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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-08-22 · Heft 34 (22.8.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 34 (22.8.1847)
Date
1847-08-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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206 gifte wahrscheinlich inficnt ist, das durch den Genuß! auf den Menschen übergebt. 'Auch der Talmud spricht i von einem solchen Gifte (Cholin 52, b.) obgleich er nach seinem Systeme unter die Rubrik nsiD solche Verletzun- | gen zählt, bei welchen an diese Art Gift nicht gedacht j Werder kann. — Tem von selbst gefallenen Vieh schreibt! zwar der Pentateuch nicht solch eine miasmatische In-! fluenz zu wie dem gestorbenen Menschen, jedoch erklärt! er den Genuß des Aases für so schädlich, daß durch! ihn der Mensch einen Tag als Znficirtcr zu betrachten ist. Ja auch derjenige, welcher das Aas berührt oder trägt, muß sich einen Tag lang als Znficirten betrachten. s3 Mos. 11, 24. 25. 27. 28. 39. 40.) Sogar Kleidungsstücke, Gerätschaften, irdene Gefäße und Speisen, welche mit dem Aase in Berührung kamen, mußten theilsausgewaschen und bis zum Abend entfernt, theils als unbrauchbares ganz zerstört werden. (3 Mos. 11, 32—38.) Auch hier wurde an ein, wahrscheinlich durch animalische Fäulniß entstandenes Gift gedacht, welches dem Aase anhaftet und auch mittelbar auf den Menschen übertragen werden kann. 5) Ganze Thiergattungen werden den Israeliten zum Genießen verboten, weil sie nsb sind. Von den vierfüßigen Tbieren sind diejenigen verboten, welche keine ganz durchgespaltenen Klauen haben und welche nicht Wiederkauen. Diese beiden Kennzeichen müssen verbunden sein, eines allein genügt nicht. (3 Mos. 11, 1—7.) Die bekanntesten genießbaren Tbicre werden an einer andern Stelle namentlich aufgezählt. (5 Mos. 14, 4. 5.) Das Kennzeichen der Genießbaren Wasscrtbiere ist Floßfedern und Schuppen. (3 Mos. 11, 9—12. 5 Mos. 14, 9. 10.) Von den Vögeln werden die verbotenen namhaft aufgezählt (3 Mos. 11, 13. 19.) mit einigen Abänderungen. 5 Mos. 14, 11—20. Von den Insekten dürfen nur vier Arten Heuschrecken genossen werden (3 Mos. 11,22.) und von den Kriechthicren werden acht als verboten bezeichnet, (das. 29. 30. Diese beiden Tbieranen werden 5 Mos. 14, nicht erwähnt.). Als Grund des Verbotes dieser Tbierartcn wird weiter nichts angegeben als: diese Thiere sind schädlich. Es erscheint zwar der Genuß dieser verbotenen Thiere auch Ln Verbindung mit dem heidnischen Cultus, (Jes. 65, 4. 66, 17.) wodurch die Muthmaßung veranlaßt wird, als ob dem Verbote dieser Speisen, gleich dem des BlutcS, eine theologisch monotheistische Absicht zum Grunde liege, um nämlich durch dieses Verbot Israel von seiner' heidnischen Umgebung und besonders von deren Cultus fern zu halten, welche Muthmaßung der Pentateuch selbst zu unterstützen scheint; (3 Mos. 20, 24—26.) allein sogar dort, (Jes. l. o.) wo dieses Speiseverbot mit dem Götzendienst in Verbindung tritt, wird erinnert, daß jene Leute, gegen welche der Zorn Gottes entbrennt, das Nachtheilige jener Speise eben so wenig beachten, wie die Gefahr, welche durch das Verweilen auf Gräbern und durch das Ueberuachten in Leichengewölben entsteht. Es kann demnach auch dort vielleicht nur von physischen Zerstörungen die Rede fein, obgleich nicht in Abrede gestellt werden soll, daß aus diesen dunkeln Stellen'bereits der Einfluß der Zoroastcr'schcn Lehre von Geschöpfen des Ahrimans erkannt werden kann. — Die Ausscheidung Israels aus allen übrigen Völkern (3 Mos. 20, 24 — 26 ), durch welche Zsolirüng des Volkes Constituirung ermöglicht wurde, ward indirekt auch durch die Speiseverbote erzielt, aber diese notbwendige Jsolirung war nicht Grund dieser Speisevcrbote, dieser war vielmehr ein selbstständiger und zwar ein moralisch-diätetischer. Die Idee nur in einem gesunden Körper kann eine gesunde Seele weilen, ist in diesen Spciseverboten als Theorie für die Praris ausgesprochen. Gott hat die Natur nach gewissen Normen vollkommen erschaffen, darum sollte der Israelit, als priesterlicher Mensch, nach diesen Normen leben um die für ihn bestimmte Vollkommenheit zu erreichen. Jedes Opfer, welches dem Höchsten näher gebracht wurde, mußte körperlich vollkommen sein. (3 Mos. 22, 21—25 ) Der Priester, der das Heiligtbum betrat, durfte an keiner körperlichen Unvollkommenheit leiden, (das. 21, 16—21.) mit dem Heiligsten, dem Vollkommensten sollte auch stets das in seiner Gattung Vollkommenste in Verbindung treten; darum sollte auch Israel in seinem Priestcrberufe für die Menschheit die höchst mögliche Vollkommenheit erstreben und alle diejenigen Speisen als schädlich entfernen, welche mittels der ungesunden körperlichen Stoffe einen nachtheiligen Einfluß auf die gesunde Seele zu äußern vermag. Gott bezeichnet als Belohnung für die Beobachtung seiner Vorschriften die körperliche Gesundheit, die Entfernung aller Krankheiten, welche in Aegypten wüthcten. denn er selbst ist des Volkes Arzt. (2 Mos. 15, 26.) Heiligkeit, unter welcher körperliche und

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