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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-08-15 · Heft 33 (15.8.1847) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 33 (15.8.1847)
Date
1847-08-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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250 dem Maaße contagiös, befreit war. (3 Mos. 15,19—30.) Dagegen wurde eine Gebärerin in Beziehung auf diese religiöse Reinigung der unregelmäßig Menstruirenden gleich gestellt, (das. 12. 6.) Als eine Quelle des Contagiums, oder des Miasma's, ward auch das seinen §enerationis sowohl des coiUi8 als der Pullution betrachtet, und ein jedes Kleidungsstück, auf welchem dasselbe sich befand, mußte gewaschen und einen Tag lang entfernt werden. (3 Mos. 15, 17.) Durch den eoitus selbst ward deßbalb auch sowohl der Mann als die Frau auf einen Tag lang als des Jnficirtseins verdächtig betrachtet und beide bedurften, als dessen Folge eines Reinigungsbades. (das. 16. 18) Deßhalb auch sollte der Israelit während der drei Tage vor dem Bündnißschließen an dem Berge Sinai sich keinem Weibe nähern (2 Mos. 19, 15.) und deßhalb auch heißt es von der geschiedenen Frau, welche auch von einem zweiten Manne geschieden wurde, daß sie der Mann, von welchem sie zum ersten Male gesckieden ward, nicht wieder beiratben darf, weil sie inzwischen, wenn auch nicht gesetzwidrig, allein doch von einem andern Manne, inficirt wurde (nsaan) (5 Mos. 24, 4.) Ob man damals schon eine Ahnung von Samenthierchen (cercaria, spermatozoa) hatte, durch deren Absterben außerhalb des lebendigen Körpers ein Miasma sich bilden kann, oder ob man dieses durch eine chemische Zersetzung befürchtete, wird gegenwärtig nicht leicht zu ermitteln sein; jeden Falls beweist die Vorsicht, mit welcher jede Spur dieses seinen entfernt werden mußte, daß hier ein physisches Uebel gefürchtet wurde, da der eheliche eoitus selbst religiös eher geboten als verpönt war. Bereits oben ward angcdeuter, daß der Jnficirte (ndd) einer Zsolirung unterworfen war. War auch diese Jsolirung nicht für jeden so streng wie für den Aussätzigen; (3 Mos. 13, 16.) so befiehlt dennoch der Peutatench, daß der schwer (durch Aussatz, Gonorrhöe und Leichen) Jnficirte eines jeden Geschlecktes während der Wanderung Israels in der Wüste außerhalb des Lagers gesckickr werden müsse, damit sie nicht das Lager zerstören, in welchem der Allmächtige thront (4 Mos. 5, 1 — 4.) und daß aus einem Kriegslager sogar auch der leichter Jnficirte zu entfernen sei, weil in demselben der Allmächtige umherwandclt. (5 Mos. 23, 10—15.) Allein auch noch später im israelitischen Staatsleben findet sich diese Präservative Zsolirung als herrschendes Gesetz, so daß sogar während der strengen Belagerung Samaria's vier Aussätzige außerhalb des Stadtthores verweilen mußten, (2Kön. 7, 3.) und Saul erklärt sich die Abwesenheit Davids von der könig. Mahlzeit dadurch, daß er glaubte, David wäre wegen eines Begegnisses (vergl. 5 Mos. 23, 11.) nicht rein und müsse deßbalb eine gewisse Zsolirung beobachten. (1 Sam. 20, 26.) Unter „Heiligthum" und „Wohnung Gottes" ist dem« nach nicht nur der Tempel, sondern wie bereits oben nachgewiesen, der ganze Gottesstaat Israels zu verstehen, welchen der Jnficirte durch Verbreitung seines Contagiums oder seines Miasma's nicht zerstören darf. Mit gesteigerter Strenge aber wurde der Tempel Gottes überwacht, daß ihm kein Znficirter sich nähern, um besonders diesen Raum vor jeder Art von Ansteckung zu schützen, (3 Mos. 15, 31.) und jeder, der ihm als Znficirter sich nahet, soll ausgerottct werben vor dem Angesichte Gottes. (3 Mos. 22, 3.) Damit nun der öffentliche Cultus keine Unterbrechung erleide, sollte der Priester mit keiner Leiche, außer mit der seiner nächsten Verwandte in Berührung treten, (3 Mos. 2l, 1—6.) damit er nicht durch siebentägige Jsolirung dem Cultus entzogen werde.*) Der Hohepriester, welcher aus dem Heiligtbum sich gar nicht entfernen sollte (das. 12.) durfte sogar mit der Leiche seiner nächsten Verwandte nicht in Berührung treten (das. 10. 11.) weil dieser gewiß keine sieben Tage lang im Tempel fehlen durfte. Aus demselben Grunde sollte bei dem Ritus mit der „rotben Kuh" zwar der Oberste der gemeinen Priester, aber nicht der Hohepriester selbst beschäftigt sein, (4 Mos. 19, 3.) weil durch diesen Ritus auch der Priester einen Tag lang isolirt bleiben mußte, (das. 7.) welches für den Hohenpriester doch unmöglich war. — Daß der Priester vom Leichengifte sich entfernt halten, mit dem Aussatzgifte dagegen in Verbindung treten mußte, läßt sich durch den Unterschied zwischen Conragium und Miasma erklären. Den Aussätzigen sollte der Priester behandeln, weil dieser nur als contagiös betrachtet wurde und vor solch einer Ansteckung, welche nur durch Berührung hervorgebracht wurde, wußte der Priester als erfahrner Arzt sich zu schützen. Dem Leichengifte aber wurde eine miasmatische Influenz zugeschriebcn, so daß *) Vergl. Maim. More Neb. IH. 47.

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