Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-06-20 · Heft 25 (20.6.1847) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 25 (20.6.1847)
Date
1847-06-20
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2566751-2567098-2567124--2702-2570651
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

108 Entweder hat Hr. Stein volles Vertrauen zu feinen Gründen, und hat, indem er sie der Gemeinde mittheilte, auf eigne Faust gehandelt, so weit ein Rabbiner und Volkslehrer handeln kann, und darf also hinterher ohne Dementi die Gemeinde in der praktischen Anwendung dieser Gründe nicht hindern, oder es fehlt ihm, so lange die Rabbinerversammlung ihre Zustimmung nicht gegeben, das Selbstvertrauen zu seiner eigenen Ueberzeugung und er durfte nicht planmäßig und grundsätzlich die Gewissen seiner Gemeinde beirren, sie in Zwiespalt mit den bestehenden Religionssatzungen bringen, ihr das Verwerfliche derselben auf das Entschiedenste darlegcn und sie doch in der Ehrfurcht gegen dieselben erhalten, sondern er hatte warten müssen, bis die Rabbinerversammlung sich darüber ausgesprochen haben wird. Ein Rabbiner — und das muß sich Hr. Stein genau merken — sagt nie: das erlaube und jenes verbiete ich, sondern, das ist nach diesen und jenen Gründen erlaubt und jenes verboten. Sein Ausspruch der Erlaubniß oder des Verbotes hat gar keine Bedeutung, nur die Gründe haben sie, welche er für daeine oder das andere zu geben weiß. Daher beschränkt sich sein Handeln nur und ausschließlich auf die Belehrung und die Kraft der Ueberzeugung, welche jene in sich trägt. Das .hat Hr. Stein gethan, er hat gleichwohl gehandelt und ist für diese Handlung sowohl den Freisinnigen als den Orthodoxen in seiner Gemeinde verantwortlich. Hat er seine Ueberzeugung und noch dazu an heiliger Stätte mit so großer Feierlichkeit ausgesprochen, so muß er dieselbe, wenn sie angegriffen wird, entweder zu vertheidigen wissen, oder wenn er das nicht vermag, sie geradezu zurücknehmen. Aber sie noch immer als wahr behaupten und der Gemeinde die praktische Anwendung derselben verbieten, indem er sie nur für eine homiletische Erklärung, d. h. sie als eine leere poetische oder agadische Spielerei ausgiebt, das ist eine Halbheit, eine Schwäche, die ihm sogar den Vorwurf der Feigheit, ja der Zweideutigkeit zuziehen kann. Indem wir uns ciurr solchen zu Hrn. Stein durchaus nicht versehen, vielmehr das ganze Verfahren als ein trauriges Produkt schwankender Prinzipien erkennen, müssm wir auf das Gefährliche und Verfängliche aufmerksam machen, wohin sie nothwendig führen müssen. Der Unterschied zwischen ."D'rrfr und wie er in der altern Casuisiik heimisch ist, ruhet auf falscher Auffassung der Religion. Das, was der Rabbiner als seine Ueberzeugung dem Volke giebt, das muß er auch consequent durchführen, und es ist Zeit, daß das alte Hinterpförtchen: das ist nur eine homiletische Erklärung, für immer verschlossen werde. Dieses ein für alle Mal offen und unumwunden auszufprechen halte ich für Pflicht und will daher mit meinem Namen die Verantwortlichkeit dafür übernehmen. Samuel Holdhetm. Neue Hoffnungen in Bayern. (Bayern, im Mai.) — In meinem letzten Berichte, der freilich schon von etwas lange her ist, sprach ich die Hoffnung aus, die damals noch nicht ganz klaren Vorgänge in einer höheren Region werden eine Veränderung des bisherigen Regierungssystems zur wohltätigen Folge haben. Diese Hoffnung ist aufs Glänzendste in Erfüllung gegangen. Unter dem Beifallruf Deutschlands hat sich unser hochsinniger König mit den intelligentesten Männern der Nation umgeben, deren Wirken sich bereits überall zum Segen erweist, und da unsere Sache mit der Sache des Lichts und des Fortschritts geht und fällt, so versprechen auch wir uns den besten Erfolg. Auch diese Hoffnung ist bereits in Erfüllung gegangen und gehen wir einer schönen Zukunft entgegen. Von unserm neuen Justizminister, Herr von Maurer, der sich neuestens an die Spitze einer Gesetzgebungs-Commission gestellt hat, ist mit aller Bestimmtheit zu Erwarten, es werden die exzeptionellen Bestimmungen bezüglich der Juden in unfern neuen Civil-Criminalgesetzbüchern keine Aufnahme finden und da sie auf vollständige Oeffentlichkeit und Mündlichkeit basirt sein werden, so kann unsere gute Sache nur dabei gewinnen. Auch hinsichtlich unserer Stellung in administrativer Hinsicht bereiten sich wichtige Veränderungen vor. Das Edikt vom 10. Juni 1813 ist bereits einer Commission zur Revision übergeben und alle die Ueberbleibsel einer finsteren Zeit als da sind Matrikelwesen, Ausschluß von dem Betrieb mehrerer Gewerbe rc. werden die längste Zeit ihrer Existenz gefristet haben. Kommt so die Staatsverwaltung unfern Ständen entgegen, dann werden auch diese hinter den Anforderungen! vcr Humanität und Gerechtigkeit nicht Zurückbleiben. Der nächste Landtag wird ein hochwichtiger für uns werden. Wichtiger aber noch, weil in höhere geistige Interessen tief eingreifend und bereits zu Tage liegend, sind die vorgegangenen Veränderungen hinsichtlich der Entwickelung unseres Kirchen- und Schulwesens, das seit einiger Zeit zu beispiellosen Rückschritten gedrängt wor- ' den war. Die Belege hiezu fanden sich fast in jeder Nummer j unserer jüdischen Blätter. Mein Herz hebt sich aber froh be- ' wegt, berichten zu können, wie dies plötzlich ein anderes gei worden ist. In unserm neuen Cultusministcr von Zur Hein! besitzen wir einen Mann, der überall die Sache des Fortschritts , ernstlich will. War schon das Auftreten dieses Staatsmannes beim letzten Landtage den ultramontanen Bestrebungen gegen-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.