Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-09-05 · Heft 36 (5.9.1847) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 36 (5.9.1847)
Date
1847-09-05
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2566751-2567098-2567135--2802-2570732
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

28G den Kundgebung unserer religiösen Ueberzeugungen, damit nickt länger ein Zweifel darüber obwalte, daß die Anschauungen und Bestrebungen eines nationalen Juvrntbmns von dem Zuventhum selbst so wie von seinen Bekennern längst überwunden sind. Endlich erscheint es bei dem in Preußen nahe bevorstehenden Erlaß eines Gesetzes über die Gemeindcverfassung der Inden dringend nothwendig, daß bei der Einführung derselben die Freunde der Reform sich auf die vereinte Kraft der Gleichgesinnten stützen, um übereinstimmend für die Erreichung des gemeinsamen Zieles wirken zu können. Ohne Zweifel wird daher die bezeichnete Versammlung Gelegenheit bieten, sich auch über diese wichtige Angelegenheit in angemessener Weise zu verständigen. Für diese Zwecke und in diesem Sinne möge daher eine freie Versammlung von Reformfrcunden wirken, zu welcher die Gcnos. senschaft durch Gegenwärtiges die Anregung geben will, ohne in dersciben irgend ein andres Recht für sich in Anspruch zu nehmen, als dasjenige, sich als Glied einer Gesammthnt ansehcn zu dürfen, die sich zur Wahrung der heiligsten Interessen des Iudenthums und seiner Bekenner verbindet. Indem wir daher in keiner Weise den Anträgen vorgrcifen wollen, welche von andern Seiten an die Versammlung gelangen sollten, werden wir unsrerseits einen Antrag vorlegen: „auf Feststellung der allgemeinen Grundsätze, nach welchen Form und Inhalt des Gottesdienstes und des Religionsunterrichts bestimmt werden, und insbesondere die Bearbeitung der betreffenden Gebet- und Lehrbücher statt finden soll." Durch entsprechende Erledigung dieses Antrages wird nicht nur dem dringendsten Bedürfniß der Zeit eine übereinstimmende Befriedigung werden, sondern cs werden dadurch auch unsere religiösen Ueberzeugungen überhaupt, wie sie aus der gegenwärtigen Entwicklung des Iudenthums hervorgegangcn sind, zu immer größerer Geltung und Anerkennung gelangen, ohne daß es der Annahme eines Glaubensbekenntnisses bedürfte, durch das die volle Gewissensfreiheit des Einzelnen gefährdet werden könnte. Und so fordern wir denn zur Theilnahme an dieser Versammlung nicht nur alle Genvssenschaften auf, die sich unseren Bestrebungen bereits angcschlossen, sondern auch alle diejenigen die sich unabhängig von der Genossenschaft für ähnliche Zwecke vereinigt haben, sowie überhaupt alle Freunde der Reform im Iudcnthum, die sich zunächst als Einzelne dem gemeinsamen Wirken für dieselben anschließcn wollen, um sie sodann in ihrem Kreise durch Bildung neuer Vereinigungen zu fördern. Ueber die Stimmberechtkgung der Thcilnehmenden, je nachdem sie nur als Einzelne oder als Vertreter kleinerer oder größerer Gesammtheiten in der Versammlung erscheinen, wird diese selbst bei ihrem Zusammcntreten die angemessenen Bestimmungen zu treffen haben, wie dieselbe auch wohl Gelegenheit nehmen wird, über Ort und Zeit künftiger Versammlungen der Art Beschlüsse zu fassen. Berlin, den 30. Juli 1847. Das provisorische Central - Comite der Genossenschaft im Iudenthum. Zustände und Hoffnungen in Bayern. (Aus Bayern im August.) — Die Hoffnung, welche ich gleich mehreren anderen meiner bayrischen Amtsbrüder gehegt habe. Sie, geehrtester Herr Redacteur, mit den übrigen gelehrten und gesinnungstüchtigen Collegen bei der diesjährigen Rabbinerversammlung . begrüßen zu können, ist leider nicht in Erfüllung gegangen. Gewiß haben auch Sie nicht ohne Vergnügen aus den öffentlichen Blättern die Nachricht entgegen genommen, daß das neue bayrische Ministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten, an dessen Spitze der freisinnige und humane Freiherr v. Zurhein gestellt worden, den Nabbinen Bayerns, welche an den Rabbinervcrsammlungen Theil zu nehmen gesonnen wären, kein Hindcrniß mehr in den Weg legen wolle. Ohne mich oder meine Amtsbrüder mit eitlem Selbstlobe hervorhebcn zu wollen, darf ich doch behaupten, daß durch jene Erlaubnißertheilung die Schaar der begeisterten Kämpfer für die so nothwendige Reform im Judentbume sich wenigstens um mehrere wackere Streiter vermehrt haben würde, und wahrlich die Zahl derjenigen, welche offen und redlich mit ihrer bessern Uebcrzeugung hervorzutreten sich getrauen, ist zur Zeit noch nicht so groß, daß ihr nicht jeder Zuwachs erwünscht und der guten Sache förderlich sein sollte. Ist nun aber auch unsere Erwartung, unsere Stimme in der Versammlung gleichgesinnter Männer, im Kampfe für Licht und Wahrheit erheben zu dürfen, für diesmal getäuscht worden, so hoffen wir doch zuverlässig, daß uns bieg in zukünftiger Versammlung gestattet sein werde. Es möchte ohnehin noch in Frage gezogen werden können, ob cs überhaupt nicht zweckmäßiger wäre, wenn die Rabbinerversammlung alle zwei Jahre anstatt alljährlich abgehalten würde, und zwar nicht allein des wohlzuberücksichtigenden Kostenpunktes wegen, sondern auch weil in der Zwischenzeit zwischen der einen und der andern Versammlung die vorbereitenden Arbei-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.