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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-06-13 · Heft 24 (13.6.1847) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 24 (13.6.1847)
Date
1847-06-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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180 die heutigen kein sonderliches Zutrauen einfloßen können. Herr Kiefer ist ein ehrenwerther Charakter, ein durch und durch ehrlicher Mann; die Juden sind ihm nicht weniger als dem Referenlen, Hrn. Henß, Spitzbuben, er verschmäht eS aber, dieses mit ihm vom Talmud abzuleiten, ein Buch, das beide wahrscheinlich niemals zu Gesicht bekommen und von welchem beide eigentlich nichts wissen, sondern er kämpft, wie wir gesehen, gradezu gegen das alte Testament an, wobei er sich freilich, uns seines Ausdrucks zu bedienen, etwas überstürzt. Das alte Testament ist nämlich Grundlage des Christenwie des Judenthums und so wenig durch daS neue Testament als durch den Talmud abgeschafft oder antiquirt, durch beide vielmehr fortgesetzt, wenn auch in verschiedener Weise. Die Kiese rschcn Ansichten vom Judengotte, als einem „Gotte des Zorns und der Rache," sind die des I. 1819, nicht die des I. 30 nach Christi Geburt, sie sind die hoffärtiger s. g. Diener, nicht die des Stifters der christlichen Religion; nicht zu einem Gotte des Zorns hat Christus gerufen: Gott, mein Gort, verlasse mich nicht! und nicht von einem Gotte der Rache hat er erfleht: Vater, verzeih' ihnen, sie wissen nicht, was sie thun. Es sind aber auch diese Ansichten nicht mehr die des I. 1847; Herr Kiefer ist zurück, nämlich in einer Zeit stehen geblieben, die über, schritten ist, in der Restaurationszeit. Er erscheint als ein überaus wohlwollender, menschenfreundlicher, gemüthlicher Mann, der noch im Alter die schwärmerisch-jugendliche Lebenoanschauung festgehalten, der mehr mit der Phantasie als mit dem Verstände denkt und urthcilt, und der die Poesie in der Sage vom Ahasver, „der mythischen Personifikation des ganzen jüdischen Volks." höher anschlägt als alle Vernunftgründe. Man sieht deutlich, wie weh es ihm thut, Mitmenschen kränken zu müssen, er tröstet sich jedoch damit, daß, „wenn es zur Humanität gehört, kein organisches Leben muthwillig zu zerstören, kein Thier zu quälen, kein Pflanzenleben ohne Zweck zu zerreißen: so ist damit der Bramine nicht gelobt, der aus gleichem Prinzipe kein Fleisch ißt, und der Mensch müßte in starrer Konsequenz dieses extremen Prinzips nicht mehr von Thieren und Pflanzen, sondern von den Elementen leben." Und so stimmte er mit dem Anträge des Ausschusses und mik der Majorität auf Zurückweisung des Gesuchs um völlige Emancipation der Juden, in der Minorität hingegen bei Zurück- Weisung des Antrags auf Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen deren allmähliger Emancipation. Was endlich seine politische Stellung im Landtage betrifft, wird Hr. Kiefer, wie wir vermuthen, gewöhnlich mit der Regierungspartei stimmen, wiewohl unter vorangeschickter besonderer nicht selten eigenthümlicher Motivirung. (Fortsetzung folgt.) Zudengesetzentwurf. * (Berlin, im Mai.) — Unsere Staatsbehörde hat nun auch jetzt, nachdem der „Gesetzentwurf einer Verordnung die Verhältnisse der Juden betreffend, bereits etwa 14 Tage das Tageslicht erblickt, drei Schriftstücke ins Leben treten und unter die Deputirten vertheilen lassen, deren Zweck es ist, den Gesetzentwurf zu erläutern und zu rechtfertigen. Bon gedachten Schriftstücken ist das eine eine Denkschrift, und die anderen beiden sind Beilagen zu letzterer; zusammen umfassen sie 50 Bogen. Indem ich von dem Aeußcren dieser im Manuscript, und nur für den Landtag erschienenen Schriftwerke überhaupt spreche, so dürfte die innere große Bedeutsamkeit derselben schon erschlossen werden. Seitdem die Kinder Israel ein fremdes Joch zu tragen haben, ist Seitens ihrer Machthaber so keine klare und vollständige Erposition über deren, auf die Juden sich beziehende Regicrungsmarime zu Tage gefördert worden, als die vorliegende. Die Erposition ist so vollständig, daß sie das ganze geistige, physische, bürgerliche und politische Leben der preußischen Juden oft noch verbunden mit vielen Hinblicken auf die historische Entwickelung der letzteren, wie auf Verhältnisse der Juden in ganz Europa auf eine genügende Weise enthält. Man erstaunt, wenn man die Arbeit überblickt. Frühere historische Werke über Juden werden durch sie mangelhaft. Wir erfahren, daß von der Thronbesteigung des jetzigen Königs an, bis jetzt daran gearbeitet wurde. Eine bezügliche, gleich nach der letzten Thronbesteigung, erschienene Cabinetsordre, bis jetzt noch unbekannt, werde ich Ihnen später mittheilen. Fragen wir uns nun, welche Bedeutung hat das neue Judengesetz mit seinen Denkschriften für die preußischen Juden un. mittelbar, und mittelbar für die übrigen noch nicht emancipirten Juden Europas? so ist die Antwort hierauf: Die Bedeutung ist für beide eine unabsehbar verderbliche, oder eine unabsehbar heilbringende, jenachdem der Gesetzentwurf von den Ständen gebilligt und angenommen, oder gemißbilligt und verworfen wird. Denn wer denselben gelesen, und sich den Geist desselben durch die Denkschriften noch besonders zur Gewißheit gebracht, der kann nicht verkennen, daß die preußische Regierung, deren Thun auf die übrigen fremdländischen Machthaber von Einfluß ist, zum ersten Male darin dasjenige Prinzip deutlich verkündet, was wir hinsichtlich der Juden aus ihrem bisherigen Thun und Nichtthun mehr geahnt als gewußt. Das Prinzip ist nun aber kein anderes, als das des fpecififch christlichen Staates. — Innerhalb des Prinzips ist, wie man sich dies gestehen muß, das Möglichste für die Juden gethan worden. Wer wird die darin ausgesprochenen Verordnungen über die

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