Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1847)
- Date
- 1847-06-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kenntnift und Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben von »r. M. Heß, Großhcrzogl. Weimar'schem Lqnd-Nabbincn zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 Anzeigen für die gespaltene Zeile 6 cte Nr. 85._Sonntag den 30. Juni 1347._VIII. Jahrgang. U e b e r b l i ck Haupt-Artikel: Einige vorläufige Bemerkungen über die Speise.Gesetze. Von Wechsler. (Schluß.) — Geschichte des Tages: Schwerin: Steiu'S homilettsche Erklärung. — Bayern: Neue Hoffnungen in Bayern. — Saarlouiö: Religiöse Fortschritte. Einige vorläufige Bemerkungen über die Speise-Gesetze. Von Wechsler. (Schluß.) Diese Zugeständnisse, diese Unterscheidung und Ausscheidung der nicht bibl. Spcisevcrbote wäre schon ein bedeutender Schritt zur Hinwegräumung der Hindernisse und wir wollen hoffen, daß wenigstens in so weit ein gemeinsamer Beschluß zu Stande kommen wird. Denn auch zugegeben, wie allerdings zugegeben werden muß, daß die rabbinischcn Erweiterungen und Erschwerungen da ihre volle Berechtigung baden, wo ein innerer religiöser Grund dafür spricht, wo der Gedanke, ans welchem die Vorschrift hervorgegangen ist, auch noch zu uns deranreicht, auch noch für uns da ist — fo wird es doch auch der scharfsinnigsten, künstlichsten Apologetik der Tradition schwer werden, uns einleuchtend zu machen, daß mit der Beobachtung der Speiseoerbotc überhaupt und der rabbinischen ins Besondere sich irgend welche religiösen Ideen — denn die Idee des Gehorsams, die sich daran knüpfen soll, oder die Idee eines freiwilligen Entbehrens und Versagens hat nur dann Werth und sittliche Kraft, wenn der Gehorsam oder die Entbehrung in sich selbst motivirt ist, nicht aber, wenn sie an ein ganz fremdes, an sich gleichgültiges Objekt hingewiesen sind — verbinden lassen, daß sie irgend erweckend, den Glauben und die Erhaltung des Iudentbums stützend und befördernd wirken, daß nicht vielmehr sie gerade es sind, die der Indifferenz gegen religiöse Vorschriften den Weg gebahnt und zur Gleichgültigkeit und zur Abneigung und zum Abfall vom Iudcnthnme oft schon gereizt haben. Man greift wobl nicht fehl, wenn man annimmt, daß der Geist, aus welchem die Auslegung der Speisegesetze hervorgegangen ist, ein Geist der Absperrung und Absonderung des Iudentbums war, nachdem die äußere Absonderung in einem Lande aufgehört hatte, daß weniger das ängstliche Kleben an den Buchstaben — obgleich auch eS gewiß feinen Tkeil daran batte — als das Bednrfniß, eine neue Scheidewand zwischen Inden, Christen und Heiden aufznrichten, die Mutter aller jener weitausgebegten Vorschriften