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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-05-09 · Heft 19 (9.5.1847) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 19 (9.5.1847)
Date
1847-05-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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149 das Fleisch eines wilden Thieres in Milch zu kochen und dann zu essen, so wie überhaupt Fleisch und Milch, wenn abgesondert gekocht zu essen (S. Pesachim 44 b und Maim. Machaloth Asuroth 9. 1 — 4). Man sieht also wie der bei weitem größere Theil der Erschwerungen, welche hinsichtlich dieses Speiseverbots auf derJudenheit lasten, selbst auf talmudischem Standpunkte, einer jeden biblischen Geltung entbehren. Und doch würden so Viele in trauriger Verblendung ihrer Seligkeit verlustig zu gehen glauben, wenn sie zwischen dem Genüsse von Fleisch- und Milchspeisen etwas weniger als sechs Stunden vorübergehen ließen, weil möglicher Weise eine Fleischsaser zwischen den Zähnen hängen geblieben sein könnte! Doch nicht die Unbequemlichkeit, die sie mit sich führt, sondern das schwere Opfer, das sie den unbemittelten Hausvater und, was noch weit wichtiger, die Religion selbst kostet, ist es, was uns diese rabbiuische Rigorosität bekämpfen heißt und zur Zurückführung dieses Speisegesetzes auf seinen biblischen Gehalt verpflichtet, wornach eben das Fleisch eines Thieres nur in der Muttermilch nicht gekocht und — dem, der Vorschrift innewohnenden Geiste gemäß — allerdings auch nicht gegessen werden darf. (Vergl. Chulin 109 a. Maim Machaloth Asuroth 9, 2. Sch. A. Jore Deah 16, 3) Wir gehen nunmehr zu dem Speiseverbot in Levit. 3, 17.7,22 — 26 über. Alles Znschlitr sei dem Herrn. Ein ewiges Gesetz für eure Nachkommen an all euern Wohnplätzen: weder Jnschlitt . . . sollt ihr essen." „Alles Znschlitt vom Ochsen, Schafe einer Ziege sollt ihr nicht essen. (Znschlitt vom Gefallenen und Jnschlitt vom Zerrissenen kann zu jeglicher Arbeit gebraucht werden, essen aber sollt ihr es nicht); denn wer Inschlitt ißt von einem Vieh, wovon dem Herrn ein Feueropfer dargebracht wird, die Person, die es ißt, soll abgeschnitten sein von ihrem Volke." Nach Zbn Esra's Ansicht ist bekanntlich nur das Znschlitt eines Opfertbieres verboten, wofür ihm eben sowohl die Vorausschickung: Alles Jnschlitt sei dem Herrn, so wie die ausdrückliche Bestimmung ruDD anp» uw* nonan p '<“6 nttfx zum Hauptbeweise dienen. Das rabbinische Zudenthum hingegen, das auch das nichtheilige Znschlitt für verboten hält, läßt diese Bestimmung, analog seiner Erklärung des Ausdrucks m a^na, blos die Ttnergattung, deren Jnschlitt überhaupt verboten ist, bezeichnen, so daß die Schrift nicht von einem wirklich als Opfer dargebrachten, sondern von einem, wenn auch nicht seinem Zustande, doch seiner Klaffe nach opferfähigen Thieren spricht und also lediglich das Jnschlitt eines wilden Thieres ausschließen will. (Chulin 117 a. Kritoth 4 a). Allein die Rabbinen selbst fühlen das Gezwungene dieser Erklärung, wornach die angegebene, so scharf betonte Opferfähigkeit eigentlich in gar keinem innern Zusammenhänge mit dem Jnschlitt - Verbot stünde und blos eine Paraphrase für „Ochs, Schaf und Ziege" wäre; daher sie auch ihre Ansicht lediglich auf die Worte ^a *a und D^nneno ^aa zu stützen versuchen (S. Pesachim 43 b. und Kiduschin 37 b). Muß auch allerdings zugestanden werden, daß der Ausdruck „an all euern Wohnplätzen," wenn auch nicht, wie die Rabbinen meinen, nothwendiger Weise die Zeit nach der Tempelzerstörung, doch sicherlich alle Wohnorte Palästinas umschließt; so beweist dies gleichwohl nicht das Geringste gegen Jbn Esra's Interpretation, da ja in Palästina vor der Erbauung des Tempels sehr lange auf den Anhöhen geopfert wurde und der genannte Ausdruck an einer andern Stelle vom Talmud selbst in diesem Sinne aufgefaßt wird. (Sebachim 111 a). Eben so wenig kann das Wort maa die Annahme begründen, daß blos von der Opferfähigkeit, nicht aber von einem wirklichen Opfer die Rede sei, indem ntw* nicht das ganze Opferthier, sondern nur dessen auf dem Altäre zu verbrennenden Theil bezeichnet und somit ruao gar wohl auch auf ein wirkliches Freudcnopfer paßt. Auch der ferner übliche Einwand warum die Schrift, wenn das Jnschlitt lediglich als Antheil Gottes nicht gegessen werden darf, nicht überberhaupt Alles, was auf dem Altäre verbrannt werden muß, und also beim Ganzopfer selbst das Fleisch bei Strafe von Caretk zu essen verbietet, widerlegt sich von selbst. Das Jnschlitt ist nämlich, wie sein hebräischer Name schon ausdrückt, der edelste und beste Opfertheil und wird daher auch (Levit. 3, 16) vorzugsweise als göttlicher Antheil betrachtet. Es ist also natürlich, daß, wer dasselbe ißt, einen ungleich schwerern Raub am Heiligtbume begeht, als durch das Verzehren anderer Opferstücke. Wichtiger aber ist der Einwand von Nachmenides, wie denn nach der antirabbinischen Ansicht das Jnschlitt des Gefallenen und Zerrissenen, das doch nicht geopfert werden darf, verboten werden könne? Denn, wenn die Schrift solches Jnschlitt, wie Jbn Esra entgegnet, nicht als Jnschlitt, sondern eben nur als Aas

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