Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 23 (6.6.1847)
- Date
- 1847-06-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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170 scr enthalte auch Belehrung re. College Kahn hat entschieden recht und wir loben ihn darum. Was Ihr da sprecht von Belehrung, Erbauung, Predigt und Gesang, das ist Alles moderner Kram, neumodische Redensarten, dafür gibt man kein Stück Bibel weg, wer es mit ihr redlich meint. Die Sabbathruhe ist wesentlich, wesentlicher wie der Gottesdienst, weil sie in der Bibel steht, während jener erst ein späteres Produkt der Geschichte ist. So lange Ihr Bibel und Geschichte als gleichberechtigte Faktoren coordinirt, werdet Ihr nur zur Sophistik Eure Zuflucht nehmen müssen, um zwischen beiden eine! Transaetion eintretcn zu lassen. Alles, was Zhr untcrneh- J met, ist Nichts denn eine unselige Frucht des Attentats, das Ihr! schon unbewußt gegen die Bibel begangen habt, indem Zhr eine | gleichberechtigte Geschichte ihr an die Seite setztet. Eine Sünde ist der andern Mutter, und Zhr werdet nicht eher ruhen, bis Zhr durch Eure Phrasen von Gottesdienst, Belehrung rc., die von der Geschichte schon großentheils unterdrückte Bibel gänzlich unter ihren Fuß gebracht haben werdet. So lange Zhr aber von der Geltung der Bibel gegenüber der Geschichte mit dem Munde sprechet, hört Zhr nicht auf, Euch gegen die Bibel zu j versündigen. Nur wenn Zhr Euch zu dem freien Ausspruche erhoben haben werdet: die Geschichte stehe höher wie die Bibel, da von jener über diese hinausgegangen, müsse diese gänzlich als unberechtigt zurücktreten, erst dann werdet Ihr einen freien Standpunkt gewonnen haben, erst dann werdet Ihr ehrlich und offen über die Bibel und von der Bibel sprechen können. Wir kommen zu dem letzten aber wichtigsten Punkt, zudem das Verhältniß des Sabbath zum Staatsdienst betreffenden. Herzfeld macht namentlich mir bittere Vorwürfe, daß ich es wagte, Bedenken über diesen Punkt zu äußern. „Haben Sie nicht" , redet er mich an , „wiederholentlich und mit Recht die Betheiligung am Staate für die höchste Pflicht erklärt? Der Staat ist entweder schon die Verkörperung der höchsten Sittlichkeit oder er muß noch dazu erhoben werden: im ersten Falle sollten wir Juden aus Religiosität uns der Bethciligung an der erhabensten menschlichen Thätigkeit enthalten müssen? im zweiten Falle sollten wir aus Religiosität an der Versittlichung des Staates, also an der Herbeiführung des Messiasreiches nicht Mitarbeiten dürfen? Wir sind die ältesten und verpflichtetsten Arbeiter an diesem Bau, dessen Spitze in den Himmel ragt." : Ich will Ihnen, lieber College, die Antwort nicht schuldig j bleiben. Ich stimme in den von Ihnen so schön und trefflich i ausgeführten Ansichten über den Staat und das Verhältniß des! Zudcnthums zu demselben vollkommen mit Ihnen überein. Al- ' lein ich glaube — mags Einbildung sein — nur ich, nämlich auf dem Standpunkt, den ich einnehme, habe eine Art Privilegium auf diese Ansichten, und ich darf sie geltend machen, Ihnen auf Ihrem Standpunkt mache ich die gleiche Berechtigung auf dieselben durchaus streitig. Das wird Ihnen freilich als Anmaßung klingen, doch hören Sie mich, wie ich dies mein Privilegium Ihren Ansprüchen gegenüber vertheidige. Zn der Autonomie der Rabbinen S. 100 — 113 habe ich nachzuweisen gesucht, daß ein Sittlichkeitsgesetz im Zudenthum überall höher! stehe als ein ceremoniell-religiöses Gesetz, daß jenes absolu- J tcn, dieses nur relativen Werth habe, und daß daher in! EollisionSfällen zwischen beiden die Ceremonie dem Sittengebot | allemal weichen müsse. Den Staat habe ich S. 111 als einen auf die Wohlfahrt der Gesammtheit abzielenden Organismus, dessen Erhaltung im Zustande vollkommener Gesundheit um so höher stehe als die Lebenserhaltung des Zntividnnms, als die Eristenz jenes das Leben dieses unendlich an Werth iibertresse und selbst die Hingabe des Lebens der Einzelnen als Pflicht fordere. Wenn nun die Sabbathruhe der Lebenserhaltung des j Individuums weichen müsse, um wie vufl eher muß der Staatsdienst dem Ruhegebot vorangehen. Ich bin fl.it dem, wie Sie wissen, viel weiter gegangen, ich habe der Eeremonie als solcher selbst die relative religiöse Geltung nir die Gegenwart abgespro chen, ich erkenne ihr nur eine flelchc relative Bedeutung für die Vergangenheit zu und nnee eben in dieser Relativität den Grund ihrer Aufhebung. Ich weiß mich auf meinem Standpunkte mit der Bibel in vollkommener Uebcreinstimmung zu erhalten und bilde mir sogar ein, daß ihr eigener Geist, nicht der Zeitgeist, diese Aufhebung der biblischen Gesetze für die Gegenwart und die Zukunft autorisire. Consequent dieser Ansicht erkenne ich das biblische Ruhegebot am Sabbath, weil diese Ruhe ein ceremonieller oder symbolischer Cultus sein sollte, in seiner religiösen Geltung in der Gegenwart nicht mehr an. Zch habe mich ganz der geschichtlichen Entwickelung des Zudenthums hingegcben und erkenne neben der von der Geschichte entwickelten höhern Ansicht die ältere überwundene gar nicht mehr als berechtigt an. Für mich giebt es nur einen sabbathlichen Cultus durch religiöse Erhebung, die Ruhe gilt mir nur als negative Bedingung und Ermöglichung der Feier. Selbst der bestimmte Tag, da er in der Bibel nur symbolische! Bedeutung hat, ist nur gleichgültig und im Interesse der Sab- : bathfeier durch Gottesdienst rathe ich zu dem bürgerlich freien! Tag. Ich betrachte die biblische Sabbathruhe wie die spatere j Feier immer nur als^Eultus, als eine Art Gottesverehrung. ' die der jedesmaligen Dildungsstuse der Menschen in der Zeit