Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1847)
- Date
- 1847-06-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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186 quenz liegen kann, wie ja die Verlegung selbst nur eine Folge von äußern Zuständen und Ruckstchtcn war; — aber wohl folgt daraus, daß dasBcdürfniß nach einem Ruhetage ein allgemeines, aus der menschlichen Natur und den positiven Verhältnissen sich aufdringendes und ergebendes ist, und daß somit die Vorschrift, nicht zu arbeiten, sich jeder anstrengenden Tbätigkeit zu enthalten, nicht in die Eatcgorie der bloßen Ceremonialgesetze gehört. — Tiefe und andere ähnliche Bemerkungen und Eontreversen — ich gebe sie gerne vorläufig auf, obgleich ich Anfangs die Absicht batte, in mehreren Artikeln den Gegenstand weiter zu beleuchten. Denn erstens wäre cs eine Sünde gegen die Geduld des Lesers, dieselbe noch auf weitere Proben in dieser so sublimen Untersuchung zu stellen und ich wenigstens habe nicht Lust und Mutb, eine solche Sunde zu begeben; und dann kann ich mir auch keinen schlagenden Erfolg und Gewinn von solchen Erörterungen für jetzt versprechen, und den Gewinn, das letzte Wort zu haben, gesetzt auch er wäre zu erbeuten, halte ich nicht für gleichbedeutend mit dem, der Letzte aut dem Kampfplatze zu sein. Dahingegen ist noch anznnchmcn, daß die Spannung des sich um religiöse Angelegenheiten interessircnden Publicums auf die Verhandlungen über die Spcisegcsetze gerichtet ist, da diese Verhandlungen ohne Zweifel der Mittelpunkt der Discnssion der vierten Rabbinerversammlung, wenn sie zu Stande kommt, sein wird. Ueber die Wichtigkeit des Gegenstandes wird kaum ein Wort zu verlieren sein. Tie Spcisegcbote trennen den Juden, der sich ihnen unterwirft, von Tisch und Bett der Zeit, beherrschen Küche und Gesellschaft, Geschäft und Verkehr, umziehen das Leben im Hanse und außer dem Hanse mit einem Gewebe von Vorschriften und Satzungen, erschweren und verhindern die Theilnabme an so manchen wichtigen Bestrebungen der Gegenwart, durchkreuzen und stören oft die Pläne und Unternehmungen des Israeliten, verkümmern das Reisen und den Aufenthalt an fremden Orten, sind mit einem Worte so beschränkender und cinengender Natur, daß sie von selbst die Frage herausfordern.' muß und warum muß das Alles so sein? In welchem Conner steht die Beobachtung dieser Vorschriften mit dem religiösen Bewußtsein, mit der Mission und Aufgabe des Zudcntbums? Und wie verhält sich der allcnfaüsige Gewinn der Beobachtung zu dem Verluste an Zeit und Kraft und Aufwand, den die Beobachtung unstreitig erfordert? Ich stelle vorsätzlich diese Fragen in den Vordergrund und die andere über Entstehung, über die historische Bedeutung und Entwickelung jener Gesetze in die zweite Reihe. Es wäre meines Bedrückens weit, weit gefehlt, wollte man erst von einer gründlichen wissenschaftlichen Lösung der letzten die Anträge, Vorschläge und Beschlüsse abhängig machen, die zu fassen sind. Das hieße den Gegenstand ad calendas graecas vertagen. Ta würde wohl der Scharfsinn und der Witz, die Gelehrsamkeit und die gelehrte Sublimitäk ihre Rechnung hei der Beratbung finden; das Leben aber und die vernünftige Praris würde leer ausgehcn und getäuscht werden in seinen Erwartungen, würde nach wie vor auf sich selbst angewiesen bleiben und den Zwiespalt zwischen Gesetz und Bedürfuiß zwischen Satzung und Gewissen zu tragen haben. Ich kann es daher auch nicht billigen, daß College Einhorn seine Materialien zu dem Entwürfe eines Commissionsbcrichtes über die Speisegesetze mit einer Vcrmuthnng beginnt, nehmlich mit der Vermuthnng, daß die meisten Speiseverbote nicht selbstständig in der heiligen Schrift auftreteu, vielmehr lediglich auf Verhütung körperlicher Verunreinigung, wie das Verbot der Aasberührung, sich gründen. Da wäre ja wieder einem ganzen Heere von eregetischen und historischen Problemen Thor und Thür geöffnet, das hieße ja wieder die ganze Alterthumskunde mit ihren weitverzweigten Hülfswissenschaften herausfordern und in die Arena rufen, che man zu einem Beschlüsse über die Gegenwart und für die Gegenwart gelangen kann! Und was wäre dann mit dieser Vermuthnng, gesetzt auch sie ließe sich wahrscheinlich machen, erzielt? Sehr wenig oder gar nicht! Für uns, die wir den Grundsatz .des Talmuds, daß die Gesetze über körperliche Verunreinigung außerhalb der Tempelzeit keine Anwendung finden, eben so wenig unbedingt hinnehmen dürfen, als den andern, daß die Speiseverbote für alle Zeiten gelten — für uns würde die Frage wiederkehren: Warum verunreinigen denn die in der Schrift verbotenen Speisen den Körper? warum sind so und so viele Thierklassen für verunreinigend erklärt? Und würde Elias kommen und uns sagen und beweisen können, sic seien es darum, weil sie zu den unedlen, unreinen Geschöpfen gehören,! weil es des Menschen nicht würdig sei, durch den Ge-