Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1847)
- Date
- 1847-07-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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SS« vücn des Hrn. Hold beim von einer Versammlung bis zur andern nicht sehr gekräftigt werden durfte, — so ist doch in diesem Institute ein Mittelpunkt gegeben, ein Kern für die Reform, an welchen verwandte Elemente sich anzusetzen vermögen; es werden da die religiösen Fragen reiflichst erwogen und durchgesprochen, und ist dadurch dem willkürlichen Verfahren , dem Feinde aller ruhigen Entwickelung, und nur diese führt zum sicheren Ziele, ein Damm entgegen gesetzt. Dabei muß cs aber dem einzelnen Rabbiner unbenommen, ja es muß ihm heilige Pflicht sein, seine Gemeinde auf die wunden Stellen aufmerksam zu machen, ibr die Widersprüche zwischen Tbora und Talmud klar nachzuweisen, um der praktischen Reform den Weg anzubahnen, während es andererseits in seinem eigenen Interesse liegt, Laß er der Gemeinde nicht eigenmächtig zurufe: injn, thut's, weil ich's für gut halte, sondern sic auffordcre, auch die Meinung Anderer zu vernehmen, die Aussprüche eines Vereines von Theologen abzuwarten, bevor sie seiner, des Einzelnen, Meinung praktische Geltung einräumct. Herr Holdbeim docirt mit selb ^gefälliger Miene: Ein Rabbiner sagt nie, das erlaube und verbiete ich, und siebe da! ich stimme hierin ganz mit ihm überein, in meiner Erklärung beißt es ebenfalls, von einer gegebenen Erlaubniß konnte hier nicht die Rede sein. Sagte ich etwa, die Rabbinerversammlung könne erlauben oder ver« bieten? Ick habe diese Versammlung sowohl in meinen Voten, wie in meiner über die zweite Versammlung erschienenen Ansprache an die Gemeinden, in ihrem natürlichen Charakter als eine bloß beratbende, vorschlagende zu oft und zu klar bezeichnet, als daß hierüber die Belehrung von Seiten des Hrn. Hold heim noch nöthig wäre. Damit ist aber keineswegs zugegeben, daß es, wenn ich mich des Bildes bedienen darf, bei der Bestattung einer so einflußreichen Satzung nicht einer feierlichen Begleitung bedürfe; daß nicht der Ausspruch Mehrerer der praktischen Eutzäunung vorhergehen, Laß nicht auch der einzelne Rabbiner der Gemeinde die praktische Reform mit den beruhigenden Worten Vorschlägen müsse: „nachdem mir hierüber die Zustimmung gleichgesinnter Amtsgeuoffen geworden, erkläre ich, auf den Grund meiner Ueberzeugung, daß die betreffende Satzung keinen Anspruch auf Geltung habe und dieselbe im Leben keine Beachtung weiter verdiene." Mag dann eine solche Erklärung auch ein Jahr später kommen, das wahrlich wird der Reform und dem Iudenthum weit weniger Schaden thun, als eigenmächtiges Handeln, rupy wjn ■mi bz w'r-r. Eine solche Verfahrungsweise, wie wir sie bezeichnet, schließt den Ernst nicht nur nicht aus, sondern sie basirt allein auf den rechten Ernst. Meint Hr. Hold heim nun, dieses unser besonnenes Verfahren mit dem Gleichnisse des Talmunds über den Satan contra Hiob zu richten: „Zerbrich mir das Faß und bewahre mir den Wein?" Ach, da irrt er sehr! Dieses Gleichniß läßt sich sehr wohl auch anders deuten! Der Satan hätte freilich den Hiob lieber getödtct, Gott aber wollte den leidenden Hiob am Leben erhalten, um ihn später zu verherrlichen, darum befahl er Schonung an. Nun, ist das Iudenthum ein leidender Hiob, so wollen wir ihm gegenüber die Partie Gottes als die des Satans nehmen. Herr Hold heim ruft aus: „Ist Herr Stein ein katholischer Bischof, der durch Machtsprüche binden und lösen kann?" Nein, fürwahr! für so hochstehend habe ich mich niemals gehalten! Aber eben deßwegen, weil ich meiner menschlichen Unzulänglichkeit mir bewußt bin, weil ich mich nicht vom heiligen Geiste inspirirt halte, um meine Meinung als die einzig richtige und infallible der Gemeinde zur Garantie hinzustcllen: deßhalb proclamire ich nicht gerne auf eigene Faust Reformen, ja, und will ich sie nicht einmal auf meinen Namen genannt haben, wenn dieß gleich in der Gegenwart einen wohlfeileren Ruhm verschafft. Dabei darf ferner auch Das nicht vergessen werden, daß zwischen dem Nachweise, daß eine vom Talmud als mosaisch bczeichncte Satzung in der Bibel keinen Grund habe, und der völligen Aufhebung dieser Satzung, noch immer der Fall in der Mitte liegt, ob eine solche Satzung als ein so viele Jahrhunderte in Israel bestanden habender Brauch, insofern er eine empfehlcnswerthe Seite darbötc, nicht Anspruch auf Geltung machen könne. Denn wir werden doch wohl nicht gesinnt sein. Alles, was die Talmudisten eingeführt oder aus früherer Zeit überkommen haben, bloß deßhalb zu verwerfen, weil es im Talmud steht, sondern nur dann, wenn es als ein Schädliches, Unzeitgemäßes sich erweiset. Schon diese Rücksicht zeichnet dem Rabbiner unfehlbar seinen Weg vor, daß er nämlich die Bibelftclle der Gemeinde