Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1847)
- Date
- 1847-06-13
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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190 Uniformirung der bisher bestandenen 18 verschiedenen Gesetzgebungen über die preußischen Juden, über die unbedingt erlaubte Freizügigkeit derselben im ganzen Staate, über den jetzt auch unbedingt den Juden frcigcgebenen Gewerbebetrieb, selbst den des Apothekergeschäfts, (!) über die thcilweike Einräumung der akademischen Lehrwürde, über die unbedingte Gleichstellung des Judcncidcs mit dem eines Christen, über die cingeräumten Civil - Versorgungssiellen an solche Juden, welche 12 Jahre im Heere als Unterofsicicr () gedient, über die das Cultuö,-Schul- und das Gemeinkewcscn der Juden betreffenden Negulirungen, über das Niedcrlassungsrecht fremder Juden in Hcirathsfällcn — ich sage, wer wird diese und noch andere hier nicht erwähnte neue Zugeständnisse nicht als eine, namentlich unser physisches Sein betreffende Wohl-hat begrüßen wollen! Man muß sagen, daß in dem neuen Judcngesctzc nur neue Gewährungen und nicht eine Beschränkung (?) eines alten factisch bestandenen Rechts enthalten sine; ja cs ist Alles darin geschehen, was gedachtes Prinzip (!) nur irgendwie zulicß. Aber eben hier beginnt auch unsere Klage. Sie ist die, daß, wird das Prinzip anders als unabänderlich festgehalten, unsere Emaneipation auch für immer abgeschlossen ist. Dies erkennen die Juden, dies erkennt der Landtag, der in seinem eigenen Interesse nicht länger Staat und Kirche als identisch anerkennen darf, und darum ziehen die Juden vor, lieber gar keines, als ein für immer verkümmertes Geschenk anzunehmen: damit ihnen dasselbe aber nicht aufgcdrungen werde, dürften sie sich bemühen, bei dem Landtage dahin zu wirken, (wenn dies anders nöthig wäre), daß er den Gesetzentwurf pure verwerfe. Die denselben begutachtende Commission hat zur Freude aller aufgeklärten Israeliten in ihrer ersten Sitzung nun auch schon wirklich das Gesetz verworfen. Ein Beweis, daß wir selbst in nicht constitutionellen Siaaten nichts mehr zu fürchten, sondern nur zu hoffen haben; und daß wir nur zu hoffen haben, dies bethätigt der Staat selbst darin, daß er gleichsam aus Furcht, diejenigen gerechten Forderungen, welche von Freunden des Rechts hinsichllich der Juden un ihn gestellt werden könnten, durch ein 50 Bogen starkes opu8 als von ihm nicht cinräumlich hinzustellcn sucht. — Ich schließe für diesmal, werde aber künftig, die im gedachten Werke enthaltenen interessanten Notizen theils mittheilcn und theils besprechen. — AuS der Reisetasche eines Correspondenten. (Schluß. S. Nr. 22.) Er besuchte den jüdischen Lehrer Baruch, in dessen Hause die Schule war. Ein langer hagerer Mann mit einer orientalischen Habichtsnase, und einem denkenden, offenen Gesichte trat ihm 'entgegen und bewillkommte ihn freundlich; ebenso auch dessen Gattin, eine gutmüthige Frau, deren Aeußercs viel Geschäftigkeit verrieth. — Beide unterhielten sich gegenseitig über Toleranz und andere Dinge, die Anstellung des Jrenius, und ihr beiderseitiges Verhältniß zu einander betreffend, und Baruch sprach sich frei darüber aus, daß man gegen den neuen Lehrer, sofern er sich nicht ordnungsmäßig betragen, oder die jüdische Religion antasten würde, rücksichtslos verfahren werde. Diese Offenheit mißfiel Christoph keineswegs. Zwischen Christoph und Baruch entstand eine innige Freundschaft, die bis zu Baruchö Tod fortdaucrte. Beide wechselten Briefe zusammen, blieben in stets freundschaftlicher Berührung und liebten sich so herzlich wie Brüder. Ueberhaupt hatte Baruch große Liebe zu den Kindern Gottes und ich hoffe ihn einst bei den durchbohrten Füßen meines Erlösers zu finden. Der Vater Baruchs, der Rabbine Alexander Elsässer soll ein allgemein geachteter Mann gewesen sein, der ein Alter von etlichen und achzig Jahren erreichte. Er trug einen weißen, langen Bart, hatte in seinem hohen Alter noch ein jugendliches blühendes Aussehen, und war von solcher Rechtlichkeit und solchem Biedersinn, daß er oft von Christen bei Streitsachen zum Schiedsrichter erwählt wurde. — Einst sah König Friedrich, der in Freudenthal seine Sommerresidenz hatte, den ehrwürdigen Rabbi, der nach jüdischer Sitte den Segen sprach als er den Landesfürften erblickte. Der König ließ den Rabbi vor sich kommen, nahm ihn mit sich in sein Schloß, fragte ihn nach seinen Verhältnissen und ließ ihm nach einigen Tagen das Decret als Königl. würtembergischer Oberlandcsrabbiner mit einem jährlichen Gehalte von 600 fl. zufertigen. Der alte Rabbi genoß noch 10 Jahre die königl. Gnade und wurde manchmal zu dem hochherzigen König berufen. — JreniuS genoß die Liebe der Judcngemeinde und der ihm anvertrauten Judenkinder. Nur ein Vorfall der erwähnt werden muß hätte ihn fast um feine Stelle gebracht. Es wohnte ein junger Lehrer Namens Jost, der von der Gnade ergriffen war, und den er von Zeit zu Zeit besuchte, im Dorfe Bachweiler. Dieser hatte eine Anzahl Traktate zum Theil jüdisch« deutsche für Juden verfaßt, welche schriftmäßige Beweise erhielten, daß Jesus der Messias sei. — Er nahm dieselben einst bei einem Besuche mit sich nach Hause, um sie bei schicklicher Gelegenheit unter die Juden zu bringen. Seinem Freunde Baruch gab er ohne weiteres welche, der sie auch gerne annahm. Außer den gewöhnlichen Unterrichtsstunden bei den Judenkindern gab er noch zweien jüdischen Knaben Privatunterricht im Literari-