Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1847)
- Date
- 1847-06-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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109 Erklärung? Wahrlich solchenAerzten muß man mit Hiob (13,4) zurustn: WSH. Nichtige Aerzte seid ihr Alle! Welche bodenlose Selbsttäuschung darin liegt, etwas mit aller Stärke der Ueberzeugung für wahr und göttlich halten, das Volk davon mit aller Wärme und Begeisterung belehren. es im Namen Gottes und der Religion zur Verwirklichung der Wahrheit auffordern und ihm hinterher sa^cn, es sei nicht ernst gemeint, es kann von einer Erlaubniß — die Religion aus ihrer Schmach zu erlösen — nicht die Rede sein, es sei nur eine homiletische Erklärung! Was ist denn das für ein Ding, eine homiletische Erklärung? Ist es eine agadische Spielerei, ein Anflug poetischer Begeisterung, ist es Alles nur nicht pure, reine Wahrheit, nun, wie mag man nur so viel Aufhebens davon machen, so viele salbreiche Worte darüber verschwenden: „Erwache Geist des Herrn in Israel! durchdringe die Lehrer und die zu Belehrenden!" Was haben wir denn gewonnen, fragt das Volk, wenn der Geist des Herrn in Israel schon erwacht ist, wenn die Lehrer und die Belehrten schon von ihm durchdrungen sind, dürfen wir dann die Spannadcr genießen, oder müssen wir den Nichtgenuß noch ferner als häusliche Goitesvcrehrung betrachten? Wenn wir ins Gotteshaus kommen, wenn unsere Augen an den Lippen unseres Volkslehrerö hangen, so wollen wir belehrt, für's Leben belehrt, nicht blos poetisch gerührt sein, wir wollen Drod, um unfern Hunger, Wasser, um unfern Durst zu stillen, und du giebst uns homiletische Erklärungen, aus welchen wir nach deiner eigenen Erklärung keine Nahrung ziehen dürfen. Was sollen wir nun glauben, wenn du uns ferner über Tugend und Rechtschaffenheit mit gleicher Begeisterung belehrst, sollen wir es als Stütze für den Lebenswandel gebrauchen, oder es nur als homiletische Erklärung hinnehmen? Und was bürgt uns nunmehr, daß deine der Orthodoxie gegebene Erklärung nicht gleichfalls eine homiletische Erklärung der homilelischen Erklärung sei? Das ist das Charakterlose des ^uste-mllieu, das zwischen zwei Prinzipien in der Schwebe hängt, ein Janusköpf mit rem Doppelgesichte, das eine den Freisinnigen, das andere den Orthodoxen zugewandt, jenen hält es eine begeisterte Predigt, diesen gibt es dieselbe nur als homiletische Erklärung. Wahrlich, ein solcher Zustand muß demoraliflrend in der Gemeinde wirken, wenn die Zuhörer nicht wissen, wofür sie das begeisterte Wort des Lehrers halten sollen, ob für ernst gemeinte Lebenswahrheit oder für poetischen Scherz, agadische Spielereien. Es kann durch solche eine Wahrheit gehoben, veranschaulicht und wirksamer gemacht werden, aber die ganze Predigt als ein homiletisches Beiwerk ausgeben, ist unerhört. Würde ein christlicher rationalistischer Prediger, wenn der orthodoxe Theil seiner Gemeinde an seiner Predigt Anstoß findet, den Muth oder vielmehr die Feigheit haben, hinterher zu erklären, der Inhalt seiner Predigt sei nicht ernst gemeint, sei nur eine homiletische Erklärung? Und unter uns Juden soll das Ehrgefühl noch so km Argen liegen, daß ein Geistlicher sich nicht scheut, eine solche öffentliche Erklärung abzugebcn? Wahrlich, es ist besser, die Gemeinde über den krankhaften Zustand der Religion in Unwissenheit zu lassen, als ihr diesen schonungslos aufzuvecken rmd noch schonungsloser ihr die Gesundheit zu verbieten. Auf einen solchen Zustand paßt das Wort unserer Alten: "tnv pff bw rwp nj’ nx -ncü'i rron nnsy m i? pvx bvo „Größer war das Herzleiv des Satan als das des Hiob. Achnlich dem B.sehl, den der Herr seinem Knechte gab: zerbrich das Faß unv laß den Wein nicht auslaufen." Die Selbsttäuschung des Herrn Stein kulminirt in dem nachfolgenden Satze: Wohl werde ich, sobald bei der Rabbinerversammlung der betrefsende Punkt zur Sprache kommt, in obigem Sinne mich auszusprechen nicht versäumen, aber auf eigene Faust in solchen Dingen zu handeln, war und wird nie meine Sache sein. Allein die Gemeinte über die Bedeutung der Gesetze belehren, den Gegensatz zwischen Thora und Talmud Nachweisen und dadurch die praktische Reform vorbereiten, das halle ich für heilige, unerläßliche Pflicht." Als wenn die Predigt, die Volksbelehrnng! keine Handlung, als wenn sie nicht die ein zige Handlung wäre in welcher der Rabbiner seiner Gemeinde gegenüber selbstständig auftritt, als wenn, nachdem das Volk über Geist und Wesen der Religion belehrt und überzeugt worden ist, es noch nothig wäre, hinzuzusügen: Das ist erlaubt und jenes ist verboten. Heißt das nicht auf eigene Faust handeln, wenn Hr. Stein seiner Gemeinde überzeugend zu beweisen bemühet ist, daß das Speiscvcrbot der Spannader, welches bisher als ein in der Religion begründetes gegolten hat, aus einem Jrrthum beruhe, und bedarf es, nachdem dies geschehen ist, noch der Hinzufügung: Ich erlaube cs, die Spannader zu essen? Ist Hr. Stein ein katholischer Bischof, der durch Machtsprüche binden und lösen kann, oder liegt nicht die ganze Macht in der Starke seiner Gründe? Hat er nun diese seiner Gemci de dargclcgt, was kann er denn noch mehr thun, oder, wie er es nennt, handeln? Mit welchem Recht kann er nuninehr seiner Gemeinde verbieten, nach diesen Gründen, wenn sie anders für sie überzeugende Kraft gewonnen haben, im Leben zu handeln, es wäre denn, daß er selbst erklärte, cs seien keine Gründe, es sei nur eine homiletische Erklärung? Aber Hr. Stein w ll ja dieselben Gründe auch i»v der Rabbiner- J Versammlung geltend machen, er hält sie also noch für triftig und j wahr: nun, was hab.n dte Worte für einen Sinn: „Von einer i gegebenen Erlaubniß kann hier allemal nicht die Rere sein?"