Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 23 (6.6.1847)
- Date
- 1847-06-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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180 adäquat sein müsse. Ich kann also auf meinem Standpunkte nicht das mindeste Bedenken haben, die biblische sowohl als die spätere Sabbathfeier vor dem Staatsdienste, der mir als Sittlichkeitsgesetz und noch dazu als emes von so intensiver Potenz gilt, weichen zu lassen und dem Staatsdiener die Erfüllung seiner Dienstpflicht am Sabbath zu gebieten, so wie ich die Erfüllung jeder Pflicht viel höher als den Sabbathkultus stelle. So steht die Sache auf meinem Standpunkte; wie gestaltet sie sich aber auf dem Ihrigen? Sie gehen mit mir so weit als ich in der Autonomie gegangen bin, weiter wollen Sie nicht mit mir gemeinschaftlich gehen. Auch Sie stellen das Sittlich-, keitsgebot im Judcothum höher denn die Ceremonie und lassen in Collisionsfällen diese vor jenem zurücktreten, ohne Collifion aber mögen Sie keine biblische Ceremonie außer Geltung erklären, Sie nennen das: mit der Bibel brechen. Nun glauben Sie, dem Staatsdienste gegenüber, der doch ein Sittlichkcitsgesetz ersten Ranges ist, müsse auch auf Ihrem Standpunkt die Sabbathfeier in ihren beiderlei Gestalten sich unterordncn. Da rufe ich Ihnen zu: Halt, Freund, Sie gehen zu weit. Dem Staatsdienst dürfen Sie jede andere Ceremonie wohl mit Recht unterordnen, nur nicht den Sabbath! Dieser gilt Ihnen nicht wie mir jeder anderen Ceremonie gleich, der Sabbath ist Ihnen mit Judenthum identisch, der sabbathliche Cultus durch Ruhe und Gottesdienst bedingt nach Ihrer Ansicht die Erhaltung des Iudenthums, den Sabbathgottesdicnst nur auf einen andern Tag der Woche verlegen, heißt Ihnen schon das Judenthum auf die Spitze einer Nadel stellen. Alle Ceremonicn des Judenthums dürfen dem Staatsdienst geopfert werden, nur nicht der Sabbath, mit dem das Judenthum mitgeopfert wird. Wohl ist der Staat die Verwirklichung des Sittlichkeits - Prinzips, aber das Judenthum ist die höchste Blüthe dieses Prinzips und es darf der Sabbath, da er mit dem Judenthum so innig verwachsen, da die Eristenz dieses durch die Gefährdung jenes mehr als in Frage, sogar auf die Spitze einer Nadel gestellt ist, so wenig als der Monotheismus dem Staate untergeordnet werden. Für die Judenheit insgesammt ist nach Ihrer ausgesprochenen Ansicht, der von so vielen Seiten, namentlich von Stein beigepflichtet worden ist, eine Betheiligung am Staatslebcn, wie Sie dieselbe als die höchste Pflicht, als die höchste Religiosität mit lebendigen Farben schildern und sie feurig wünschen, grundsätzlich unmöglich, und sollten sie deshalb ewige Paria's bleiben und ihre Religion dieses traurige Schicksal theilen müssen, weil die Judenheit,mit der Betheiligung am Staate den Sabbath aufgeben und mit diesem das Judenthum mit aufgeben müßten. Was aber die Gesammtheit ohne sich des abscheulichsten Abfalls von der Religion der Väter schuldig zu machen, nicht thun darf, kann doch auch den Einzelnen nicht gestaltet, geschweige denn geboten sein. Was hilft eS Ihnen, daß Sie und die vielen Andern die Betheiligung am Staatsleben als eine so heilige Pflicht so hoch stellen, wenn sie dennoch, ohne den Untergang des Sabbath und mit diesem den Untergang des Judenthums nach sich zu ziehen, nicht erfüllt werden kann und deshalb nicht erfüllt werden darf? Nur wenn Sie sich zu der Ansicht erheben, daß Judenthum und Sabbath keine Correlata seien, daß Judenthu.n ohne Sabbathfeier gut möglich sei, und daß um dem Judenthum eine Sabbathfeier. die in allen Religionen für ihre Erhaltung und Belebung von großem, wenn auch nicht schlechthin bedingendem Einfluß ist, zu retten, und den Juden die Betheiligung am Staate möglich zu machen, die Sabbathfeier auf einen andern Tag verlegt werden dürfe oder gar müsse, dürfen Sie von der Betheiligung am Staatsleben, von dem Staate als der Verkörperung der höchsten Sittlichkeit mit Begeisterung sprechen. So lange aber Sie in der Verlegung des Sabbath auf den Sonntag das schrecklichste Attentat auf das Judenthum erblicken, so fest und zähe an der Ceremonie eines bestimmten Feiertages festhalten, daß Sie den Wechsel desselben im eigentlichen Sinne des Wortes einen salto mortale nennen, das Judenthum in seinen Grundfesten tieferschüttert glauben, müssen Sie der Judenheit von der Betheiligung am Staatsleben, wodurch das Judenthum dem Staate rein hingeopfert würde, mit aller Kraft abrathen, und thun Sie das Gegentheil, so haben Sie nur wie College Stein die schrecklichste Confusion Ihrer Gedanken auf das Schlagendste dargethan. Sie haben wiederum bewiesen, daß Sie na ch der einen Seite hin in die moderne Welt mit ihren Ansichten hineingetreten, nach einer andern Seite hin aber aus der alten Welt mit ihren Anschauungsweisen nicht herausgetreten sind. Durch solche Zwitterhastigkeit aber kann das Messiasreich nicht herbeigeführt werden, und die weisen Rabbinen haben es schon an - gedeutet, daß um den Messias herbeizubringen eine Ganzheit der Gesinnung erforderlich sei, entweder oder'bNl nblD. Ich weiß es, lieber Herr College, auch Sie werden diese Erörterungen nicht ohne persönlich verletztes Gefühl lesen; eS thut mir wehe, aber ich kann nicht anders; es gilt ein höheres, es gilt die Wahrheit, den Sabbath, das Judenthum! Ich halte die dritte R.-Vers., deren Thätigkcit zumeist dem Sabbath gegegolten, darum für verfehlt' und verunglückt, weil sie gegen die Verlegung sich ereifert und dennoch von der Betheiligung