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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-09-05 · Heft 36 (5.9.1847) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 36 (5.9.1847)
Date
1847-09-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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S84 nicht deßhalb rccipirt weil er Autorität hat, sondern bat Autorität weil er rccipirt worden ist, so ist diese Argumentation für die Praris sehr unfruchtbar. Für diejenigen, die ihn annabmcn, hatte er allerdings Autorität, sonst würden sie ihn nicht angenommen haben, die glaubten gleichwohl an sein göttliches Ansehen. Dagegen verliert er alle Autorität für diejenigen, die den Glauben an seine göttliche Abkunft verloren haben. Wir können heute die Sache einfach aussprcchen: Das talmudische Zeitalter glaubte allerdings an eine göttliche Legitimation der talmudischen Schriftauslegung, während wir diesen Glauben nicht mehr haben. Und weil im talmudischen Zeitalter einerseits der Glaube an die traditionelle Schristauslcgung feststand, andererseits die freiere Bibclercgcse sich denn doch nicht ganz zurückdrängen ließ, so mußte man den Unterschied zwischen theoretischer und praktischer Bibelerklärung erfinden, das Gebiet der freien Forschung durch die unübersteiglichen Schranken der religiösen Praris einengen. Daher der Unterschied zwischen Halacha und Agada, zwischen und rwynb, so daß noch Rapaport seinem kritischen Gewissen zu genügen sucht, indem er zwar gestattet die Mischnah anders als die Gemara sic erklärt zu interpretircn, aber nur keine praktischen Resultate aus solchen Interpretationen abzuleitcn. Mochte diese notbgedrungene Unterscheidung einer trüben vergangenen Zeit genügen, um wenigstens ein Minimum von Geistesfreiheit zu retten, so muß das Gewissen der GcLenwart sie entschieden zurückweisen. Wer wie Herr Stein, seinen Glauben auf die Bibel stützt, wem das in ihr Enthaltene als wahrhaft göttlicher Kern gilt, dem muß es heiliger Ernst sein, ihren Sinn zu erforschen und ihn zur Geltung im Leben zu bringen, der darf, wenn er ihren Sinn gefunden zu haben überzeugt ist, jenen Unterschied zwischen homiletischer, agadischer und halachischer Erklärung, der auf ganz andern Annahmen beruht, durchaus nicht gelten lassen, sondern muß für den wahren Bibelsinu Anwendung zu erringen suchen. Tie Möglichkeit zu irren muß vor der Gewißheit der Ueberzeugung fzurücktrcten und bescheidenes Mißtrauen in sich selbst ist hier nicht an seinem Platz. Mit der Unfehlbarkeit der talmudischen Halacha muß auch jener sophistische Unterschied, um den Freiheitsdrang auf dem Gebiete des Geistes zu beschwichtigen, für immer weichen. Noch eins. Herr Stein beklagt sich, ich hätte seinen persönlichen Charakter angegriffen, indem ich aus seiner Erklärung in der A. Z. d. I. daß er nur eine homiletische Erklärung aber keine Erlaubniß gegeben, den Schluß zog, daß er es mit der Reinigung der Religion nicht ernstlich meine. Diesen Vorworf muß ich entschieden abweisen. Wie vertrüge sich nur überhaupt ein solcher Angriff auf den persönlichen Charakter mit meinen früheren Versicherungen von Achtung und Verehrung gegen Herrn Stein? Dadurch daß ich das Verfahren entschieden mißbillige, weil es nach meiner Ucberzeugung auf einer irrigen Ansicht beruht, hat sich meine Achtung gegen den ehrenwerthen Charakter des Herrn Stein nicht um ein Haar breit verringert. Und dennoch muß ich das Verfahren als ein mit der Würde des heiligen Lehramtes unverträgliches tadeln. Ist dadurch der persönliche Charakter des Herrn Stein angetastet? Ich glaube nicht. Auf dem Gebiete des Geistes muß jeder Irrthum Unsittlichkeit erzeugen, und die Handlungsweise, die aus einer irrigen Vorstellung hervorgeht, kann keine andere als eine unsittliche sein. Ist aber die handelnde Person darum auch eine unsittliche? Zur Unsittlichkeit gehört notwendig ein unsittlicher Wille, wo aber der Wille ein reiner ist, mag ihm auch Irrthum zu Grund liegen, da kann von Unsittlichkeit in Bezug auf die Person nicht die Rede sein. Das Ketzergericht der heiligen Inquisition ist gewiß ein unsittliches; müssen aber die Mitglieder dieses Collegiums unsittliche Menschen gewesen sein? Es können die von heiligem Religionseifer getriebenen sittlichen Menschen, deren Wille ein reiner gewesen sein, aber es lag ihm ein schrecklicher Irrthum zu Grunde, der die damalige Zeit beherrschte. Die Orthodorie klagt uns an, daß wir, indem wir dieNichtverbindlichkeit talmudischer Satzungen aussprechen, das Volk zur Jrrreligiosität verführen. Kann sie aber, wenn sie nur besonnen ist, uns selbst der Unsittlichkeit zeihen, da unser Wille nach unserer Ueberzeugung ein reiner ist? Diesen Unterschied möge sich Hr. Stein merken, und mich nicht mit Ketzerrichtern verwechseln. Ich befürchte, seine Ansicht sei ein Irrthum' und führe zur Entheiligung des Amtes, da er aber einer andern Ueberzeugung folgt, so fällt es mir nicht ein, die Lauterkeit seiner Absicht zu bezweifeln, wie ich dies in meinem Briefe ausdrücklich sagte. So wurde ich oft angeklagt, daß ich den Tal-

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