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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-06-20 · Heft 25 (20.6.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 25 (20.6.1847)
Date
1847-06-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
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194 ist, daß, nachdem Tempel und Land nicht mehr die Wächter und Hüter der Einheit und Unvermischtheit des jüdischen Volkes waren, nun Küche und Tisch es werden sollten, die nun freilich das Schicksal aller Surrogate haben, daß sie nehmlich das, was sie ersetzen sollen nur dürftig und mit einer Beimischung von ungeeigneten fremden Elementen ersetzen. Denn was man sonst noch gesagt hat,*) daß die Speiscverbotc theils aus Sanitäts- und andern leiblichen und geistigen Rücksichten aufrecht zu erhalten seien, theils zur Verhütung jeder unnatürlichen Vermischung u. s. w. dienen — wie at>ro “iL5a — das möchte weder vor dem Forum der Medicin, noch der gesunden Vernunft stichhaltig sein. Fragen wir doch selbst orthodore jüdische Aerzte — es werden doch einige im weiten Vaterlande aufzufinden sein, wenn auch die Laterne des Diogenes dazu nötbig sein dürfte — ob sie Fleisch und Milch zusammengekocht für eine unnatürliche Vermischung oder für eine ungesunde Nahrung kalten, ob sie ihren Patienten verbieten, Fleisch von einem Tkiere zu genießen, dessen Lunge nicht ganz normal aussieht oder das eine Nadel geschluckt hat u. s. w. u. s. w. —. Ist cs aber der Geist der Trennung und schroffen Absonderung, drein der rabbinischcn, und, wie mit Fug und Recht behauptet werden kann, auch in den biblischen Speiseverboten sich abspiegelt — wie dieß ja die Bibel selbst als Hauptzweck hervorhebt bei nochmaliger Einschärfung der Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Thieren t>nas«i *) Man vergleiche besonders min von Hirsch, Kap. 68, wo für die Speiseverbote ein ganzes Regiment von Gründen, freilich erborgt einer Theorie der Heilighaltung des Körpers, die an Ueberspannung kränkelt, zu lesen ist. Zn dem Munde dieses Mannes möchte indessen folgendes Geständniß nicht ohne Bedeutung sein und setze ich es daher wörtlich hier her: Dem Wort verstände nach ist Niveloh das welkgewerdene Thier, das Thier, dem das Leben, (die Persönlichkeit) entflohen, und das nun Spiel der Elemente geworden, denen es zurückgiebt, was es zum Leben empfangen. Trefah das bereits von andern Wesen zur Nahrung ergriffene, in dessen vollendeten Organismus schon Anderes vernichtend oder beim Werden hemmend, eingegriffen. Niveloh ist daS bereits „ohne Schchitah gestorbene, Trefah das tödtlich verletzte Thier" (S. 424 —). Also auch von dieser Seite die unumwundene Erklärung, daß der Wortverstand ganz nö’ID im rabbinischcn Sinne von sich abweist, daß auch keine entfernte Achnlichkeit zwischen dem, was wir nennen, und was in der heiligen Schrift so genannt wird, zu sin. den lst! nvn1? D’oyn p rnn» (3. B. M. 20, 25 26) — dann möchten wir doch recht sehr zu erwägen haben, ob es auch uns ziemet, eine chinesische Mauer um das Zudenthum und seine Bekenner zu ziehen, ob es nicht vielmehr jetzt unsere Aufgabe sein muß, frisch und muthig hinauszutreten unter die Völker und in Leben und Verkehr zn zeigen, daß nicht die Aeußerlichkeit und der Formalismus, sondern der sittliche und religiöse Gehalt unserer Lehren und Gesetze den Inden zum Juden macht. Es leuchtet nun aber von selbst ein und braucht nicht erst hervorgehoben zu werden, daß das Prinzip wenigstens, welches zum Aufheben der rabbinischen Speisevcrbote nöthigt, ein allgemeines ist, auck auf die biblischen sich erstreckt, und daß es lediglich eine Selbstbeschränkung und ein rücksichtsvolles Sich bescheiden ist, wenn man es unterläßt, dem Prinzipe volle Geltung zu verschaffen. Nur keine Illusionen, nur keine sentimentale Selbsttäuschung! Von einem Beugen der Vernunft unter den Buchstaben des Gesetzes kann da keine Rede sein, wo der Grundsatz der Entwicklung, der Gestaltung und Umgestaltung des Judenthums nach seinen verschiedenen geschichtlichen Phasen anerkannt wird — und daß er innerhalb der Nabbinervers. anerkannt ist, hat sich bereits direkt und indirekt bewährt; — die Voraussetzung, daß Alles, was die Schrift selbst an Ge- und Verboten enthält, unbedingte Gültigkeit habe und haben müsse, ist auf diesem Standpunkte eine Pctitio Principii, eine Beeinträchtigung der vernünftigen zeitgemäßen Auffassung und Ausübung der Religion, eine Beeinträchtigung, die aller historischen und selbst rabbinischen Basis ermangelt. Warum verlangen wir heut zu Tage nicht mehr von dem jüdischen Landmanne, daß er sich strict an die rabbinischen Vorschriften von rvjraff, von u. s. w. halte? warum überbeben wir uns ohne Beden-, ken der Gebote über Zins und Anleihe? warum fordern wir von keinem Israeliten, daß er sich wenigstens in so weit, als es nicht Sache der Gerichte ist, den bibl. Anordnungen über Mein und Dein unterwerfe? Warum halten wir nicht mehr auf die Beobachtung der Vorschriften über Verunreinigung des Körpers selbst da und in so weit als dieselben nicht mit Tempel und Opfer Zusammenhängen, während wir doch bei den Fasten und bei dem Versöhnungstage, die biblisch ebenfalls mit Tempel und Opfer Zusammenhängen, an solchen

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