Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1847)
- Date
- 1847-08-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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276 men worden. Man freut sich daß in den bürgerlichen Rechten volle Gleichstellung ausgesprochen, daß auch der höheren Thätigkeit eine Sphäre durch die Anstellung als Universitätslehrer in den medicinischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, geographischen und sprachwissenschaftlichen Fächern er. öffnet, daß im Cultus eine Ordnung garantirt, und daß weder die geistliche Trauung, noch die Veschneidung verlangt ist, indem die Eintragung in die Civilregister für die bürgerliche Gültigkeit einer Ehe und Geburt genügt; insondcrs gereicht es zur Beruhigung daß die Regierung die im Entwürfe auf eine Sonderung der Juden hindeutende Bestimmungen von jüdischen Schiedsrichtern, Stadtverordneten und gewissen polizeilichen Befugnissen der Vorstände nicht im Gesetze eine Stelle gegeben. Hingegen ist man bekümmert darüber, daß noch die Ausschließung der Juden von allen Aemtern, mit welchen eine richterliche, polizeiliche, oder ereeutive Gewalt verbunden, und ihr Cultus weder vom Staate unterstützt, noch die Beamten an demselben als öffentliche Diener anerkannt worden. So hat denn trotz dem, daß das preußische Volk durch seine Vertreter sich auf das Entschiedenste gegen die Idee eines christlichen'Staates ausgesprochen, kiese also keine lebendige mehr ist, die Regierung ihr und noch dazu in höchst sonderbarer und widersprechender Weise Berücksichtigung geschenkt, und nicht einmal das Edikt von 1812, welches den Eintritt in Schul- und Lehrämter ohne alle Beschränkung gestattet, festgehalten. — Demohngeachtet läßt es sich nicht leugnen, däß das neue Gesetz, wenn man den bisherigen faktischen Zustand damit vergleicht, (denn das Edickt von 1812 wurde wieder durch Kabinetsordre beschränkt und fand überhaupt nur auf die alten Provinzen Anwendung) ein Fortschritt ist, und haben daher nach meiner Ueberzeugung diejenigen Unrecht, welche die Erscheinung desselben beklagen. Denn hier ist nur folgende Alternative denkbar. Entweder die Regierung beharrt bei ihrem bisherigen System, dann würde sie auch in zehn oder zwanzig Jahren mit keinem freisinnigeren Gesetze hervorgetrcten sein, und die Vorthcile des jetzigen waren dann für diese ganzeZeit verloren; oder die Regierung ändert ihre Ansicht, macht das, was das Volk als Wahrheit und fruchtbringendes Element erkannt, auch zu dem ihrigen; nun was wird sie dann hindern, mit einigen Federstrichen das Beschrankende des jetzigen Gesetzes aufzuheben. Bei den Ständen wird sie dann gewiß keinen Widerspruch finden, man müßte denn fürchten, das preußische Volk würde in der edelsten Aeußerung der Freiheit in der Rechtsachtung aller seiner Bürger zurückgehen, eine Furcht, die wohl Niemand ernstlich hegen wird._ Holdheims Entlassung. Dem hiesigen Landes - Rabbiner ist dieser Tage folgendes Großherzogliche Entlassungsrescript zugegangen. »Friedrich Franz von Gottes Gnaden« re. «Wir wollen auf euer deßfallsiges Gesuch aus dem Amte eines Landes - Rabbiners, unter rühmlicher Anerkennung der Einsicht, Gewissenhaftigkeit und des Erfolges eurer amtlichen Wirksamkeit, hiemittelst zum 1. Sep. 1847 euch in Gnaden entlassen. Gegeben, durch unsere Regierung. Schwerin, am 31. Juli 147. Gez. Friedrich Franz. An den LandeS-Rabbiner Dr. Holdheim hieselbst. Einhorn wird seine Stelle als hiesiger Landes-Rabbiner am 4. September antreten. Aller Augen sind hoffnungsvoll auf seine Wirksamkeit gerichtet. Viele Saaten, durch seinen Vorgänger ausgestreuet, wird er zur Reife zu bringen haben.' Gott sei mit ihm und lasse ihn uns ein neuer Hort des Fortschrittes werden! Einhorn. (Aus dem Fürstenthume Birkenfeld.) — Vor einigen Tagen-hat uns Herr Dr. Einhorn verlassen, um die Landrabbinerstelle zu Schwerin anzutretcn. Kein Herz blieb ohne die tiefste Erschütterung, kein Auge ohne Thränen, als er von uns .schied. Jeder, von Groß bis Klein, von Alt bis Jung beeilte sich, ihm noch einmal unter Thränen die Hand zum ewigen Lebewohl zu reichen; denn es fühlte Jeder, daß der Verlust eines Mannes, wie vr. Einhorn, eines Mannes, genial und tief, gemüthlich und fromm, voll Gefühl für Recht unv Tugend, voll Muths für Licht und Wahrheit und doch voll tiefer Kindlichkeit und Demuth — nichts Kleines sei. Ihm verdanken wir die Verbesserung und Einführung der schon früher von dem edeln Wechsler entworfenen Synagogenocvnung. Die Einführung der deutschen Gebete und des deutschen Choralgesangs, — an welchem sich auch die weibliche Jugend bcthciligt. — Die Vorlesung der Haphtoroth in deutscher Sprache, inglcichen die Abschaffung der Vorlesung des Buches Esther am Purimmorgen im Urterte, die Abschaffung der Verlesung der miro, die Abschaffung der HpHD k. Die Besoldungsverhältnisse der Lehrer wurden unter ihm regulirt und theilweise verbessert, für äußere Ordnung der Rabbinatsverhältniffe gesorgt, die bürgerlichen Angelegenheiten kräftigst von ihm vertreten und selbst die Rechte der Privaten, so weit er es vermochte durch ihn gewahrt.