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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-08-29 · Heft 35 (29.8.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 35 (29.8.1847)
Date
1847-08-29
Page
– (sequence 2)
Language
German
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374 mache id) bie glaidje Berechtigung auf dieselben durchaus streitig. Holdheim hat sich allerdings, seinen einzelnen Collegen sowohl wie der ganzen Versammlung gegenüber schon manches Privilegium vindicirt, es wird ihm, im Schlüsse seiner Rede, gar nicht schwer mit den Attributen der Jnconsequenz, der Halbheit, der Haltlosigkeit, der Oberflächlichkeit, der Einseitigkeit, der Schwäche,- der Zwittcrhaftigkeit -- alle diese löblichen Eigenschaften und noch einige mehr finden sich in einem kurzen Raume zusam mcngekäuft — Jeden der mir ihm nickt auf demselben Standpunkte stcdr, zu belegen. Er ist in diesem traurigen Privilegium bis jetzt meistens unangefochten geblieben, weil nicht Jeder, wie er, Zeit und Lust har, über jedes Wort zu streiten und zu rechten, und weil — gewiß noch Mancher wie ich denkt .yiysHrp *b nna~ ana Wer will der Welt immer das Schauspiel des Gezänkes zwischen Männern bieten, die im Grunde, wenn nicht gleiche, so doch sehr verwandte Ansichten haben und nur in der Anwendung und praktischen Geltendmachung derselben häufig auseinander gehen. So würde ihm selbst das kecke Schmähwort, daß er die dritte Nabbinerversammlung für verfehlt und verunglückt halte, ohne Entgegnung hingehen und dem urtheilsfähigcn Publikum das Gericht über eine solche Sprache überlassen bleiben können, wenn nicht der Nachsatz die Schmähung über die Gränze der wissenschaftlichen Erörterung hinaus und auf ein Gebiet versetzt hätte, auf welchem Stillschweigen und Unempfindlichkeit heut zu Tage Sünde wäre. Daß die Bckhcilignng am Staatsleben und am Sraatswoblc für den Juden Pflicht und höchste Pflicht sei, daß Sabbath- und Ccremonialgesctz hinter diese Pflicht zurückwcichen müssen — darin waren fast sämmtliche Theilnehmcr der dritten Nabbinerversammlung einig und ich halte diesen Ausspruch allein für so wichtig und inhaltvoll den Zeilfragcn gegenüber, daß'ich schon um seiner allein willen die dritte Rabbinerversammlung nicht für verfehlt und verunglückt erklären kann, wenn auch mancher andere auch meinem Standpunkte nicht genügt. Haben wir diesen Ausspruch gegen unser Gewissen, gegen unsere Ucberzeugnng, gegen unsere Ansicht von Sabbath, Zudenthum u s. w. gerhan? Ich dächte, so viele Achtung wäre uns Holdheim schuldig, sowohl in seiner neuen, wie in seiner alten Stellung, um uns von einem solchen Verdachte fern zu halten. In seiner Aeußerung über diesen Beschluß vermisse ich jedoch mit Schmerz diese Achtung. Es wurde „mit vieler Salbung" von der Betheiligung der Judenheit am Staatswohle gesprochen. Der Prediger, der das Gemüth seiner Zuhörer gewinnen, der fromme Gefühle und Gedanken erwecken will, spricht mit Salbung. Dort aber, wo es sich um die Lösung einer der wichtigsten Religions- und Lebensfragen handelt, hat wohl der Ernst, aber nicht die Salbung ihren Platz. Jeder wird wohl im Bewußtsein des Gewichtes und der Bedeutung, den die Erörterung hat, seine Meinung mit Nachdruck und Schärfe aussprechen, aber dabei nicht vergessen, daß er nicht auf der Kanzel steht! Nehmen wir indessen gerne an, daß Holdheim diesen, gewiß ungeeigneten wie ungeziemenden Ausdruck hingeworfen hat, ohne sich davon genaue Rechenschaft zu geben und sehen wir zu, wie er diesen Tadel gegen die Versammlung, wie er überhaupt das von ihm beanspruchte Privilegium begründet, weil sie gegen die Verlegung sich ereifert hat. Ich bin überzeugt, daß beide miteinander in innigster Wechselbeziehung stehen, daß nur, wenn man die Sabbathfeier verlegen dürfe, eine Betheiligung am Staatswohle religiös möglich sei. Gut, das ist seine Ueberzeugung, die wir Alle ehren. Soll's denn aber gar nicht menschenmöglich sein, daß Jemand die Ueberzeugung habe, beide stehen in keinem so innigen Conner? Soll's nicht menschenmöglich sein, daß Jemand nicht bloß salbungsvoll, sondern aus der innersten, vollsten Seele die Ansicht ausspreche, die Betheiligung am Staatsleben, am Staatswohle stehe über dem Sabbath und sei ohne Bedingung zu gestatten, ohne darum auch für die Verlegung zu stimmen? Wie? . Da lese ich eben einen Artikel „von der Müritz" (Israelit No. 28), in welchem berichtet wird, Holdkeim sei der Verfasser eines sehr freisinnigen Protestes, den der Oberrath im Namen der Mecklenburger Gemeinde cingereicht habe zu Widerlegung der von der Regierung ausgestellten Behauptung, daß einer vollständigen bürgerlichen Gleichstellung das jüdische Glanbensbekenntniß entgegen * trete; — wie? weiß Holdheim nicht, daß ein großer Tbeil der Mecklenburger Gemeinden nicht auf seinem Standpunkte stehet, und daß also für -diese die Betheiligung am Staate gar nicht möglich wäre, wenn wirklich das eine mit dem andern so innig zusammen-

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