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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-06-27 · Heft 26 (27.6.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 26 (27.6.1847)
Date
1847-06-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
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SOS daß Las, was in der Gegenwart nur von Wenigen erkannt wird, in der Zukunft das Eigetttbum Vieler und Aller sein werde, und dieses darf nicht weniger Herr v. Wpdcnbrugk und mit ihm wir alle hoffen und erwarten.) Abgeordneter v. Wydenbrugk: Die Frage die uns beute beschäftigt, gehört in meinen Augen zu den wichtigsten, welche dem Landtage von 1847 vorlicgen. Bisher standen die Geld-Interessen fast immer im Vordergründe. Heule handelt es sich darum, ob wir mehr als 2000 im Großherzogtbume lebenden Menschen das geben wollen, was wir selbst baden, — Gleichheit vor dem Gesetze, ob wir auch auf dem Rechtsboden ihre Menschenwürde anerkennen wollen. Darum würde die Frage auch, wenn statt 2000 nur 2 Juden im Großherzogtbume lebten, unsere ungcther'lte Aufmerksamkeit, unsere vorurthcilsfreic, gewissenhafte Prüfung in Anspruch nehmen. Was das Formelle der Sache angeht, so ist der Art und Weise, wie der zweite eventuell gestellte Antrag der Petenten von dem Referenten bei Seite geschoben wird, keineswegs beizutreten. Es wurde vor Kurzem hier bezweifelt, ob cs sich mit der Stellung des Landtages vertrage, die Landrätbe über gewisse Vorlagen zu bören. Und wenn wir dies Recht in Anspruch nahmen, so geschah es nur, weil, nach der Verfassungsurkunde, den Landrätben eine ganz besondere Stellung zum Landtage gegeben ist. Abgesehen hiervon, haben wir über Das, was durch Petitionen oder durch Vorlagen der Regierung oder aus unserer Mitte beantragt wird, selbstständig zu berathen und zu beschließen. Zu dem Zwecke sendet das Land aus allen seinen Tb eilen Vertreter hierher. Cache der Staatsregierung ist cs sodann, nach Befinden, Behörden oder auch Gemeinden zu vernehmen, bevor sie ihrerseits eine Entschließung saßt. Ich kämpfe aber aus einem anderen Grunde nicht weiter gegen den betreffenden Antrag des Ausschusses. Will man nämlich einmal einen Mittelweg einschlagen, so halte ich sowohl aus Rücksichten des öffentlichen Wohles, als im Interesse der Fortbildung der Juden, dies am Geeignetsten: man lasse nach dem Vorgänge anderer Staaten, z. 23. Württembergs, Kurhcssens, für die Juden, welche den dort näher definirten, sogenannten Schacher- oder Nochhandel betreiben, nach Ermessen der Staatsregierung, sämmtliche oder einige der jetzt bestehenden Beschränkungen fortbcstehen, im übrigen aber vollständige Emanzipation eintreten. Eventuell beantrage ich dies. Zur Sache übergehend, will ich vorerst zwei im Vortrage des Referenten vorkommende Bemerkungen, als unserem Gegenstände fremdartig, ausscheiden. Ziemlich am Schluffe seines Vortrages bemerkte er, die Juden seien in politischer (oder, wie er mich eben berichtigt, in merkantilischer) Beziehung Das, was die Jesuiten in religiöser Hinsicht. Dieses ist eben nur eine nicht weiter begründete Behauptung. Wenn man aber ohne weitere Begründung irgend Etwas mit dem Jesuitismus zusam mcnstellt, so kann man damit auch die beste Sache verdächtigen. Ferner hatte am Eingänge seines Vortrags der Referent hervorgehoben, es würde aus Staatsmitteln verbältnißmaßig für den jüdischen Kultus mehr gegeben, als für den christlichen. Die aus dem Kirchenverbandc hervorgehenden Rechte und Pflichten der Juden sind aber gar nicht in Frage. Wäre dies der Fall, so könnte durch manche zu erwähnende Thatsache die vom Referenten ausgegangene Bemerkung in ein anderes Licht gestellt werden. Es wäre z. B. zu gedenken, daß den Juden ihr Kultus, der Natur der Sache nach, viel mehr kostet, als uns der unsrige, es wäre zu gedenken, daß die Juden in manchen Gemeinden für unfern Kultus beisteuern, und zwar für ihre Person, nicht etwa blos die auf Grundstücken haftenden Abgaben. Auch könnte angeführt werden, daß die von dein Referenten erwähnten, zu einem Schulbaue gegebenen 200 Thlr. wohl hauptsächlich deshalb gegeben worden sind, weil die betreffende Behörde hervorgehoben hatte, daß die Juden zu jeder christlichen Kollekte oft reichliche Beiträge gäben, nicht aber, umgekehrt, die Christen zu einer von Juden veranstalteten Kollekte. Nach Ausscheidung dieser beiden Punkte gehe ich auf die Hauptsache selbst ein. Zunächst Einiges über den gegenwärtigen Rechtszustand der Juden im Großherzogthume. Dieser Zustand ist ein sehr harter, drückender. Ich beginne mit Dem, was uns zunächst liegt. Das Recht, seine Mitbürger in diesem Hause zu vertreten, dieses in meinen Augen schönste und edelste der Bürgerrechte, entbehrt der Jude. Der Zutritt zu

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