Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1847)
- Date
- 1847-07-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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233 Hier ist doch deutlich gesagt, daß das Unreinsein als solches, ja das Essen als solches nicht Sünde ist, sondern die Sünde erst cintritt, wenn die vorgeschriebene Ceremonie der Reinigung verschmähet wird. Wie weiß sich nun Einhorn zu helfen? Hier ist ihm die durch gar nichts begründete, — nicht einmal durch den Zusammenhang, denn da ist von ri'n eben so die Rede als von p)ij> — rabbinische Eregese gut genug. „Die angeführte Stelle redet blos von Fischen, Vögeln und gewissen Kriechthieren, die nur im niedrigsten Grade verunreinigen," indem sie nur durch Essen, nicht durch das Berühren verunreinigen, ganz wie die Rabbinen: n"i -nno Und so, müssen wir wohl in Einhorns Sinn fortschließcn, so wie cs nach meiner Schriftauffassung keine Sünde ist, das Aas der reinen Thiere zu tragen, obgleich es verunreinigt, denn nur bei dem der Unreinen heißt es: ijan entmin, so ist es auch keine Sünde, das Aas eines reinen Vogels zu essen, obgleich dieses Essen verunreinigt. Das talmudische Kunststück, um diese Stelle mit dem sonstigen Verbot, Gefallenes zu essen, in Einklang zu bringen, sie gegen allen Zusammenhang zu erklären, kann also auch Einhorn nicht entbehren; denn sonst wäre ja offenbar, daß an einer Stelle der Schrift wenigstens das sich Verunreinigen als solches noch nicht als Sünde gilt und das Urgiren des einmaligen: „Ihr Gefallenes sollt ihr nicht berühren", dem schon in demselben Kapitel V. 24 — 28 verglichen mit V. 39 u. 40 widerspricht, wäre ungerechtfertigt. Wie kommt es auch, müssen wir Einhorn fragen, wenn das Essen von diesen Thiergattnngen nur verboten ist, weil sie unrein sind, in dem Sinne, wie auch Gefallenes unrein ist, daß nirgends angegeben ist, wie denn der von ihnen gegessen Habende sich wieder reinigt, was sowohl beim Tragen ihres Aases, als auch beim Essen und Tragen des Gefallenen vom reinen Tbicre angegeben wird? Offenbar ist der Talmud also soweit in seiner Auffassung gerechtfertigt, daß das Essen von diesen Tbieren ein selbstständiges Verbot ist und nicht durch ein Reinigungsbad gesubnc werden kann, während daß das Berühren ihres Aases, und das Essen (.dieses gicbt der Talmud natürlich nicht zu) und Tragen des Gefallenen vom reinen Thicre hier sowohl als in 17, 15. 16; als in 22, 8 nicht selbstständig verboten sind, sondern nur in Beziehung zum Heiligtbum gelten und erst in Deut. 14 wird das Essen des gefallenen reinen Tbieres und in Erodus 22 das vom Zerrissenen auch dem Nichtpriester verboten. Das Verbot, von jenen Tbieren zu essen, kann daher nur in der damaligen symbolischen Auffassung des Naturlebens seinen Grund haben und stehet in keiner Beziehung mit dem Tempeldienst und nur das sich Emancipirtwissen von jener symbolischen Auffassung, nicht aber der Grund, daß wir alle ja ohnehin levitisch unrein seien, kgnn die fernere Verbindlichkeit dieser Verbote autkebeu. Schließlich möchten wir vr. Einhorn noch Eins fragen, wie er sich denn ein Volksleben als möglich denkt, in welchem schon jede Berührung eines Verunreinigenden, wie die des Aases eines unreinen Tbieres, oder auch die einer menschlichen Unreinheit schon Sünde ist und mir Schuld belastet? Mnß da nicht das ganze Leben in ewiger Melancholie und Gewissensangst vergeben? Nach der bisherigen Auffassung, wonach Verunreinigung nicht Sünde war, sondern nur zn gewissen Verrichtungen einstweilen unfähig machte, war ein Volksleben möglich. Aber nach Einhorns Erklärung scheint uns ein Volksleben rein unmöglich, ttebrigens läßt sich das Hervorheben des M viel leichter und einfacher erklären; indem damit blos gesagt sein soll, daß das Berühren deS rodten, aber nicht des lebendtgen unreinen Thiers verunreinigt, womit sich auch die Schwierigkeit, die Einhorn in Lev. 5, 2 finden will, leicht löset. Und nun mein lieber Hr. Redacteur zu meinem hochgeehrten Freunde, Hrn. vr. Holdheim. Herr vr. Holdheim erwähnt meines Votums in der Sabbatbfrage mit einem gewissen Spotte, über den ich mich beklagen könnte. Ich meine es mit meinen Bestrebungen viel zu redlich und nehme sie auch viel zu ernsthaft, als daß ich Sport zu verdienen glaube. Hr. vr. Holdheim meint, ich hätte wunderschöne Sachen über den Sabbath gesagt, diese Gedanken feien zwar nicht neu, aber die Verbindung derselben mit der Sabbatbrube „mußten meiner Originalität zugeschrieben werden." „Ich übergäbe dem Sabbath mit meinen schönen Gedanken ein freiwilliges Geschenk; sie seien in ihm als n*m man als ein verborgener Schatz seit den sechs Tagen der Schöpfung verschlossen gelegen, bis ich ihn gehoben und die Welt damit freiwillig beschenkt. Ten Mitgliedern der Rabbinerverfammlung sind wohl alle diese schönen Gedanken nicht verborgen gewesen, nur wußte kein