet war. (3 Mos. 7, 38. 17, 1 — 10.) Jedes geschlachtete Stück Rindvieh war ein Opfer, dessen Fett dem Altäre gehörte und deshalb als Geheiligtes dem Menschen zu jedem Gebrauche verboten war. Das Fett dagegen eines gefallenen oder zerrissenen Stücks des Rindviehes trug nicht den Charakter eines Geheiligten und war zwar, wie auch das Fleisch, zum Essen verboten, aber zu jedem andere» Gebrauche erlaubt (3. Mos. 7, 24.). Daß nach dem Wortsinne des Pentateuchs der Genuß des bei den Opfern näher bezeichneten Fettes zu derjenigen Zeit, in welcher nicht mehr jedes geschlachtete Rindvieh zugleich ein Opfer war, gestattet ist, gehet deutlich daraus hervor, daß dort (5 Mos. 12, 15—25.), wo den Israeliten erlaubt wird, auch außerhalb des Tempels Rindvieh als etwas Ungeheiligres zu schlachten, wohl das