Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 33 (15.8.1847)
- Date
- 1847-08-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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SS8 solch einen Präservativen Zweck bat, gehet auch daraus hervor, daß mit ihr ebenfalls die durch die Leiche inficirten Gefäße bespritzt werden mußten. (4 Mos. 19, 17—t9.4 Mos. 31,23.) Ein Entsündigüngsopfer batte der Leicheninficirre, wegen seines etwa weiter verbreiteten Miasma's nicht darzubringen, vielleicht um das Beerdigen der Leiche nicht zu erschweren; allein die Asche des Präservativs batte zugleich die sübnende Kraft eines Entsündigungsopfers, da mit jenen Ingredienzen auch eine rothe Kuh verbrannt ward, welche für alle diejenigen, die Gebrauch von dieser Präservativ-Asche machen werden, als N82N betrachtet wurde, cdas. 9 ) Warum zu diesem Enrsundigungsopfer grade eine rothe Kuh genommen ward, weiß die christliche*) und jüdische Symbolik gar künstlich auszulegen, der einfachste G'und ist aber wahrscheinlich der, um das Entgegengesetzte von einem schwarzen Stiere zu nehmen, und dadurch jeden Gedanken an Apis zu entferncu. welcher als Hieroglyphe des Osiris, des Gegners des Typhon's, ein Symbol der Fruchtbarkeit und des Lebens war. — Derjenige, welcher freventlich dieses Präservativmittels sich nicht bediente, verharrte in seinem inficircnden Zustande, er muß ausgerottet, aus dem Bürgervercin des israelitischen Staates verbannt werden; denn er zerstört diesen Staat, welcher der Wohnort, das Heiligthum Gottes ist. (das. 13. 20 ) Daß hier unter 'n pH’D und 'n tnpD der Staat Israels und nicht der Tempel Gvtzu verstehen sei geht einfach aus dem Wortsinnc des Verses hervor, in welchem ein Betreten des Tempels nicht erwähnt wird. Das Land sollte nicht verpestet werden, weßbalb auch der Leichnam eines Gehängten nicht über Nacht am Holze bleiben sollte, um das Land von ungesunden Dünsten frei zu halten (5 Mos. 21, 23.), das Land, dieser Ort des Goitcsstaatcs, sollte weder physisch noch moralisch verdorben werden, wie es durch die Heiden verdorben ward, (pxn «Dom 3 Mos. 18, 24—30.) Auch derjenige, welcher seine Kinder dem Molech opfert verderbt das Land, dieses Heiligthum Gottes und entweihet so den Namen seines Heiligthums, (3 Mos. 20, 3.) denn Gott wohnt in dem *) Ein Beispiel wie den christlichen Symbolikern die indischen Commentare noch immer sehr harte Nüsse sind, liefert lene oben erwähnte Abhandlung Kurz's über 4 Mos. 19, wo die Worte des Abarbanells msntP '’~n bVQ nna in einer Note (p. 678) übersetzt werden vocca est symbolum concionis j Wenn ein jüdischer Gelehrte derartige Schnitzer machte? — Lande, in der Mitte der Kinder Israel, (4 Mos. 35, 34.) weßhalb auch deren Lager heilig ist. (5 Mos. 23, 15. 4 Mos. 16, 3.).*) Zu den medicinischen Vorschriften des Pentateuchs gehören auch jene über die Gonorrhöe. Daß unter der Gonorrhöe, welche der Pentateuch 3 Mos. 15, 3. beschreibt, die ß-onorrüö6 virulenta zu verstehen sei, ist nicht zu bezweifeln, und wir dürfen uns in dieser Behauptung durchaus nickt dadurch beirren lassen, daß dieselben vor dem fünfzehnten Jahrhundert unbekannt gewesen sei, da, wie bereits oben erwähnt, viele Krankheiten im Laufe der Zeit aufhören, viele ihren ursprünglichen Charakter ändern; wie bekanntlich selbst die syphilitischen Krankheiten in diesen wenigen Jahrhunderten schon bedeutend wieder an ihrer ursprünglichen Jtensität verloren baden. Diese Gonorrhöe wird hier (3 Mos. 15 1 —15 ) als ein Hauptcontagium betrachtet. Ein jeder Gegenstand, auf welchem der Kranke liegt oder sitzt, wird der Art inficirt (nob), daß er weiter wieder jeden Gesunden, der ihn berührt, auf einen Tag in einen inficirten Zustand versetzt, so daß er seine Kleider waschen und sich baden muß. Alle von Kranken berührten Gefäße müssen gereinigt und irdene Gefäße, bei denen aus Mangel an Glasur das contagiöse Gift in die Masse selbst dringt, von derselben absorbirt wird, zerbrochen werden. Der Kranke selbst inficirt durch Berührung und — was den Charakter der Krankheit genau bezeichnet — durch seinen Speichel. Ist der Kranke von seiner Gonorrhöe genesen, dann badet er sich, ist aber von der Anwendung des Präservativwassers befreit, weil sein Ucbel doch besonders nur ein locales Contagium war. Dagegen mußte er am achten Tage nach seiner Genesung eine religiöse Reinigung vornehmen und zwar brachte er dar ein Sündopfer wegen seiner etwa verbreiteten Ansteckung, und ein Ganzopfer als Ausdruck seiner Andacht und seiner Dankbarkeit. In demselben Verhältnisse der Ansteckungsfähigkeit (nur kleine Modificationkn ausgenommen), befinden sich auch die regelmäßig und unregelmäßig Menstruirende, auch bedarf letztere, zu welcher wahrscheinlich auch diejenige gehört, die am venerischen weißen Flusse leidet, einer religiösen Reinigung, von welcher crstere, als nicht in *) Die entgegengesetzte Ansicht siehe MaimonideS More Neb. III. 46.