Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 37 (12.9.1847)
- Date
- 1847-09-12
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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£94 Zustände und Hoffnungen Ln Bayern. (Schluß.) Für die Behörden ist das jüdisch-religiöse Leben meistens eine terra incoguita; sie wissen nicht recht, wie sie cs anfangcn, um ordnend und regelnd cinzugreifen und lassen daher gewöhnlich lieber alles beim Alten, um nicht etwa, wie sie besorgen, die Gewissensfreiheit auch von ferne avzutastcn oder auch nur den Schein eines solchen Eingriffs auf sich zu laden. Die Unordnung und Verwirrung aber, welche unter der vorigen Verwaltung eingerissen, ist groß. Denn diese that, in der letzteren Zeit ihres Bestehens wenigstens, nichts als daß sie mit eisernem Arme jede Regung eines helleren Geistes, wo sich immer nur eine solche zeigte, darnieder hielt; und die Finsterlinge, welche recht wohl wußten, aus welcher Gegend der Wind von oben bliese, waren nicht saumselig, diesen Wind zu benutzen, um mit vollen Segeln auf ihr vorgestccktes Ziel, die gänzliche Unterdrückung der bereits kräftig aufstrebenden Reform, loszusteucrn. Freilich ließen sich nicht alle Rabbiner durch dieses zclotische Geschrei einschüchtern, sowie auch nicht alle Gemeinden dem von dem Ministerium gegebenen Impulse folgend Rückschritte zu machen sich beeilten. An ein einheitliches Streben jedoch und an ein gedeihliches Zusammenwirken war unter solchen Verhältnissen nicht zu denken. Wir haben daher fast eben so viele Spnagogenordnungen als wir Rabbinate haben; ja es gibt Fälle, wo in einem und demselben Rabbinate, oder selbst in einer und derselben Gemeinde, in der Hauptsynagoge, in welcher der Rabbiner den Gottesdienst leitet, eine dem Fortschritte huldigende Synagogcnordnung gehandhabt wird, während in den anderen Synagogen noch der alte Schlendrian, die verjährte Unordnung herrscht. Mit den Schulen zwar ist cs besser bestellt, aber auch zu ihrer Vervollkommnung könnte noch vieles geschehen. Unseren Lehrern muß man es nachrühmen, daß sie in ihrer großen Majorität geläuterten Ansichten in der Religion zugethan sind und diesen Ansichten gemäß die ihnen anvertrante Jugend zu bilden sich bemühen, so daß gegründete Hoffnung vorhanden ist, das Heranwachsende Geschlecht werde selbst in den Gemeinden, die zur Zeit noch in Aberglauben und Fanatismus versunken find, vor dem verderblichen Einflüsse dieser finsteren Dämonen bewahrt bleiben. Nichis vestoweniger bleibt auch in dieser Hinsicht Vieles zu wünschen übrig. Vor Allem thäte uns ein allgemeiner Schulxlan Roth für sämmtliche israelitische Religionsschulen, damit die Lehrer sowohl als die Inspektoren eine feste Basis und Norm hätten, nach welcher jene ihre Lehrwirksainkelt, diese ihre Ansoderungrn bei den Prüfungen cinrichten könnten. Denn gegenwärtig weiß weder ver Lehrer, waö und wieviel er unterrichten, noch der Inspektor, was und wieviel er bei der Prüfung fovern solle. Auch hinsichtlich der Lehrbücher wäre eine wste Be. stiwmung nöthig und eine gehörige Auswahl zu treffen, indem in unseren Schulen bislang nach den verschiedenartigsten Lehrbüchern der Unterricht in der Religion und der biblischen Geschichte sowohl als auch in der hebräischen Sprache ertheilk wird. In diesem hier bloß andeutungsweise erwähnten, wie in » den ander» Beziehungen dürste es wohl gerathen sein, wenn die dem Fortschritte huldigenden Rabbiner der Staatsbehörde mit ihren Rathschlagen an die Hand gingen und die von denselben gemachten Vorschläge würden bei den bekannten liberalen Grundsätzen unseres Cultusministers gewiß eine freundliche Ausnahme finden. Auch möchte es wohl setzt an der Zeit sein, ans die Emsetzung einer obersten israelitischen Kwchenbehöroe zu dringen. Denn eher wird wohl keine gedeihliche Ordnung unv segensreiche Wirksamkeit in unsere Cultus- und Schulangelegenheiten kommen, bis eine eigcnds dazu constituirte Behörde mit kräftiger Hand sic leitet. Bisher war es wohl nicht rathsam um die Einsetzung einer solchen Behörde zu sollicitiren, weil zu befürchten stand, dieselbe möchte ein Werkzeug in den Händen unsrer Dunkelmänner werden, deren sie sich zur Unterdrückung aller freien Regungeii. jedes Strebcns nach Verbesserung in Synagoge und Schule bedienen könnten. Doch jetzt da der finstere Geist, hoffentlich ans immer, gebannt und somit jene Besorgnis geschwunden ist, möchte die Einsetznng einer obersten Kirchenbehörde in mehr als einer Hinsicht höchst rathsam und wünschenswerth sein. Auch steht zu erwarten, daß der Staat sich herbeilasscn werde, nach dem Beispiele anderer deutschen Staaten einen Beitrag zu den Kosten des israelitischen Cultus zu geben; diese Hoffnung möchte um so gegründeter sein, als zur Zeit unser Cultusminister zugleich Finanzminister ist, welches Verhältnis sich aber in Balve ändern dürfte. Schließlich will ich Ihnen noch einen Beweis anführen, mit welcher Willkühr unsere Kirchen- und Schulangelegenheiten gegenwärtig von den Behörden behandelt werden, eben weil es an festen gesetzlichen Normen und Anhaltspunkten ganz und gar fehlt. Eine Gemeinde im Kreise Oberfrankcn, welche früherhin ohngefähr 20 Familien zählte, die sich sämmtlich in guten Vermögensumstänven befanden, hatte sich einen Rel gions- und Elcmentarlehrer ausgenommen, dem sie nach den Vorichriftcn des Edikts von 1813 einen jährlichen Gehalt von 300 fl. zusichern mußte. (In Unterfranken nimmt man das so streng nicht und es werden dort auch Elemcntarlehrer mit 200 fl. Gehalt angestellt.) Diese Gemeinde ist »Heils durch die Auswanderung, theils durch Nuglückssälle einzel-