Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1847)
- Date
- 1847-07-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kermtnitz und Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben Dr. M. Heß, Großherzogl. Weimar'schem Land-Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 «f. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6#* Nr. 27. Sonntag den 4. Juli 1847. VIII, Jahrgang. Ueberblick. Haupt-Artikel: Die Rede des Abgeordneten v. Wydenbrugk bei den Verhandlungen des Weimarischen Landtages über die Emanzipation der Juden. — Geschichte deS Tages: Frankfurt a. M.: Weimarsche Landtag-» Verhandlungen. (Schluß.) — Berlin: Die Reformgenossenschast; das neue Judengesetz. (Schluß.) — Literarisches. — Bekanntmachung. jene Eigenthümlichkeit ablegen, gebührt ihnen nicht, was sie begehren. Inwiefern der fremde Stamm einen Grund zu Rechtsbeschränknngen abgebe, davon habe ich schon gesprochen. Es bleibt der sittliche Gesichtspunkt in's Auge zu fassen. Nun wissen wir freilich, daß der Staat, eben weil er durch Menschen gebildet wird, eine sittliche Grundlage bat, daß er um so mehr gedeiht und blüht, als seine Bürger tüchtige Menschen sind. — Wokldenkende Menschen fördern mittelbar den Staatszweck, übeldenkende treten ihm hindernd entgegen. So wahr dies ist, so wahr ist auch, daß, wo es sich um praktische Regeln handelt, man sich vor nichts mebr hüten muß, als davor, das sittliche Leben des Volkes mit dem Rechtsleben zu vermischen. Jenes bewegt sich nach ganz andern Gesetzen, als dieses. Dort herrscht die Freiheit, es giebt keinen äußern Gesetzgeber und Richter; nur das eigne Gewissen setzt sich zu Gericht. Hier herrscht mir Nothwendigkeit ein erzwingbares Gesetz, welches in die Hand der Gesetzgeber und Richter gelegt ist. Solange Die Itede des Abgeordneten v. Wydenbrugk bei den Verhandlungen des Weimarischen Landtages über die Emanzipation der Juden. (Schluß.) Rach dem religiösen Standpunkt faßte der Abg. Henß den weit wichtigeren, den der Nationalität der Juden, und was damit in Verbindung steht, in's Auge. Er sagt: Fremden Stammes von Haus aus, geizen die Juden darnach, ihren Stamm rein zu erhalten; sie vermischen sich nicht mit anderen Stämmen und sind daher noch heut zu Tage eine fremde, immer und überall dieselbe Eigenthümlichkeit bewahrende Nation. Diese Eigenthümlichkeit aber ist, als fremdes Element in quecksilberner Thätigkeit (so sagt mein selbst sehr thätiger und rühriger Gegner) überall einzudringen, zu überlisten, zu wuchern, zu schachern, der Hoffnung auf einen Messias nachhängend, sich nirgends liebend an das Vaterland anzuschließen Dies ist dem sittlichen Elemente, worauf der Staat ruht, nachtheilig; darum, solange sie nicht