Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1847)
- Date
- 1847-05-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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14S erkannte Einführung der maiy n^sn welche doch die Halacha als mir, hinstellt; daß die Bibel hierbei eben so wenig an ein Verbot denkt, als bei den, auf dasselbe Ereigniß sich beziehenden Worten: dein Name soll nicht mehr Zakob genannt werden, sondern Israel sei dein Name (Genes. 35, 10), die doch im Namen Gottes angeführt werden und somit sicherlich weit eher den Charakter eines göttlichen Befehls, als das vermeintliche Spannader-Verbot an sich tragen. Mit welchem Rechte, fragen wir nun, nennen wir und sogar die biblischen Schriften trotz dieses göttlichen Ausspruchs den Stammvater eben so wohl, ja noch weit öfter Zakob als Israel, während wir uns des Genusses der Spannader auf das Strengste enthalten, eines Genusses, dessen Verbot doch mit der Namensänderung Zakobs auf ein und derselben Grundlage beruht »und nicht einmal wie diese den Vorzug hat, den göttlichen Namen an seiner Spitze zu tragen? Die Gemara (Berachoth 13 a) meint freilich, Gott selbst habe diesen Befehl der Namensänderung späterhin thatsächlich wieder aufgehoben oder, richtiger, beschränkt, so daß Zakob vorzugsweise zwar Israel heißen müsse, nebenbei aber denn doch auch Zakob genannt werden dürfe. Warum nennen wir ihn gleichwohl gewöhnlich und vorzugsweise gerade Zakob und nicht Israel, ohne daß je von irgend einer Seite her gegen eine solche freventliche Verletzung des göttlichen Gesetzes auch nur der geringste Widerspruch erhoben worden wäre? Man wird demnach, will man anders den Grundsatz der Nichtverbindlichkeit vorsinaitischer Gesetze als solcher für die nacksinaitischen Geschlechter ignoriren, zugestehen müssen, daß der in Rede stehenden Namensänderung als einem Symbol, das blos auf den siegreich bestandenen Kampf Zakobs, also auf etwas ganz Individuelles sich bezieht, ein religiöses Moment gar nicht oder doch wenigstens nicht von allgemeinem Charakter zu Grunde liegt, und demzufolge die betreffende Stelle nicht etwa ein religlöses Verbot aufstellt, sondern nur das zukünftige Factum erzählt, cs werde von nun an Sitte werden, die Benennung Israel für Zakob zu gebrauchen, eine Sitte, die übrigens selbstredend der Veränderlichkeit unterworfen ist und weder auf eine ewige, noch allgemeine Geltung Anspruch macht. Und doch soll das Unterlassen, die Spannader zu genießen, das ganz dieselbe Grundlage bat und Lessen Bedeutung als blaße Sitte Zedem von selbst sich aufdrängt, zum Befehle, ja zum göttlichen Befehle gestempelt werden! Was das Verbot, Fleisch und Milch gemeinsam zu kochen oder zu essen, betrifft, so dürfte hier eine längere Erörterung um so überflüssiger sein, als das biblische Gesetz, ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter zu kochen, zu klar und bestimmt seine Gränze angiebt, um in dieser Beziehung einer Mißdeutung unterworfen zu sein. Der Grund dieser Vorschrift mag mir Maimonides in einer heidnischen Sitte oder mit Philo und Samuel Ben Möir, gewiß mit vollem Rechte und analog den Vorschriften in Bezug auf das Ausnehmen des Vogelnestes und das Schlachten der Mutter mit ihrem Zungen an einem Tage, darin gesucht werden, daß es eine grausame, den Menschen zum Raubthiere herabwürdigende Handlung sei, das Thier in seinem eigenen Nahrungsstosse zu kochen, in keinem Falle dulden die Worte „in der Milch seiner Mutter" eine Ausdehnung des Verbots auf Milch überhaupt. Sogar der Talmud, der dock bei seiner Art und Weise zu deduziren, den größten Spielraum hat und um die biblische Begründung des einmal Bestehenden nicht lcicht in Verlegenheit kömmt, weiß für diese Ausdehnung auch kein einziges biblisches Zota aufzubringen und muß daher, da sie ihm für keine traditionelle Halacha gilt, zu Syllogismen von so unhaltbarer Natur seine Zuflucht nehmen, daß man beim Lesen der betreffenden Diskussion (Chulin 144 a) kaum seinen eigenen Augen zu trauen wagt. Ohne Zweifel entstand, wie schon Geiger früher in diesen Blättern richtig bemerkte, diese Erweiterung blos wegen möglicher Verwechslung von Muttermilch mit der eines andern Thieres, weshalb sie auch nur auf Säugthiere und selbst unter diesen, wie mir scheint, anfänglich nur auf Fleisch und Milch ein und desselben Thieres oder doch nahe verwandter Thiere Anwendung fand. (Vergl. ibid. die ohne unsere Voraussetzung kaum erklärliche Braitha r6mn lmn« ferner po ro^ro nosy K»n). Uebrigens können auch die Rabbincn nicht umhin, die biblische Beschränkung des Verbots auf Muttermilch wenigstens in so fern zu beachten, als ihnen Vogelfleisch in Milch zu kochen und zu essen biblisch, ja zum Tbeile sogar rabbinisch nicht verboten gilt, so daß an mehreren Orten in Milch gekochtes Geflügel ohne allen Umstand gegessen wurde (Chulin 116 a). Nicht minder ist es nach der halachisch anerkannten Ansicht biblisch erlaubt.