Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1847)
- Date
- 1847-07-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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310 das unsittliche Handeln der Menschen nicht in dieRechtssphäre hinübergreift, giebt es keinen Grund zu Rechtsbeschrankungen ab. Darum können Staatsangehörige aus dem Grunde, weil sie Ln ihrer sittlichen Ausbildung zurückstehen, noch nicht an ihrer Rechtsfähigkeit beschränkt werden. Biele der Herren Abgeordneten werden aus eigener Erfahrung wissen, daß in manchen Dörfern die Bewohner viel weniger ordnungsliebend, sparsam, mäßig, treu und bieder sind, als in anderen. Solche Dörfer, solche Gegenden sind dem Staate weit weniger nützlich, als diejenigen, wo sich die Bewohner in sittlicher Beziehung rühmlich auszeichnen; aber wird man es deshalb für erlaubt halten, sie in ihrem Rechte zu beschränken? — Aber vielleicht räch die Klugheit Das an, was die Gerechtigkeit nicht gestattet. Darauf wäre zu antworten: in diesem Falle soll man ihr nicht folgen. Doch man sehe auch näher zu, welches der richtige Weg ist, um das Uebel, welches man anerkennt, zu bessern: die Rechtsbeschränkung, oder die Rechtsgleichheit? Bor allen Dingen, meine Herren! ist es geschichtlich nicht wahr, daß in Deutschland, oder, wie sich der Herr Referent ausdrückt, von dem Rhein bis zur Memel nur Glieder derselben Familie als Staatsunterthanen leben. Zch könnte Ihnen viele Orte aus demGroßherzogthume nennen, wo Wenden oder andere Fremdlinge sich angesiedelt und, da sie meistens unter sich gebeirathet, eine gewisse Eigenthümlichkeit in Sitte, Gesichtszügen, Denkungsweise, ja selbst in der Sprache bewahrt haben. Zch brauche aber nur den Namen der Czechen auszusprechen, um eines nähern Eingehens überhoben zu sein. Zn jedem großen Staate, auch wenn im Allgemeinen seine Staatsangehörigen desselben Stammes sind, giebt es Fremde, die Bürgerrechte haben, und wenn der Staat die fremden, einwandernden Elemente sich nicht amalgamirt, so liegt es fast immer nur an ihm selbst. Der Referent hatte sich nun auch selbst den Sinwurf gemacht, oder vielmehr den in der Petition gemachten hervorgehoben, den Einwurf nämlich, daß man durch die Unterdrückung und Verfolgung der Juden eben das Uebel herbeigeführt habe, weshalb man ihnen gleiche Rechte verweigere, — ihre Absonderung von uns. Zch freute mich ordentlich, als ich ihn bei dieser Gelegenheit von einer geschichtlichen Entwickelung reden hörte, da gerade hier die Geschichte so unendlich lehrreich ist. Aber leider habe ich statt einer geschichtlichen Entwickelung nur folgende, meist wieder in fremdartige Gebiete sich verlaufende, Sätze aussprechen hören: Die Juden hätten im Mittelalter nur unter demselben Fanatismus gelitten, der auch in den Eingeweiden des deutschen Baterlandes gewüthet. Sie hätten ihre traurige Eigenthümlichkeit bewahrt, während es mit den Waldensern, mit allen denen, welche der Religionshaß aus England vertrieben, ganz anders sei. Die Juden glaubten nach wie vor an ihren Messias; überdies seien sie gar nicht einmal so sehr gedrückt gewesen, wie z. E. die leibeigenen Bauern, die sich doch auch fortentwickelt hätten. Die Sache verhält sich doch etwas anders. Wenn man bei den Zuden von einem zähen Bewahren ihrer Nationalität spricht, so muß man vor allen Dingen nicht vergessen, daß ihre jetzige Eigenthümlichkeit himmelweit von derjenigen verschieden ist, welche sie als selbstständige Nation hatten. Wir kennen sie aus der Geschichte als Viehzucht und Ackerbau treibende, unter vielen Völkern hervorragende, mit manchen Tugenden geschmückte Nation. Eigentlich muß man daher nicht fragen: Warum sind die Zuden fast überall dieselben geblieben, die sie waren? sondern: Warum hat sich ihre Nationalität fast überall in sehr ähnlicher Weise umgestaltet, und zwar nicht zum Bessern? Und hierauf ist denn, wenn man nur unbefangen im Buche der Geschichte lesen will, die Antwort ganz einfach die: Weil sie überall, und zwar von den ersten Zeiten an, rechtlos gemacht, weil es kein Menschenrecht giebt, welches an ihnen nicht gehöhnt und geschändet worden wäre. Gleiche Ursachen bringen überall gleiche Wirkungen hervor. Zch bitte Sie, einen Blick auf das düstere Bild des Schicksals der Juden zu werfen. Schon das römische Recht unterwarf die Juden, als Nichtchristen, dem härtesten Drucke. In den Staaten, die nach der Völkerwanderung entstanden, waren sie fast ganz rechtlos und wurden oft wie der Theil einer Domäne angesehen, verkauft, willkürlich besteuert, oder ihrer Habe beraubt. Soll ich Sie, meine Herren! an die Ausdrücke Kammerknechte und Leibzoll erinnern, an die unzähligen Ermordungen ganzer Tausende, wenn einmal eine Krankheit in einer Stadt ausgebrochen war