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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-06-27 · Heft 26 (27.6.1847) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 26 (27.6.1847)
Date
1847-06-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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306 den, was kann denn aber nun der wahre Sinn ihrer Forderungen anders sein, als sie wollen uns doch wenigstens ganz unter ihrer Scheere haben! Er schlägt deshalb einen andern Weg zu ihrer Emanzipation vor. Man gestatte den Juden, sich gegenseitig mit Christen verhcirathcn zu dürfen, ohne vorher erst die Glaubensveränverung des Juden zu verlangen, sondern blos unter der Bedingung, daß die aus solchen gemischten Ehen gebornen Kinder in der christlichen Religion erzogen werden re. Unserseits wäre dadurch die Schranke niedergelegt, die uns von ihnen trennt, so daß sich künftig auch einmal ein reiches Judenmädchen in einen christlichen Liebhaber verlieben könnte, und auf diese Weise die Möglichkeit gegeben wäre, daß einiges materielles Vermögen von den Juden wieder an uns zurückkommen könne!" Hr. Henß hatte in seinem Referate bemerkt: „Haben wir nicht einen einfachem und leichtern Weg zur Emanzipation des jüdischen Volkes in unserem Gesetze? Die Ehe zwischen Juden und Christen", und vorangeschickt: „Im Großherzogthume Weimar sind Ehen zwischen Christen und Juden gestattet, um eine Verschmelzung zwischen Juden und Deutschen hcrbeizuführen, aber bis jetzt ohne Erfolg; darum dürfte man billig zuerst den Erfolg dieses Gesetzes abwarten, ehe man zu etwas Weiterem schritte." Er hatte also doch an dieGesetzgebung des Landes gedacht, es auch nicht auf verliebte Judemnädchcn abgesehen, und findet nur billig, die Forderungen der Juden, wie er sich später ausspricht, noch ein Menschenalter auf sich beruhen zu lassen, um alsdann die gemachten Erfahrungen benutzen zu können. Seit die weimarsche Juden-Qrdnung erlassen worden, ist freilich ein viertel Jahrhundert bereits umgelaufen, was will aber dieser Zeitraum im Völkcrleben bedeuten? Wann dereinst die kleinen Henßchen große Henße und, wie nicht anders zu erwarten, große Staatsmänner geworden, mögen Ihre Kinder wiederkommen und Nachfragen, ob es ihnen endlich gelegen, bis dahin Silentium! War aber diese Henß-Thümmlersche Erwartung überhaupt eine gegründete und in sich gerechtfertigte? Liegt das Hinderniß der Ehen zwischen Christen und Juden allein in den Staats¬ und nicht auch in den Religions-Gesetzen? Kennt man bei Ihnen die Civilehe? Gilt dort nicht das s. g. gemeine Recht, oder ist das kanonische Recht besonders abgcschafft? *) Würde Ihr ehrwürdiger Röhr bei aller seiner Freisinnigkeit eine solche Mischehe einsegnen? Man denke an Falksohn und an die gerichtliche Entscheidung wegen dessen Ehe, und wolle sich und andere nicht täuschen. — Hr. Eichelkraut meint, „die Juden seien bis jetzt von ihrer Nationalität noch gar nicht abgegangen," er könne „Beispiele *) In dieser Beziehung allerdings und haben auch schon christliche Geistliche des Großberzogthums solche Ehen cingescgnet. Die Red. anführen, daß Juden, welche sich vor kurzer Zeit hatten tauten lassen, dennoch nicht von ihrer Nationalität abgegangen find. Ihre eigene Petition ist schon Zeuge genug von ihrer noch festanklebendcn Nationalität, denn hier kreuzen sich Schmeicheleien und Grobheiten, welche den Juden ganz eigen sind, so durcheinander, daß man gleich erkennen muß, welches Geistes die Juden noch sind. Er gedenke blos ihrer Aeußerung, daß nur der ungebildetste Theil des Volkes, der gemeine Pöbel und dergleichen gegen die Emanzipation der Juden stimme." Diese Aeußerung der von der Lengsfelder Judengemeinde eingereichten Petition scheint auch andere Abgeordnete unangenehm berührt zu haben, die sich in ihren Abstimmungen gleichfalls gegen solche verwahren zu müssen geglaubt. Sie ist aber auch unwahr, *) und wir wären geneigt, umgekehrt zu behaupten, die vorzüglichsten Gegner der Juven- Emanzipation in Deutschland finden sich in den höheren gesellschaftlichen Kreisen, den gemeinen Mann würde sie gleichgültig lassen, oder er würde sich doch leicht an sie ^gewöhnen. — Herr Steinberger wirft den Juden im Großherzogthume Weimar vor, sie hätten von den ihnen in der dortigen Juden-Ordnung zugestandenen Vergünstigungen keinen Gebrauch gemacht, und will ihnen deshalb keinen Anspruch auf Erweiterung ihrer Rechte zugestehen. Wie wir aus den Verhandlungen abnehmen, befinden sich im ganzen Großherzogthume 284 jüdische Familien, davon etwa zehn in Stabten, die übrigen an einigen wenigen kleinen Orten, aus welchen ihnen die Uebersiedelung nach andern des Großherzogrhums unmöglich gemacht ist. Welche gesetzliche Vergünstigungen zählt Hr. Steinberger auf, von denen sie Gebrauch hätten machen können und nicht gemacht haben? Sie konnten sich den Künsten und Wissenschaften widmen. Wir zweifeln nicht, daß Geisa und Gehaus so viele jüdische als christliche Künstler und Gelehrte zählen. Sie durften Handel und Gewerbe unter einiger Beschränkung treiben. Das müssen sie wohl gethan haben, da sie nicht Hungers gestorben, und abermals zweifeln wir nicht, daß Aschenhausen und Lengsfeld eben so viele jüdische als christliche Bank- und Lu-gros-Geschäfte besitzen, die nur auf die Ausrüstung der deutschen Flotte warten, um in andern Welttheilen Handelsverbindungen anzuknüpfen. Wenn es nach dem Henßschon Referate 76 jüdische Handwerker dort giebt/ so erscheint diese Anzahl übermäßig, wenn man erwägt, daß sie für Betreibung ihres GewerbS auf einige unbedeutende Orte beschränkt sind, wo sie unmöglich ihre Nahrung finden können. Die Ehen mit Christen waren ihnen unter der Bedingung, daß die Kinder in der christlichen Religion erzogen werden, .erlaubt. Allein haben, von allem an- *) Kömmt auch gar nicht so in der Petition vor, sondern ist nur vom Hrn. Henß so referirt worden. Die Red.

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