Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1847)
- Date
- 1847-07-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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SSI wieder zeigt. Am vergangenen Peßach hatten unsere armen Leute nichts zu essen, weil die Lebensmittel einen ungewöhnlich hohen Preis erreicht hatten. Der Vorstand ging den Rabbi an, er solle die Hiilsensrüchte zu genießen gestatten, um die armen verschämten Familien vom Hungertode zu retten, allein — man bewundere diese Bescheidenheit — der Rabbi getraute sich dies nicht aus eigene Faust, bis es gelang irgend ein verstaubtes Libell auszufinden, aus welchem sich der Rabbi überzeugte, daß schon vor ihm ein Sterblicher es gewagt, in bedrängten Zeiten den Genuß der Hiilsensrüchte zu erlauben, und so verstand er sich dazu, sie ebenfalls, aber nur für dieses Jahr, frei zu geben; aber leider war es zu spät; denn die armen Leute hatten schon ihre letzte Habe verpfändet um sich mit mss zu versorgen für die ganzen acht Tage. O, ihr verdient es nicht besser, die ihr euer Gewissen an einen solchen Ausspruch bindet! — z. Politisches und Kirchliches. lVon der Müritz, im Juni.) — Wie weit unsere bürgerliche Angelegenheit auf dem verwichenen Landtage gefördert worden ist, habe ich Ihnen, geehrter Hr. Redacteur, längst (in Nr. 3 des Jsr.) mitgcthcilt, und ich brauche daher auf das Spezielle derselben nicht noch einmal zurückzukommen. Es war vorherzusehen, daß unser Oberrath, als Vertreter der Interessen der Gemeinde Mecklenburgs, die ausgesprochene Behauptung der Regierung, daß einer vollständ igen bürgerlichen Gleichstellung ras indische Glaubensbekenntniß entgegentrete — eine Behauptung , die nicht minder von einer Unkenntniß des Judenthums, als einem gänzlichen Absehen von den wohlthätigen und segensreichen Folgen der Emancipation in den Ländern, in welchen untre Brüder, glücklicher als wir, längst nicht mehr darum zu bitten nöthig haben, Zeugniß gibt - nicht stillschweigend hinnehmen werde, und bereits im März d. I. ist ein, wegen seiner entschiedenen und freisinnigen Sprache ausgezeichneter Protest, dessen Verfasser Holvheim und der als Manuscript gedruckt ist, bei der Landes-Regierung eingereicht worden. Außerdem haben aber noch mehre Gemeinden des Landes in einer besonder» Vorstellung sich gegen jene Behauptung verwahren zu müssen geglaubt, und ich erlaube mir, die in diesen Tagen von Waren abgegangtne hierher zu setzen. „Zu den vielen Beweisen der Huld und Humanität, welche hohe Landes-Regierung bereits den jüdischen Einwohnern Mecklenburgs gegeben hat, zählen wir in neuester Zeit auch das unter dem 25. November v. I. erlassene, der hohen Landtags- Versammlung vorgelegte, die Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der jüdischen Untcrthanen beantragende Allerhöchste Großherzogliche Rescript. Mit gebührendem Danke haben wir die in demselben sich kundgebenden wohlwollenden Gesinnungen gegen uns anerkannt, und wenn, wider Erwarten, unsre bürgerliche Angelegenheit auf dem jüngsten hohen Landtage nicht gefördert worden ist, so hat uns dies dennoch der Hoffnung auf die baldige Erfüllung unsres sehnlichsten Wunsches, des Wunsches, in den bürgerlichen Verband mit unfern christlichen Mubrüdcrn ausgenommen zu werden und in Folge ressen nach Kräften an dem Wohle und der Entwickelung des Staates, dem wir mit Leib und Seele angehören, mitzuwirken, nicht beraubt, unfern Muth nicht gebeugt und unser Vertrauen nicht geschwächt; denn die Emancipation der Juden — die Befreiung von mittelalterlichem Drucke und die Aushebung aller Schranken, die unserm völligen Aufgehen in das nationale Leben des Volkes, unter dem wir wohnen, noch entgcgenstehen — ist eine Forderung des Rechts und der Humanität, und beide — Recht und Humanität — werden wir — deß sind wir gewiß — weder von hoher Landesregierung, noch von dem hohen Landtage vergebens fordern. Jndeß hat cs uns mit dem tiefsten Schmerze erfüllt, daß wir aus dem allegirten Allerhöchsten Großherzogl. Reskript erfahren mußten, daß hohe Landesregierung einer völligen bürgerlichen und politischen Gleichstellung der Juden mit ihren christlichen Mitbrürern aus dem Grunde das Wort nicht reden zu dürfen glaube, weil das jüdische Glaubensbekenntniß einer solchen ent gegen st ehe. Wir würden uns an unsrer heiligen Religion, aus welcher allein wir unter Jahrhunderte alten Zurücksetzungen und Ausnahmgesetzen Trost und Muth schöpfen, versündigen, wollten wir jenen ihr gemachten Vorwurf nicht aufs Entschiedenste zurückweisen und uns feierlichst dagegen verwahren. Kein einziger von allen andern Einwürfen, die man bislang gegen die Emancipation der Juden gemacht, hat sich bei unparteiischer Prüfung als stichhallig bewiesen — den ebengenannten (und mit Freuden sprechen wir eS aus) trifft ein gleiches Schicksal. Denn abgesehen davon, daß die Lehren und Wahrheiten des Juocnthums, wie sie in der Bibel und in unfern Religionsbüchern enthalten sind, vor Jedermann offen daliegen und eine Einsicht in dieselben Jednr überzeugen muß', daß das Judenthum, welches, gleichwie seine Tochter, das Christenthum, auf den Glauben an Einen Gott, auf Gottesfurcht, Menschtnliebe, Redlichkeit, Wahrheit und Treue basirt ist, durchaus kein Element enthält, das seine Bekenner hindert, in den engern Kreis des Staates einzutrenn und alle Pflichten gegen denselben zu erfüllen — abgesehen da-