Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1847)
- Date
- 1847-08-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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278 liza als Trennungsmittel, zugleich aber auch als Strafe für diejenigen eingesetzt worden ist, die die Leviratsehe vollziehen können und nicht wollen; so haben wir keinen Grund an deren bisherigen Form was zu ändern. Wegen der Streitigkeiten rückstchtlich der Erbschaft oder sonstigen Mißhelligkeiten -zwischen Schwager und Schwägerin, kann um so weniger Vorsorge getroffen werden, da wir die Frauen in ihren Rechten nur den Männern gleichstellen, diese aber nicht zurücksetzen können, diesem Allem zu Folge beantrage ich: 1) Die R.-V. wolle erklären: daß in denjenigen Staaten, wo das Heirathen seiner Schwägerin irgend gestattet sei, auch dem unverheiratheten Israeliten es zu gestatten und anzuempfehlen, die Wittwe seines kinderlos verstorbenen Bruders zu heirathen, insofern sie sich gutwillig hierzu verstehen will. 2) Die Versammlung wolle ferner erklären: daß da, wo kein unverheiratheter Bruder da ist, die Wittwe zu ihrer anderweitigenVerheirathung keine Chaliza von dem verheirathctcn Bruder nöthig habe. 3) Die Versammlung wolle auch ferner erklären: daß die Wittwe von der Chaliza eines gänzlich verschollenen Bruders ihres kinderlos verstorbenen Ehemannes zu dispenfiren sei. 4) Die Versammlung wolle sich auch dahin erklären: daß kein Bruder eines kinderlos verstorbenen Ehemannes eher mit einer andern Person getraut werden kann, bis der Wittwe die verlangte und zu ihrer anderweitigen Verheirathung bedürftige Chaliza ertheilt worden ist. 5) Die Versammlung wolle sich ferner dahin erklären: daß bei einer Trauung wo die Wahrscheinlichkeit vorhanden ist, daß die gegenwärtige Braut als dereinstige Wittwe die bedürftige Chaliza nicht zu erhalten vermöchte, es zu veranlassen stehe, daß diese Trauung Bedingungsweise vollzogen und der Braut der hiernach vorschriftsmäßig auszufertigende Revers eingehändigt werde. 6) Die Versammlung wolle endlich erklären: daß sie bei dieser Verhandlung und Feststellung dieser Punkte von dem Grundsätze ausgegangen und geleitet worden sei, daß das mosaische Gesetz die Chaliza als Trennungsmittel, zugleich aber auch als Strafe nur für dasjenige Paar bestimmt habe, das sich vorsätzlicher Weise der gesetzlich vorgeschriebenen Leviratsehe nicht unterziehen wolle. Marburg, im Juni 1847. M. S. Gosen Provinzial-Rabbiner. Zum Schlüße muß ich noch das bemerken: daß ich nur der Meinung huldigen kann, daß sowohl vor als nach der Gesetzgebung die Einrichtung der Leviratsehe so beliebt war und in Ansehen stand, daß der Gesetzgeber die Ehe mit der nicht kinderlosen Wittwe des Bruders 3. B. ,M. 18, 16 und 20, 21 streng verpönen mußte, es aber um so weniger nöthig hatte, zu erwähnen, daß er nur diese und nicht die Leviratsehe mitverstanden habe, wenn solche fortwährend aufrecht erhallen wurde, durch die mit der Zeit aber eingetretenen und mitunter nicht zu beseitigenden Ausnahmen und daher lediglich dieser Ausnahmen wegen die Vorschrift 5. B. M. 25, 5 — 10, crtheilt habe. Aufzeichnungen eines reisenden Schullehrers. (Fortsetzung.) Man gebe nur den jungen Lehrern und Vorsängern eine tüchtige Vorbereitung, mache sie mit der jüdischen Literatur besser vertraut und ihre Predigten werden dem Zwecke entsprechen. Dagegen nehme man ihnen die vielen Gemeindesachen, die Repartition der Umlagen u. dgl. ab. Kehren wir nun zum Einzelnen zurück. Oberdorf hat 112 jüdische Familien. Rabbiner ist Herr G. Adler, Bruder des Londoner Rabbiners. Er ist einer der wenigen, vielleicht der einzige würtemberg'sche Rabbiner, welcher noch ganz den streng orthodoxen Standpunkt einnimmt. Doch wollte er zur Theologcnversammlung gehen und bedauert noch, daß die oberschlesischen Rabbiner sich mit vr. Frankel überworfen und jene vereitelt hätten. Die Predigten des Herrn Rabbiner Adler, früher schon gehört, sind gar nicht übel, wenigstens etwas ganz andres als die unsrer Rabbiner, welche mit ihm gleicher Richtung folgen und in gleichem Alter stehen. Auch heute sollte ich etwas von ihm hören. Eine Frau wurde begraben. Die Begleitung erfolgte in der gewöhnlichen Ordnungslosigleit die mir einen solchen Gang immer zu etwas Peinlichem macht. Dem Zug folgten, der vorgeschriebenen Leichenordnung zuwider, auch die Frauen und sie haben hierin meines Bedünkens das Rechte getroffen, denn warum das weibliche Geschlecht gänzlich von der Leichenbegleitung ausschtteßen? Vor dem noch nicht lange angelegten Friedhof sprach der Rabbiner, obgleich an einem Freitag Nachmittag, an dem sich die Orthodoxie gewöhnlich zu derlei nicht hcrbeiläßt, über die Stelle rc. N'D NÜ5D Dl (Die Frau hieß Vögel Schwarz und ward deßhalb auch die Stelle mxJI N’nrninty eingeflochten) und richtete da^an einige Erläuterungen, welche das Lob der Heimgegangenen ver-