Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1847)
- Date
- 1847-09-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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283 lehnt die bischöfliche Würde von sich ab und belehnt mit ihr die Rabbinerversammlung. Nur sie allein ist befugt Reformen zu proklamiren. Und doch will Herr Stein schon längst gewußt baden, daß auch die Rabbinerversammlnng nichts erlauben und nichts verbieten, sondern bercuben und Vorschlägen kann.! Herr Stein bat mich mißverstanden. Ich sagte, die Rabbincrversammlung wie der einzelne Rabbiner kann weder erlauben noch verbieten, sondern ihre Ansicht über die Erlaubniß oder das Verbot, die Gründe für das Eine oder das Andere anssprechcn. Und diese Befugniß hat nicht nur jeder einzelne Rabbiner, sondern jeder, der mit überzeugender Kraft zu lehren im Stande ist. Will Herr Stein mit mir hadern, daß ich auf eigene Faust Reformen proclamire, so muß er mit meinen wissenschaftlichen Motiven hadern und mit der UeberzdUgung, welche diese in der Gemeinde zu bewirken vermögen. Aber auf solche Dinge will Herr Stein sich nicht einlassen, es ist viel bequemer, mein Raisonnemeut einer besondcrenWiderlegung für nicht bedürftig zu halten. WelcheOffenbarung Herr Stein verkündet, daß ich nach dem Ruhmegeize als der Fortgeschrittenste an der Spitze der Reformation des Judentbums zu stehen, ist mir unbekannt. Ich kann Herrn Stein versichern, daß ich mich sehr freuen würde, in ihm einen völlig Gleichgesinnten womöglich noch weiter Fortgeschrittenen zu sehen. Herr Stein tadelt meine Heftigkeit und ist sich nicht bewußt, eine solche in mir veranlaßt zu haben. Ich freue mich dieses Selbstgeständnisses und kann meinerseits versichern, daß auch ich mir nichts bewußt bin, daß Herr Stein in mir je etwas Anderes als freundschaftliche Verehrung hervorgerufen hätte. Um so mehr hätte Herr Stein diese Heftigkeit nicht seiner Person, sondern ausschließlich der Sache zurechnen sollen. Ich halte die Scheidung zwischen der ausgesprochenen Ueberzeugung von der Nichtverbindlichkeit einer Satzung und der Erlaubniß sie zu übertreten, für eine grundfalsche und die Ehre der heutigen Rabbinen stark compromittirende, so daß ich auf die Gefahr hin, persönlich zu verletzen, keinen Ausdruck zu stark fand, der geeignet ist, das Jrrrhümliche derselben in das rechte Licht zu setzen. Schon im Talmud gehen zweierlei Bibelerklärungcn neben einander, die eine für das praktische Leben, die kalachische, und die andere für die Erbauung, die agadisch e. Man erging sich also mit ziemlicher Freiheit in der biblischen Exegese, aber wagte nicht diese Freiheit bis zur Ueberzeugung, bis zum Handeln anszuvehnen. In d r G.'genwart, wo der Bau der Halacha, weil er die Feeibeir und das Leben beengt, von allen Seiten umermnurl wird, lehnt man lieber an dre Agada an, in welcher ein freieres flüssigeres Elemem.nt vorherrschend iü (Geiger, Hcrzfeld, A. Adler). Mau sucht also die Gebiere auf, in welchen ein freier Luflsteom weht, versagt sich aber das Albmen in derselben nicht mehr, d. h. man nimmt diese freiere Bewegung nicht wie es ursprünglich der Fall war, als Geistesspielereien hin, sondern will mit ihr Ernst machen, und sie fürs Leben gebrauchen. Auch in der nachtalmudischen Zeit herrschte noch eine Freiheit in der Auslegung der Bibel, aber immer nur für die wissenschaftliche Erforschung ihres Sinnes, für die Moral, für die Erbauung, nur nicht fürs praktische Leben, rücksichtlich dessen nur die recipirte Halacha Lebens- und Glaubensnorm war. Mau bildete sich lange ein, im talmudischeu Judenthum herrschen keine Dogmen, keine Glaubensartikel, da es keine recipirte Bibelcrklärung gebe, und es herrsche in dieser Beziehung volle Freiheit. Aber es war nur Einbildung. Es herrschte Freiheit bis zu einem gewissen Punkte, nämlich bis zum Handeln nach der wissenschaftlich allein richtigen Bibelerklärung. Der Gedanke war frei als Gedanke, aber gebunden, wenn er zur That werden wollte. Wollte jemand nach einer andern als der für die Halacha recipirten Bibeleregese handeln, so würde man mit Hrn. Stein ihm zugerufen haben: Halt, als homiletische Erklärung mag es hingehen, aber von einer Erlaubniß nach dieser Erklärung zu bandeln, kann nicht die Rede sein. Auch war es ein Jrrthum, wenn man glaubte, das talmudische Judcnthum habe keine recipirte Bibeleregese. Für das praktisch religiöse Leben hatte es gleichwohl eine solche, nämlich die talmuvisch-halachische. Und hat auch die Nation nie zu einem Eoncil sich vereinigt und dieselbe durch einen wörtlichen Beschluß angenommen, so ist die thatsachliche stillschweigende Uebereinkunft in dieser Beziehung weit wirksamer als ein ausdrücklicher Synodal-Beschluß weniger Männer. Das Judenthum hat keine constituirte Kirche in christlichem Sinne, daher keine Concilien; aber die Willcnscinheit der Judenbeit ist die Kirche, solange die Einheit dauert. Wenn Geiger argumentirt, der Talmud ist