Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 23 (6.6.1847)
- Date
- 1847-06-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2566751-2567098-2567122--2684-2570631- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
133 mit Ausnahme des Herrn Henß, hinsichtlich dessen wir nicht seltcn und bei den verschiedensten Veranlassungen sogenannte Enten von Weimar aus in die öffentlichen Blätter gesetzt fanden. Allein wir haben oft schon sagen hören, die Judenfrage sei der Probirstein deutscher Srändeversammlungen wie deren Mitglieder, und w:r wollen es versuchen, auf diesem Probirsteine den Gehalt Ihrer Landsleute zu prüfen, was diesen schon deshalb gleichgültig sein kann, weil ein geringhaltiges Ergebniß darum noch kein richtiges zu sein braucht, und der Schluß gleich gut die Unrichtigkeit des unterstellten Vordersatzes darthun kann. Wir beginnen mit Hrn. Henß, welcher als Berichterstatter die Verhandlung cinleitete, und werden nur in dem Falle mit unserer Beurtheilung fortfahren, wenn Sie finden, daß wir hinsichtlich desselben nicht ganz fehl geschlossen haben. Bei der politischen, und mehr noch geistigen Umwälzung, welche die Ereignisse der letzten sechzig Jahre in Deutschland bewirkt, mußte der Mittelstand, was die Franzosen zu Anfang ihrer Revolution mit tlers-ötat bezcichneten, auch im Staate zu der Bedeutung gelangen, welche ihm die Verhältnisse im Leben schon cingeräumt hatten. Allein dieser tlers - etat selbst ist wieder vielfach gegliedert, unv unser Sprachgebrauch läßt ihn fast in so viele Stände zerfallen, als es verschiedene Berufe gibt; wir haben einen Bürger-, einen Bauer-, einen Gelehrten-, einen Beamten-, einen Handwerksstand re. deren eigenthümliche Ausbildung Beschäftigung und Stellung sie in Ansichten und Interessen unmöglich immer übereinstimmen lassen. Herr Henß ist, wo wir nicht irren, Buchbinder in Weimar, und es gereicht ihm zur Ehre, daß es, nach den uns vorliegenden Verhandlungen zu urtheilen, ihm gelungen, sich eine Bildung anzueignen, die es ihm möglich macht, sich im öffentlichen Leben mit Leichtigkeit zu bewegen. Allein solche achtuagewerthe und brauchbare Männer sollten ihre Kräfte und Fähigkcien nicht überschätzen; sie sind nicht im Stande über Aufgaben der höheren Politik, nur über eigentliche Rechtsfragen sich ein selbstständiges Urthcil zu bilden,*) vielmehr in der Lage, bewußt oder unbewußt sich fremdes Urtheil anzueignen, sich fremdem Ausspruche zu unterwerfen. Weil sie aber ihre Brauchbarkeit in der Commune erpiobt haben, wo allein Verwaitungs. maßregeln in Frage standen, meinen ihre Standesgenossen und meinen in Folge dessen sie selbst, sie könnten so ziemlich über alles *) Nicht sowohl dieses, als vielmehr jene ideale Grundlage, jenes Durchdrungcnsein von dem hohen Gedanken des Rechts ist es, was Herrn Henß abzugrhn scheint. — Da wir indeß unserem / Correspondenten gar keine persönliche Notiz über Herrn H. gegeben, so dürfte die lediglich auf die Aeußerungen des Letzteren gegründete Charakteristik des Ersteren dem Letzter» selbst wohl ein Zeichen ihrer innern Wahrheit sein. Red. und jedes mitreden, ja, sie müssen eS gewissermaßen, um in ihrer Umgebung den Rang zu behaupten, welcher ihnen von derselben angewiesen worden. So zwingt sie ihre Stellung, daß sie bei jeder Gelegenheit genannt seien, daß sie immer etwas vornehmen müssen, was Aufsehen erregt; geschähe während sechs Monate ihrer in den Zeitungen nicht Erwähnung, sie glaubten sich unglücklich, verloren. In Stäudcversammlungen geschickt, müssen sie sich vernehmlich und sichtbar machen, dabei so reden, wie diejenigen, welche sie entsendet, es gerne hören, was ihnen gewöhnlich leicht fällt, da sie in Auffassung und Interesse von diesen im Grunde nicht einmal abweichen. Wenn es aber ein erklärlicher Mißgriff ist welcher sie in diese höhere Sphäre versetzt, so ist cs ein unerklärlicher und bedauerlicher, wenn man sie in dieser gewähren läßt, gar ihnen Vorschub leistet. So leicht cs ist für oder wider die Juden zu reden oder zu schreiben, da man eigentlich nur nachzureden oder auszuschrciben braucht, so dürfte man doch von einer Ständeversammlung erwarten, daß sie nicht zur Begutachtung dieser in die höhere Politik schlagenden, überdies Rechtsfrage einen Ausschuß wähle, der wieder unter sich kein geeigneteres Mitglied als Berichterstatter zu wählen wußte als — einen Handwerksmann; glaubten wir nicht an eine Unterschätzung der Frage auf diesem Landtage, wir könnten uns dessen Zusammensetzung nicht wol erklären. Deutschland thut sich auf seine Gründlichkeit viel zu gut, wir glauben aber nicht, daß es unfern westlichen Nachbaren jemals einfallen wird, einen Gewerbsmann ihrem Parlamente über andres als was in sein Fach schlägt, über seine Specialität, als Berichterstatter vorzuführen. Es liegt nicht in unserer Absicht, uns über den Vortrag des Herrn Henß zu verbreiten, indem wir nichts Neues und Originelles, wohl aber viel Veraltetes und Triviales gefunden haben, um jedoch einen Maßstab für dessen Umsicht zu geben, bemerken wir blos, daß Herr Henß Deutschkatholik, wie man in Preußen sagt, katholischer Dissident ist. Als solcher hätte er aber wissen oder doch sich erinnern müssen, daß derselbe Art. 16. der deutschen Bundes Acte, welcher den Status guo für die Juden in Deutschland provisorisch feststellte, von vielen Seiten dazu benutzt werden will, seine und seiner Glaubensgenossen politische, theilwcise bürgerliche Rechte in Frage zu stellen, daß in Wien z. B. den Juden noch der mittelalterliche Leibzoll abgeforocrt, dem katholischen Dissidenten aber der Aufenthalt schwerlich gar gestattet wird, daß in der bayrischen Ständeversammlung die Anwesenheit eines solchen zum wenigsten eben so undenkbar als die eines Juden ist. Wir ha'ten wiederholt Gelegenheit die Angelegenheit der Deutschkatholiken in diesenBlät< tern zu besprechen, die Schrift von Gervinus in Nr. 51 und 52 des Jahrgangs 1845, die Zittelsche Motion in Nr. 1 und 8