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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-08-29 · Heft 35 (29.8.1847) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 35 (29.8.1847)
Date
1847-08-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Z7 5 hinge, wenn jede andere Ueberzeugung kein Recht hätte, mit dem Staate sich für versöhnt zu erklären? Ja, gesetzt, selbst diese Ueberzeugung wäre eine irrthümliche, der eine Punkt—die Betheiligung am Staate — führe am Ende nothwendig zum andern — zur Verlegung — verdient darum schon die Versammlung eine verunglückte gescholten zu werden? Wäre es ein Unglück, daß die Wahrheit nur nach und nach, daß sie nur stückweise auftaucht und Geltung erhält — wahrlich dann wäre unser ganzes Zeitalter mit all seinem Fortschritte, mit all seiner Entwicklung, ein verunglücktes, verfehltes zu nennen. Ich für meine Person wenigstens kenne und theile diese Himmelsstürmerei nicht, ich halte es für einen Gewinn und für einen großen Gewinn, wenn eine Wahrheit, wie diejenige ist, daß der Israelit vor Allem dem Staate angehört, daß ihm die Religion darin kein Hinderniß ist und sein will — wenn eine solche Wahrheit allgemeine Anerkennung findet, wenn, wie verschieden auch sonst die Ansichten, in diesem Punkte keine Verschiedenheit und kein Zweifel herrscht. Ich halte denjenigen, welcher .sagt, diese Wahrheit ist lediglich mein Eigenthum, ist in dem Munde jedes Andern eine Lüge oder doch ein Jrrthum, für — einen Ideologen. Indessen hat Holdheim nicht den geringsten Grund, diese seine Ue berzen g ung sich monopolisiren zu lassen, zu seinem Privilegium zu erklären. Die Frage, ob man die Sabbathfeier verlegen dürfe, das heißt, ob es dogmatisch zulässig oder ob es mit den Grundlehren des Judenthums ganz und völlig unverträglich sei — diese Frage ist noch ungelöst, ist noch res intern von Seiten der Versammlung — denn was Einzelne darüber hingeworfen, geht die Versammlung nichts an, obwohl ich sehr zweifle, ob diese Einzelnen mit ihren Aeußerungen es so gemeint haben, wie Holdhcim dieselben ansgebeutet bat, wie von Seite Herzfelds diese Ausbeutung schon entschieden abgewiesen ist.— Die Versammlung hat diese Frage weder bejaht noch verneint, denn sie lag uns gar nicht vor. Noch vielweniger hat dieselbe oder irgend ein Mitglied ausgesprochen: Judenthum und Sabbath sei identisch, wonach ja jeder Jude, der den Sabbath nicht hält, aufhören müßte, ein Jude zu sein. Das ist eine arge Uebertreibung, ein 8ulw mortali, welches ein Holdheim wenigstens mit seiner Distinctionsgabe sich nicht zu Schulden kommen lassen lassen sollte. Wer, wie er, jedes Votum auf der Goldwage der Logik abgewogen bat, der sollte selbst keine solche logischen Schnitzer machen. Was mich betrifft — ich zweifle aber nicht, daß ein großer, aber nicht der größte Tbeil der Theilnehmer an der dritten Rabbinerversammlung mit mir übcrcinstimmt —so stehe ich keinen Angenblick an, zu erklären, und glaube auch nichts gesagt!und gebilligt zu haben, was dieser Erklärung widerspricht, daß die Sabbathfeier verlegt werden dürfe, sobald der Sabbath durchaus nicht anders, aber wohl dadurch zu erhalten ist, sobald das Judenthum dieses wichtige Institut sich nicht anders als durch eine Transaktion ^retten und sobald die JudenKeit eine solche Transaktion ertragen kann. Aber hier liegt eben die Differenz. Ist eine solche Rothwendigkeit vorhanden? kann die Judenheit in ihrer bürgerl. und socialen Stellung sich nur dann behaupten, wenn sie den Sabbath verlegt? Holdheim antwortet: Ja, der Schritt ist unerläßlich, weil sonst die Gesammtheit, weil sonst auch Einzelne sich dem Staatsleben nicht hingeben können. Wir Andern sagen: nein,' die Notwendigkeit ist nicht vorhanden, denn überall, wo der Sabbath ein Hinderniß gegen höhere Pflichterfüllung ist, da darf, da muß er dem Höheren weichen, gleichviel, ob er am Sonnabend oder am Sonntag gefeiert wird. Wir Andere finden die Verlegung zur Zeit auch für gefährlich, wenn von Einzelnen oder nur einzelnen Gemeinden beliebt, als ein gewaltiger Riß in die Einbeit, als ein Borwand und Vorschub für die Idee des christlichen Staates, für die Behauptung, der Jude könne dem Staate nicht gerecht werden. Das ist die einfache Thatsache, die einfache Differenz wenigstens zwischen Hold« heim und einem großen Theile seiner College». Alles Andere ist erzwungen und eben so mit Entschiedenheit abzuweisen, wie jene Behauptung, daß Zion des Israeliten Vaterland sei. Oldenburg im Juli 1847. Wechsler. Geschichte des TageS. DaS preußische Judengesetz. (Berlin, im Aug.) — Sie können sich denken, daß unser neues Judengesetz nur mit gemischten Empfindungen aufgenom-

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